Kaskoversicherung muss bei Unfallflucht nicht zahlen
Als Fahrzeughalter ist man dazu verpflichtet eine KFZ- Haftpflichversicherung abzuschließen, diese deckt Schäden ab, die du anderen Personen, deren Fahrzeugen oder deren Eigentum durch einen Unfall zufügst. Deine eigenen Schäden an deinem Fahrzeug werden von dieser Versicherung nicht übernommen. Um Schäden an deinem eigenen Fahrzeug abzudecken, gibt es die Möglichkeit deinen PKW zusätzlich Teilkasko oder …