Unsere Bezahlung

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Foto: Attianese Versicherungen

Es gibt Unterschiede zwischen Vertreter, Makler und Berater. Hier erfährst du die wichtigsten Unterschiede und Infos über unsere Bezahlung.

Unsere Beratung ist für dich kostenfrei, aber nicht umsonst.

Versicherungsvertreter einer Gesellschaft
(Ausschließigkeitsvermittler)

Ein Versicherungsvertreter erhält meistens nur eine Provision, wenn er mit dem Kunden einen Vertrag abschließt. Und zusätzlich jedes mal, wenn er wieder zu dir kommt und den Vertrag ändert. Für langfristige Verträge (z.B. 3 Jahresverträge) gibt es dann oft mehr Geld. Für die eigentliche Betreuung jedoch, erhalten die Vertreter sehr oft garnichts bis sehr wenig.

Versicherungsmakler
(unabhängiger Vermittler)

Als Versicherungsmakler erhalten wir unsere Bezahlung in Form einer  Courtage (Betreuungsprovision) von den einzelnen Gesellschaften. Das gillt auch, wenn wir bestehende Verträge in unsere Betreuung nehmen. Jedoch gibt es auch Gesellschaften, die nicht mit unabhängigen Maklern zusammen arbeiten möchten (das wären z.B. Provinzial, DEBEKA, LVM, HUK). Bei diesen Gesellschaften sind wir als Makler nur berechtigt Auskünfte zu erhalten, eine Bezahlung erfolgt nicht. Natürlich ist auch hier eine Betreuung trotzdem möglich.

Zusammensetzung unserer Provisionen

Sachversicherungen: (also Hausrat / Haftpflicht / Wohngebäude / Rechtsschutz / Gewerbeabsicherung) Bei Sachversicherungen erhalten wir als Makler in der Regel 25% vom Nettobeitrag des Kunden, und zwar jedes mal wenn er seinen Beitrag bezahlt. Bei wenigen Gesellschaften und bei bestimmten Sonderkonzepten kann es jedoch sein, dass unser Satz dort bis auf 15% reduziert wird.

KFZ-Versicherungen: Für KFZ-Versicherugen erhalten wir je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 3,5% und 10% von besagtem Nettobetrag.

privaten Krankenversicherungen: Bei privaten Krankenversicherungen erhalten wir je nach Gesellschaft zwischen 6 und 8 Monatsbeiträgen ohne gesetzlichen Zuschlag und ohne Pflegepflichtversicherung als einmalige Provision. Zusätzlich erhalten wir dann jedes Jahr bis zu 2% Betreuungsprovision von deinem Jahresbeitrag. Wenn aber innerhalb der ersten 60 Monate nicht gezahlt oder auch gekündigt wird, müssen wir anteilsmäßig die Provision an die Gesellschaft zurück zahlen.

Krankenzusatzversicherungen: Bei Krankenzusatzversicherungen hält es sich gleich wie bei den privaten Krankenversicherungen. Hier liegt die Stornohaftungszeit bei nur 12 Monaten.

Renten-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen: Hier ist zum 01.01.2015 einiges geändert worden.
Wir erhalten nun auf die über uns beantragen Vorsorgeprodukte zwischen 2,5% und 4% von dem voraussichtlichen Gesamtbeitrag des Kunden, und zwar bis Ende der Vertragslaufzeit. Wie bei den privaten Krankenversicherungen haben wir auch hier eine Stornohaftungszeit von 60 Monaten. Für jedes Jahr, in dem du von uns betreut wirst, erhalten wir 1 bis 6% Betreuungsprovision von Ihrem Jahresbeitrag.

Honorarberater

Bei Honorarberatern gibt es Unterschiede zu unserer Bezahlung als Makler. Denn es ist so, dass sie teilweise auch juristisch beraten dürfen. Sie erhalten keine Provision, sondern ein Honorar für die Dienstleistung, was vom Kunden gezahlt wird. Dazu gibt es aber keine einheitlichen Regelungen, was die Höhe des Honorars betrifft.

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