Krankentagegeld

Wozu ist Krankentagegeld überhaupt da ? Kurz gesagt: Bei den meisten Selbstständigen hängt der Verdienst von der eigenen Arbeitsfähigkeit ab. Sie sind von Ihrer eigenen Arbeitskraft abhängig. Sobald man länger krank ist, wird dadurch auch nichts mehr verdient. (sehen Sie dazu auch bei längerer Krankheit: Berufsunfähigkeitsversicherung)

Bei Angestellten ist das nochmal ein wenig anders. Denn Angestellte bekommen zwar in der Regel wenn sie krank sind noch bis zu 6 Wochen lang weiterhin das volle Gehalt, jedoch reduziert sich der Verdienst danach um ca. 30%.

Wer mit diesem geringeren Einkommen zurecht kommt, braucht auch nichts zu machen.
Diese Lücke zu schließen, kostet in der Regel jedoch nicht viel. Dies ist Berufs- und Altersabhängig.

Im Normalfall haben die Tarife alle eine Gesundheitsprüfung.

Wir haben hier sogar einen Anbieter für Angestellte, bei denen der Antrag zum Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen abläuft.

Voraussetzung der Leistung:

„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen
derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes
ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten
3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt
arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese
Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten
24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen
Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.“

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