Krankentagegeld

Wozu ist Krankentagegeld überhaupt da? Kurz gesagt: Bei den meisten Selbständigen hängt der Verdienst von der eigenen Arbeitsfähigkeit ab. Sie sind von Ihrer eigenen Arbeitskraft abhängig. Sobald man länger krank ist, wird dadurch auch nichts mehr verdient. (sehen Sie dazu auch bei längerer Krankheit: Berufsunfähigkeitsversicherung)

Bei Angestellten ist das nochmal ein wenig anders. Denn Angestellte bekommen zwar in der Regel wenn sie krank sind noch bis zu 6 Wochen lang weiterhin das volle Gehalt, jedoch reduziert sich der Verdienst danach um ca. 30%.
Dies ist auch als Arbeitsunfähigkeit bekannt.

Wer mit diesem geringeren Einkommen zurecht kommt, braucht auch nichts zu machen.
Diese Lücke zu schließen, kostet in der Regel jedoch nicht viel. Dies ist Berufs- und Altersabhängig.

Im Normalfall haben die Tarife alle eine Gesundheitsprüfung.

Wir haben hier sogar ein paar Anbieter für Angestellte, bei denen der Antrag zum Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen abläuft.

Voraussetzung der Leistung:

„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.“

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