In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht, welche jeden Bürger dazu verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben. Ja, jeden Bürger. Jedoch hat nicht jeder die Möglichkeit, sich zusätzlich oder komplett privat zu versichern.
Unser Sozialsystem hat für alle die nicht privat Krankenversichert sind, die
gesetzliche Krankenversicherung. Die Bedingungen dazu sind im
Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) geregelt. Da sind auch alle gesetzlichen Krankenkassen so ziemlich gleich. Ganze 95% der Leistungen sind bei
allen Gesellschaften identisch.
Seit 1996 gibt es in Deutschland eine freie Kassenwahl für die Leute, die gesetzlich versichert sind.
Außerdem ist es so, dass auch die Grundbeiträge bei allen Gesellschaften gleich sind, da dies alles
staatlich geregelt ist. Laut Gesetz dürfen die Krankenkassen
Zusatzbeiträge anfordern, aber nur falls das Geld nicht ausreichen sollte.
Ab dem 01.01.2015 gab es die neue Regelung, dass die Gesellschaften wieder die Beiträge
individuell gestalten können.
Für Studenten ist die gesetzliche Krankenversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei, da dieser weiterhin mit in der Familienversicherung bleiben kann! Der Beitrag für Studenten ist generell bei allen Krankenkassen gleich.
Kann der Arzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse frei gewählt werden?
Kurz gesagt: ja. Jeder Bürger kann seinen Arzt frei wählen. Die einzige Sache, die es dabei zu bedenken gibt ist, dass der gewählte Arzt eine „Kassenzulassung“ hat.
Wir haben einen der wenigen GKV-Vergleichsprogramme gefunden,
damit du auch da gut versichert bist.