Kinder und Enkelkinder

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Sparen um Wünsche der Kinder und Enkelkinder zu erfüllen

Jeder möchte nur das Beste für seine Kinder und Enkelkinder. Und das natürlich nicht nur, wenn sie klein sind. Gerade wenn sie älter werden, werden auch die Wünsche der Kinder größer:

  • mit 16 ein Roller
  • mit 17 ein Autoführerschein
  • mit 18 das eigene Auto
  • Erste eigene Wohnung einrichten
  • Ausbildung oder Studium
  • Hochzeit
  • und vieles mehr

Ein großer Vorteil ist es dann, wenn man bis zu dem Zeitpunkt schon ein „Puffer“ für den Nachwuchs zur Seite gelegt hat. Das geht monatlich, mit Einmalzahlungen oder auch mit beidem.

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Je früher man beginnt zu sparen, desto größer der gesparte Betrag. Nicht nur, weil man mehr eingezahlt hat, sondern besonders der Zinses-Zins Effekt spielt dabei eine große Rolle. Aus diesem Grund wird heute schon empfohlen, die Vertragslaufzeit bis zum Rentenalter des Kindes zu machen. Das Kind kann dann nach der Ausbildung den Vertrag weiter besparen oder beitragsfrei weiter laufen lassen.

Absicherung des Ernährers

Sparen bringt nur etwas, wenn auch eingezahlt werden kann. Leider läuft das Leben nicht immer so wie geplant. Es kann leider auch passieren, dass einem der Elternteile etwas passiert z.B. berufsunfähig wird oder im schlimmsten Fall verstirbt. Oft fehlt der Familie dann das Einkommen, um weiter zu sparen. Schön wäre es doch dann in diesem Fall, wenn die Gesellschaft die Beiträge übernimmt.

 

Unfallschutz

Unfälle können wir leider nicht vermeiden. Wir können nur dafür sorgen, dass du nach einem Unfall mit langfristiger, körperlicher Schädigung Geld erhältst. Entweder als Einmalzahlung um behindertengerechte Umbauten zu leisten oder Forderungen auszulösen oder als monatliche lebenslange Unfallrente. (siehe auch: Unfallversicherung)

Neueste Veröffentlichungen zeigen an, dass in Deutschland nur 33 % aller Kinder bis 14 Jahren durch eine private Unfallversicherung geschützt sind! Diese Zahl ist höchst alarmierend. Weshalb? Die Bezugsgröße für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung beträgt derzeit 34.020 € und ist damit nicht ansatzweise bedarfsdeckend. Danach steht einem fünfjährigen Kind nach unfallbedingter Vollinvalidität ca. 500 € Rente zu. Diese Rente steigt mit dem Alter aber nicht an, sondern zählt ein Leben lang. Sie merken, dass dieses Kapital im realen Leben nicht ausreichen kann. Leider sollte die versicherte Person mit einem solchen Mindestsatz zufrieden sein, denn in 82 % aller Unfälle bekommt das Kind überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung ausgezahlt. Es zählen nämlich lediglich Unfälle, die im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule passiert sind (oder auf direktem Hin- bzw. Rückweg)!!! Die private Vorsorge ist somit existenzsichernd, da vor allem in jungen Jahren die Unfallgefahr am höchsten ist. Im schlimmsten Fall ist dein Kind ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen. (Stand 2015)

Besserstellung beim Arzt und im Krankenhaus

Wer sich in der Standard-Medizin nicht damit zufrieden gibt, was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, sollte diese upgraden. z.B. 1 oder 2 Bettzimmer im Krankenhaus; Chefarztbehandlung; keine Zuzahlung für Medikamente; Zuschuss für Brille; Zuschuss für Zahnspange; Alternative Medizin; uvm.

 

Schulunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Es kommt zwar sehr selten vor, dass ein Kind schulunfähig wird, aber es kann trotzdem vorkommen. Der stressige und durchweg leistungsorientierte Alltag macht auch vor den jüngeren nicht halt. Das macht sich immer häufiger auch bei Kindern im Schulalter durch psychische Probleme bemerkbar.

Der Vorteil schon im Schulalter mit einer Unfähigkeitsversicherung anzufangen ist, dass die Beiträge wegen des Alters sehr niedrig sind. Auch die Gesundheit der Kinder ist ein Vorteil, da sie (bei bestehender Gesundheit) ohne weiteres angenommen werden. Die Unfähigkeitsversicherung wandelt sich ab Beginn der Ausbildung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung um. Auch die Wahl des späteren Berufs hat dann keine Auswirkung auf den Beitrag. Bedeutet, wählt das Kind einen Beruf der risikoreicher ist, wird der Beitrag nicht hochgestuft, ist der Beruf risikoarme und vom Beitrag her geringer, kann man eine Besserstellung beantragen, damit der Beitrag sinkt.


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