Kinder und Enkelkinder

Sparen um Wünsche der Kinder und Enkelkinder zu Erfüllen

Jeder möchte nur das Beste für seine Kinder und Enkelkinder. Dies nicht nur, wenn sie klein sind, sondern auch wenn diese größer werden und die Ansprüche auch immer teurer werden:

  • mit 16 ein Roller
  • mit 17 ein Autoführerschein
  • mit 18 das eigene Auto
  • Erste eigene Wohnung einrichten
  • Ausbildung oder Studium
  • Hochzeit
  • und vieles mehr

Da wäre es dann von Vorteil, wenn man bis dahin etwas beiseite gelegt hat. Dies geht monatlich, mit Einmalzahlungen oder auch beides.

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Je früher man Anfängt zu sparen, desto mehr kommt am Ende raus. Nicht nur, weil man da mehr eingezahlt hat, sondern der Zinses-Zins Effekt spielt da die größte Rolle. Aus diesem Grund wird heute schon empfohlen, die Vertragslaufzeit bis zum Rentenalter des Kindes zu machen. Dieser kann dann nach der Ausbildung den Vertrag weiter besparen oder Beitragsfrei weiter führen lassen.

Absicherung des Ernährers

Sparen bringt nur etwas, wenn auch eingezahlt werden kann. Leider kann es mal passieren, dass einer der Elternteile etwas passiert. Z.B. Berufsunfähig wird oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt, bevor der Kleine die Ausbildung beendet. Oft fehlt der Familie dann das Einkommen, um weiter zu sparen. Schön wäre es doch dann in diesem Fall, wenn die Gesellschaft die Beiträge übernimmt.

 

Unfallschutz

Unfälle können wir leider nicht vermeiden. Wir können nur dafür sorgen, dass nach einem Unfall mit langfristiger körperlicher Schädigung, Sie auch Geld erhalten für entsprechende Umbauten und/oder sogar eine lebenslange Unfallrente. (siehe auch: Unfallversicherung)

Neueste Veröffentlichungen zeigen an, dass in Deutschland nur 33 % aller Kinder bis 14 Jahren durch eine private Unfallversicherung geschützt sind! Diese Zahl ist höchst alarmierend. Weshalb? Die Bezugsgröße für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung beträgt derzeit 34.020 € und ist damit nicht ansatzweise bedarfsdeckend. Danach steht einem fünfjährigen Kind nach unfallbedingter Vollinvalidität ca. 500 € Rente zu. Diese Rente steigt mit dem Alter aber nicht an, sondern zählt ein Leben lang. Sie merken, dass dieses Kapital im realen Leben nicht ausreichen kann. Leider sollte die versicherte Person mit einem solchen Mindestsatz zufrieden sein, denn in 82 % aller Unfälle bekommt das Kind überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung ausgezahlt. Es zählen nämlich lediglich Unfälle, die im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule passiert sind (oder auf direktem Hin- bzw. Rückweg)!!! Die private Vorsorge ist somit existenzsichernd, da vor allem in jungen Jahren die Unfallgefahr am höchsten ist. Im schlimmsten Fall ist Ihr Kind ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie müssen dafür aufkommen. (Stand 2015)

Besserstellung beim Arzt und im Krankenhaus

Wer sich in der Standard-Medizin nicht zufrieden gibt damit was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, sollte diese Upgraden. z.B. 1 oder 2 Bettzimmer im Krankenhaus; Chefarztbehandlung; keine Zuzahlung für Medikamente; Zuschuss für Brille; Zuschuss für Zahnspange; Alternative Medizin; uvm.

 

Schulunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Es kommt zwar sehr selten vor, dass ein Kind Schulunfähig wird, dies kann trotzdem mal vorkommen, da der stressige Alltag auch schon dort beginnen kann. Dies macht sich dann z.B. als Burnout oder psychische Prüfungsangst bemerkbar.

Und ab Beginn der Ausbildung wandelt diese sich automatisch in eine normale Berufsunfähigkeit um.

Der Vorteil so früh schon mit einer Unfähigkeitsversicherung anzufangen ist, dass die Beiträge wegen dem Alter sehr niedrig sind. Meistens sind die Kinder und Enkelkinder dann auch Gesund und werden ohne weiteres angenommen. Bei Berufsausübung wird das Kind nicht benachteiligt, egal was er macht. Macht er ein risikoreichen Beruf, bleibt die Berufsgruppe so wie damals beantragt; geht er Studieren oder übt ein anderen Beruf aus, der Besser eingestuft wird, kann man die Besserstellung beantragen.


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