
Altersvorsorge
Als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG fehlt Ihnen oft die Vorsorge aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Aus diesem Grund profitieren Sie umso mehr aus steuerlichen Vorteilen für die Gestaltung Ihrer Altersvorsorge. Es gibt da natürlich wie bei vielen Versicherungsarten diverse Durchführungswege. Einer davon ist die betriebliche Altersvorsorge.
Zu beachten ist dabei zusätzlich das Insolvenzrecht und auch was mit Ihrer Vorsorge im Fall einer Insolvenz der Firma oder des Unternehmens passiert.
Rechtsschutz für Geschäftsführer
Sie tragen auch die ganze Verantwortung für das Unternehmen. Deshalb könnte eine Fehlentscheidung für Sie und Ihr Vermögen gravierende Folgen haben. Oder auch zum Beispiel wenn Fehler in den Geschäftsbüchern auftauchen, werden Sie persönlich dafür haftbar gemacht.
Eine Rechtschutzversicherung sorgt in solchen Fällen dafür, dass Sie die Gerichts- und Anwaltskosten nicht fürchten müssen.
Diese Art der Rechtschutzversicherung springt unter anderem übrigens auch beim dem Verdacht der Steuerhinterziehung oder Korruption ein.
Haftpflicht für Geschäftsführer (D&O)
Bei Fehlentscheidungen werden Sie als Führer des Geschäfts in Haftung genommen. Bei einer GmbH ist die Haftung für die Gesellschaft begrenzt, aber Sie als Geschäftsführer haften trotzdem mit Ihrem Privatvermögen.
Um sich bei unabsichtlichen Fehlentscheidungen gegen den Verlust Ihres Privatvermögens abzusichern, gibt es diese Art der Haftpflicht.
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