Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht, die auch betriebliche Haftpflichtversicherung genannt wird, schützt einfach gesagt

Betriebshaftpflicht
Foto: Attianese Versicherungen

den Versicherungsnehmer vor den Schäden die er auf der Arbeit verursacht. Also die Schäden, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schuldhaft verursacht. Besteht bei solchen Schäden kein Versicherungsschutz, muss der Schadensverursacher für die Schäden mit seinem gesamten oder auch mit seinem zukünftigen Vermögen eintreten. Um genau dies zu verhindern, braucht man eine Betriebshaftpflicht.

Es gibt natürlich viele verschiedene Schäden, die im Arbeitsumfeld passieren können. Man sollte da drauf achten, dass alle Tätigkeiten, die zu dem Beruf gehören auch mit abgesichert sind.

Berufshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht

Beratende Tätigkeiten, wie Steuerberater, Anwälte, Ärzte, Architekten, Finanzierungsvermittler, Versicherungsvermittler, Gutachter, und weitere Berufe, benötigen eine Berufshaftpflicht. Diese ist in manchen Berufen auch nur eine Vermögensschadenshaftpflicht.

Wichtige Begriffe kurz erklärt:

Produkthaftung

Produzierende Gewerbe haften für die hergestellte Ware. Egal ob es in der Technik die explodierenden Akkus sind oder bei Lebensmittel irgend welche Plastikstücke ausversehen mit verarbeitet werden. Es gibt viele Beispiele, warum die Produkthaftung mit abgesichert werden muß.

Falls Sie aus Übersee Ware importieren und hier verkaufen, dann gelten Sie als Quasi-Produzent und benötigen auch eine Produkthaftpflicht.

Tätigkeitesschäden

Arbeiten Sie gerade an einer Sache, ist diese nicht versichert. Denn dies gehört zu Ihrem Handwerk und Pfusch ist nicht versichert.

Hier ist eher gemeint, dass während Ihrer Tätigkeit eine andere Sache mit beschädigt wird.

Beispiel 1: Wenn ein Dachdecker gerade eine Regenrinne schweißt und dabei das Haus auf irgendeine Weise Feuer fängt.

Beispiel 2: Beim Flexen fliegen Spähne gegen eine Glasscheibe. Es entstehen viele kleine löscher.

Berufstypsiche Nebentätigkeiten

Theoretisch darf man bei seiner Arbeit nur seinen Beruf ausüben. Für jede Tätigkeit, die nichts damit zu tun hat, müßte man einen Fachmann für diesen Bereich beauftragen. Dies ist natürlich ziemlich Realitätsfremd. Aus diesem Grund sollten Sie da drauf achten, dass dieser Punkt mit abgesichert ist.

Beispiel 1: Ein Maler und Tappezierer schraubt selber schnell die Steckdosen ob und ruft dafür keinen Elektriker.

Beispiel 2: Ein Elektriker verputzt selber die Mauer, nachdem ein neues Kabel verlegt wurde und streicht die Stelle auch selber nach oder verlegt eine neue Fliese.

Dies sind alltägliche Tätigkeiten, die häufig einfach nebenbei gemacht werden. Passiert aber genau bei so einer Tätigkeit einen Schaden, dann sind die meisten Versicherungstarife leistungsfrei.

Mängelbeseitigungsnebenkosten / Nachbesserungsbegleitschäden

Besteht ein Mangel an einem Bereits verbauten Teil, dann ist das Verbaute Teil an sich nicht versichert. Die ganzen Nebenarbeiten schon.

Beispiel: Ein verbautes Rohr hat einen Materialfehler und ist undicht. Es muß anschließend neu verputzt und neu verfliest werden. Das Rohr wird nicht von der Versicherung übernommen, dass verputzen und verfliesen schon.

Be- und Entladeschäden

Beim Beladen oder Entladen des Firmenfahrzeuges wird ein anderes Fahrzeug beschädigt. Grundsätzlich würde hier die KFZ-Haftpflicht für aufkommen. Wenn diese Punkt mit abgesichert ist, zahlt hierfür die Betriebshaftpflicht und die SF-Klasse von Fahrzeug wird nicht belastet.

Fazit:

Je genauer die Tätigkeiten des Unternehmens beschrieben werden, desto besser kann man die Firma einstufen und umso besser ist die zugeschnittene Betriebshaftpflicht für die Firma und auch für die Mitarbeiter.

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