Lebensversicherung

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Eine Lebensversicherung ist zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen nach einem Todesfall gedacht.

folgende Beispiele zur Erklärung:

  • Eine Familie finanziert sich ein Haus. In der Rückzahlphase nach Bau des Hauses , verstirbt jedoch der Hauptverdiener und die Familie kann die Restschulden nicht mehr stützen. Damit das Haus deshalb nicht verkauft werden muss, werden aus der Lebensversicherung die Restschulden abbezahlt.
  • Eine andere Familie hat ein größeres Vermögen, z.B. besitzt sie einige Immobilien. Bei Tod des Eigentümers der Immobilien können Erbschaftssteuern anfallen. Auch diese können aus dem Kapital der abgeschlossenen Versicherung gezahlt werden, ohne dass die Familie die Immobilien verkaufen muss.

Heißt in beiden Fällen: Der Lebenspartner, bzw. die ganze Familie, ist nach dem Todesfall abgesichert und erleidet dadurch keine Einkommenseinbußen. Das Kapital aus der Versicherung kann nämlich so angelegt werden , dass daraus eine regelmäßige Rente ausgezahlt wird um die Familie zu unterstützen.


Unterschieden wird zwischen der Risiko-Lebensversicherung und der kapitalbildenden Lebensversicherung.

Risikolebensversicherung

Sie ist vergleichbar mit der Kaskoversicherung beim Auto. Simpel gesagt: Falls die versicherte Person in der Vertragslaufzeit verstirbt, gibt es Geld. Falls nicht, dann nicht.
Da in diesem Fall nur das Todesrisiko abgesichert ist, sind die Prämien dabei auch meistens sehr gering.

Man sollte bei der Risiko-Lebensversicherung jedoch auf jeden Fall genaustens vergleichen, denn es gibt in dem Bereich extreme Beitragsunterschiede.

Kapitallebensversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist vor dem Aussterben, sie rentiert sich einfach nicht mehr. Die Steuervorteile, die es dort mal gab, sind vor einigen Jahren weg gefallen und die Rendite ist auch nicht die Beste.

Aus diesem Grund bieten wir diese auch nicht mehr an.

Tipp: Versicher dich über Kreuz. Das heißt, es gibt zwei Verträge. In einem der Verträge ist Person 1 Versicherungsnehmer und Zahler, während Person 2 versichert ist. In dem anderen Vertrag ist dies genau anders herum. Die Partner sichern sich gegenseitig ab. Mit dieser Konstellation fällt die Auszahlung nicht in die Erbmasse und ist somit Steuerfrei.

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