
Kurz gesagt ist die Multirente eine abgespeckte und vor allem eine günstigere Variante der Berufsunfähigkeitsrente (siehe hierzu auch unsere zusammengefassten Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung).
„Abgespeckt“ jedoch nur in dem Sinne, dass man nicht Berufsunfähig sein muss um die Leistungen der Multirente in Anspruch zu nehmen. Das ist nämlich bei der Berufsunfähigkeitsrente der Fall. Man kann die Leistungen zum Beispiel schon beanspruchen bei zum Beispiel einem Organverlust durch Krebs, einer Invalidität nach einem Unfall (dabei mind. 50%), auch bei Verlust der Grundfähigkeiten oder einer Pflegebedürftigkeit schon ab Pflegestufe 1.
Es gibt mittlerweile zur Freude der Kunden auch immer mehr Gesellschaften, die solche Tarife leicht verschiedenen Versionen anbieten. Bei jeder Gesellschaft sind die Leistung gleich, jede nennt es aber etwas anders. Einige Beispiele sind unter anderem die Begriffe „Multirente“, „MultiRisk“, „Opti5“ oder auch „Existenzschutz“. Bei allen ist aber dasselbe gemeint, unzwar die oben genannte Absicherung. Die Bedingungen, also ab wann die Leistung gezahlt wird ist dabei bei den Gesellschaften meistens sehr unterschiedlich geregelt. Außerdem ist vieles bei den Tarifen im klein Gedruckten geregelt und dadurch für den Versicherungsnehmer im ersten Sinne nicht ganz so leicht zu durchschauen. Da ist es zu empfehlen, einen Versicherungsmakler darüber schauen zu lassen.