Pflegeratgeber 2017

Zum 01.01.2017 ist das neue Pflegegesetz in Kraft getreten. Bisher gab es drei Pflegestufen, jetzt gibt es fünf Pflegegrade. Die Umstellung sollte dafür sorgen, dass die Pflegebedürftigkeit individuell besser eingeteilt werden kann und, falls notwendig, mehr Geld zu Verfügung steht. Ob die kleineren Einteilungen der Pflegebedürtfigkeit Sinn machen, wird sich in Zukunft zeigen.

Trotzdem wird im Pflegefall  die gesetzliche Leistung meistens nicht ausreichen. Daher wird, sofern keine Pflegeabsicherung vorhanden ist, erstmal Ihr Vermögen aufgebraucht. Im Anschluss sind Ihre Kinder, Enkelkinder usw. dazu gezwungen für Sie aufzukommen.

 

Mehr Infos über Pflege und Möglichkeiten gibt es hier zum Downloaden.

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