Neuerungen bei Vermögenswirksamen Leistungen

Es gibt Neuerungen bei Vermögenswirksamen Leistungen, die die Einkommensgrenzen betreffen, aber zunächst einmal was sind Vermögenswirksame Leistungen überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Art staatlich geförderter Sparform in Deutschland. Sie werden oft von Arbeitgebern als Zusatzleistung zum Gehalt angeboten. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen festgelegten Betrag pro Monat in einen speziellen Sparvertrag oder eine Investmentanlage ein, den der Arbeitnehmer selbst auswählt.

Der Arbeitnehmer kann dabei entscheiden ob er den Betrag aufstockt oder es nur bei dem Anteil des Arbeitgebers bleibt.

Es gibt verschiedene Arten von Vermögenswirksamen Leistungen, wie z:B

-Sparverträge: Hierbei werden die Beiträge in einen Sparvertrag eingezahlt, der meist eine feste Verzinsung bietet, wie beispielsweise Bausparverträge oder Banksparpläne.

-Investmentfonds: Der Betrag wird in Investmentfonds investiert, was potenziell höhere Renditen, aber auch höhere Risiken bedeutet.

-Aktien oder Aktienfonds: Ein Teil der VL kann in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden, was langfristig ebenfalls höhere Renditen bieten kann, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.

Der Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen liegt darin, dass der Arbeitnehmer durch die Zahlungen seines Arbeitgebers eine staatliche Förderung erhält. Diese Förderung kann in Form von Zuschüssen oder Steuervorteilen erfolgen, je nach gewählter Sparform und den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers. Dadurch können Arbeitnehmer auf eine relativ einfache Weise Vermögen aufbauen und für die Zukunft vorsorgen.

Änderung bei den Einkommensgrenzen für Vermögenswirksame Leistungen

Bisher lagen die Einkommensgrenzen bei 17.900 € für Alleinstehende und 35.800€ für Verheiratete. Ab diesem Jahr steigen diese Grenzen auf 40.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000€ für Verheiratete.

Durch diese Anpassung erhofft man sich, dass mehr Arbeitnehmer damit beginnen Vermögen für die Zukunft anzusparen und Vermögenswirksame Leistungen von mehr Menschen in Anspruch genommen werden. Durch diese Anpassung sind weitere 14 Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt staatliche Förderungen für ihre Vermögenswirksame Leistungen zu erhalten.

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