Ist Pflegegeld pfändbar?

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung, die Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen erhalten, um ihre Pflegebedürftigkeit zu mildern und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld

Um Pflegegeld zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese wird anhand von fünf Pflegegraden festgestellt, wobei der Grad der Beeinträchtigung über die Gewährung und Höhe des Pflegegeldes entscheidet.

Eine Einteilung in den Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) vorgenommen, beziehungsweise eine Empfehlung an die Krankenkasse mit der Einteilung ausgesprochen. Umso höher die Einschränkung der Selbständigkeit bzw. der Hilfebedarf in verschiedenen Bereichen ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Verwendung des Pflegegeldes

Das Geld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzlichen Vertreter überwiesen. Es steht den Betroffenen frei, wie sie das Geld einsetzen möchten, sei es für ambulante Pflegedienste, die Unterstützung von Angehörigen oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Das Pflegegeld ist eine von mehreren Leistungen der Pflegeversicherung. Neben dem Pflegegeld gibt es auch Sachleistungen wie die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder teilstationäre Einrichtungen.

Für Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen gibt es auch die Möglichkeit eine Ersatzpflegeleistung zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, der Betrag beläuft sich aktuell auf 125 € pro Monat. Des Weiteren kann die Pflegeperson im Jahr inklusive der Umwidmungsregelung einen Betrag von bis zu 2400€ abrufen um eine Ersatzpflegeperson zu beauftragen, die die eigentlich Pflegeperson vertritt, für die Zeit der Abwesenheit.

Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des ausgezahlten Geldes variiert je nach Pflegegrad und wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Es kann sich im Laufe der Zeit durch Gesetzesänderungen oder Anpassungen in der Pflegeversicherung verändern.

Ist Pfleggeld pfändbar?

In einem Urteil aus dem Jahr 2021 wird klar geregelt, dass Pflegegeld nicht auf das pfändbare Einkommen angerechnet werden darf. Zusammengefast entschieden die Richter, dass das Geld einen Anreiz zu Sicherung der Pflege darstellen soll und der Effekt zunichte gemacht werden würde, wenn es auf das pfändbare Einkommen anrechenbar wäre.

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