Teilung der Immobilienmaklerkosten beim Hauskauf

Bei einem Hauskauf fallen auch immer diverse Nebenkosten an. Unter anderem nämlich auch die Immobilienkosten.

Eine kurze Aufstellung der Kosten wäre zum Beispiel:


Notarkosten des Kaufvertrages = 2% vom Kaufpreis
Notarkosten des Grundschuldeintrag = 0,5% vom Darlehen
Grunderwerbsteuer = 3,5% – 6,5% (in NRW sind es 6,5%)
Maklergebühr = 3% – 7%

Wenn es um die Immobilienkosten geht, konnten Immobilienmakler bisher immer selber entscheiden, von wem sie die Maklerprovision nehmen. Fair wäre es natürlich, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer die Provision zu nehmen – sodass beide den selben Prozentsatz zahlen. Leider gibt es immer häufiger Makler, die diesen Prozentsatz nicht gerecht aufteilen. Meistens lassen Sie dann nur den Käufer des Hauses zahlen. Für die Makler hat das natürlich den Vorteil dass sie mehr Aufträge von Verkäufern erhalten. Für die Verkäufer fallen ja dann keine extra Maklerkosten mehr an.

Ab dem 23.12.2020 ist jedoch festgelegt, dass die Gebühr 50/50 auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss. Der Verkäufer muss dann auch nachweisen, dass die Provision von beiden gleich gezahlt wurde.

Mit dieser Gesetzesänderung erhofft man sich natürlich auch, dass die Kaufnebenkosten zukünftig geringer ausfallen. Vielleicht sind daher dann zukünftig auch wieder mehr Immobilien ohne Makler zu erwerben.

Lassen Sie sich jetzt von uns beraten !





Büro bleibt vorerst geschlossen

Die Regierung bekommt es nicht auf die Reihe eine einheitliche Regelung zu finden, dass der Ausbruch des Corona-Virus gestoppt wird. Je länger man nur Stück für Stück neue Regelungen bringt, desto gefährlicher wird es für den Menschen und für die Unternehmen.

Ich kann nicht weiter verantworten, dass Mitarbeiter und Kunden sich der Gefahr weiter aussetzen. Aus diesem Grund bleibt das Büro vorerst geschlossen, bis sich die Epedemie wieder beruhigt hat.

In dieser Zeit stehen wir natürlich weiterhin online und telefonisch zur Verfügung. Hier geht es zur Terminbuchung.

 




Änderungen im Unternehmen

Unsere Mitarbeiterin Jennifer Nanik ist nicht mehr für uns tätig. Wir wünschen Ihr alles Gute bei Ihrem weiteren Werdegang.

Die Niederlassung Ratingen ist ab jetzt geschlossen. Die Gesamte weitere Betreuung findet zentralisiert über unser Büro in Düren statt.
Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Team jederzeit zur Verfügung und betreuen Sie gerne weiterhin.




Achtung!!! Gefälsche E-Mails

Wir haben gerade eine E-Mail erhalten, wo unser Name als Absender steht. Achtet bitte auf die E-Mailadresse und macht den Anhang nicht auf.




Wenn Vandalismus mehr als nur Graffiti ist

Vandalismus, ein Akt der Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum ohne jeglichen legitimen Grund, hat sich zu einem weit verbreiteten und ernsthaften Problem entwickelt, das sowohl Privatpersonen als auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Von öffentlichen Denkmälern bis hin zu privatem Eigentum kann Vandalismus schwerwiegende Konsequenzen haben, die weit über die offensichtlichen materiellen Schäden hinausgehen.

Für Privatpersonen kann Vandalismus eine persönliche Tragödie darstellen, die weitreichende Folgen hat. Wohnungen, Autos, Gärten und andere private Bereiche sind oft das Ziel von Vandalen, die ohne Rücksicht auf das Eigentum anderer handeln. Die Auswirkungen können finanziell, emotional und psychologisch verheerend sein. Eine zerkratzte Autotür, ein zerstörter Briefkasten oder eine mit Graffiti besprühte Hauswand können nicht nur teure Reparaturen erfordern, sondern auch ein Gefühl der Verletzlichkeit und Unsicherheit bei den Betroffenen auslösen.

Einige Gebäude- oder  Bauleistungsversicherungen sichern Vandalismus mit ab. In den meisten Tarifen bedeutet das jedoch, dass nur die Beseitigung von Graffiti abgesichert ist.
Dabei sind Schäden nach einem Einbruchsversuch oder auch, wie in dem Fall unseres Blogfotos, das Auskippen von Öl, bei den meisten Tarifen nicht versichert. Und wenn es versichert ist, dann teilweise mit Summenbegrenzung.

Was ist genau passiert?

Im oben gezeigten Beispiel ist über Nacht jemand auf das Dach eines Rohbaus bzw. Umbaus gestiegen und hat über die weisse Fassade Öl gekippt. Die Schadenhöhe liegt bei ca. 100.000€.

Da es sich um einen Rohbau handelt, würde in diesem Fall die Bauleistungsversicherung zahlen – wäre das Gebäude zum Beispiel fertig, dann würde dieser Schaden über die Gebäudeversicherung gezahlt werden. In beiden Fällen jedoch nur, wenn Vandalismus ordentlich mit versichert ist.

Die Rolle der Versicherungen in Bezug auf Vandalismus

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Deckung für Vandalismusschäden als Teil ihrer Eigentumsversicherungen an, sei es für Wohnungen, Häuser oder Fahrzeuge. Wenn ein Versicherungsnehmer Opfer von Vandalismus wird und entsprechende Deckung in seiner Police hat, kann er einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Die Versicherung wird dann die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen, abzüglich des Selbstbehalts, der möglicherweise in der Police festgelegt ist.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel:

Der Deckungsumfang: Nicht alle Versicherungspolicen decken Vandalismus automatisch ab. Ein Versicherungsnehmer muss sicherstellen, dass sein Versicherungsschutz diese Art von Schäden abdeckt, indem er gegebenenfalls eine Zusatzdeckung oder eine spezielle Vandalismuspolice hinzufügt. Dabei ist auch darauf zu achten ob „nur“ Graffiti- Schäden abgedeckt werden oder alle Formen des Vandalismus.

Die Meldepflicht: Versicherungsnehmer müssen Vandalismusschäden in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist bei ihrer Versicherungsgesellschaft melden, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. Eine verspätete Meldung könnte dazu führen, dass der Anspruch abgelehnt wird.

Die Beweislast: Versicherungsunternehmen verlangen oft Beweise für den Vandalismus, um einen Anspruch zu validieren. Dies kann Polizeiberichte, Fotos oder andere Dokumentationen der Schäden umfassen.

Die Ausnahmen und Einschränkungen: Es gibt bestimmte Situationen, in denen Versicherungen möglicherweise nicht für Vandalismusschäden aufkommen, wie zum Beispiel bei unbeaufsichtigtem Eigentum oder wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Höhe der Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung für Vandalismusschäden kann je nach Versicherungspolice und individuellen Vereinbarungen variieren. Ein Versicherungsnehmer sollte die Deckungssummen und -bedingungen sorgfältig prüfen, um Missverständnisse und das Gefühl falscher Sicherheit zu vermeiden.

Hast du Fragen zu deinen Versicherungen in Bezug auf Vandalismus, sprich uns gerne an!





Verlosung Adventskalender 2019

1 von 5 Hunde- und 5 Katzen-Adventskalender gewinnen!

Da unsere Verlosung im letzten Jahr gut angekommen ist, verlosen wir dieses Jahr erneut 5 Hundeadventskalender und 5 Katzenadventskalender.

Einsendeschluss ist der 27.11.2019 um 23.59 Uhr. Verlost wird am 28.11.2019 um 12 Uhr Live über Facebook.

So nehmt Ihr  teil:
Klickt auf den „Gefällt mir“-Button, postet einen Schnappschuss Eures Hundes und/oder eurer Katze unter den Beitrag und liked unsere Facebookseite.
Fanseite Facebook

Wir freuen uns auf Eure Bilder. 😊

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise:

Teilnahmebedingungen

Der Versicherungsmakler „Attianese Versicherungen“ betreibt und veranstaltet vom 23.11.2019 um 15:00:00 Uhr MEZ bis 27.11.02019 um 23:59:00 Uhr MEZ („Durchführungszeitraum“) ein Gewinnspiel unter dem Motto „Hunde- und Katzen-Advendskalender“.

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise an. Im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausschließen. In einem solchen Fall kann der Gewinn auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern der Betreiber. Es wird nur eine Teilnahme pro Person akzeptiert. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

 

1. Teilnahme
a. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

b. Am Gewinnspiel kann wie folgt teilgenommen werden: Das Gewinnspiel wird zum einen über einen Post auf der Facebook Fanseite Attianese Versicherungen (facebook.com/AttianeseVersicherungen) ausgespielt. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt auf Facebook durch einen Klick auf den Button „Gefällt mir“ des Gewinnspiel-Posts, Liken/Folgen der Fanseite und Hochladung eines Hundebildes des Eigentümers.

c. Jeder Teilnehmer kann nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt die Angabe von wahrheitsgemäßen Daten voraus, die den tatsächlichen Daten des Teilnehmers entsprechen. Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Gewinnspiel und vom möglichen Gewinn führen.

 

2. Durchführung und Abwicklung
a. Der Betreiber ermittelt den Gewinner per auslosung im Live Video und benachrichtigt den Gewinner innerhalb der darauf folgenden Stunden nach Ende des Gewinnspiels über Facebook. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden mit einer Veröffentlichung seines Facebook-Namens im Falle des Gewinns durch den Betreiber per Facebook-Kommentar innerhalb des Gewinnspiel-Posts einverstanden. Der Gewinner wird dabei aufgefordert, seine Kontaktdaten ordnungs- und wahrheitsgemäß über den in der Gewinnbenachrichtigung genannten Weg zu senden.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein gepostetet Hundebild für Werbezwecken genutzt werden darf. Er tritt alle Rechte an dieses Bild an die Attianese Versicherungen ab.

b. Meldet sich der einzelne Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neues Bild bzw. ein neuer Gewinner ermittelt.

c. Der Gewinn ist den Büroräumen von Attianese Versicherungen in Düren abzuholen oder wird per Post versendet.

d. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

e. Alessandro Attianese behält sich das Recht vor, die Aktion ohne Angabe von Gründen frühzeitig zu verlängern, zu beenden oder abzusagen.

 

3. Der Gewinn

1 von 5 Hunde-Adventskalender.
1 von 5 Katzen-Adventskalender.

 

4. Sonstige Bestimmungen

a. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht veräußerbar. Eine Barauszahlung findet nicht statt.

b. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook organisiert oder unterstützt.

c. Attianese Versicherungen behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, falschen Angaben, Manipulationen oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

d. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt jedoch nicht insoweit, als dem Teilnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.

f. Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der Haftung durch den Betreiber. Datenschutzhinweise Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von den Teilnehmern (Name, Anschrift, Geschlecht, E-Mail Adresse etc.) erfasst werden, werden diese von der Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne (Attianese Versicherungen, Arnoldsweilerster. 49, 52351 Düren) ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt und gespeichert. Die erfassten Daten dienen der eindeutigen Identifikation und der Gewinnbenachrichtigung im Falle eines Gewinns und werden nach der endgültigen Abwicklung des Gewinnspiels für die weitere Verwendung gesperrt sowie nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses Schuldverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Werden die erfassten Daten dem Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinn nicht zur Verfügung gestellt, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. eine Kontaktaufnahme bzgl. einer Gewinnmitteilung nicht möglich. Die erfassten Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Versendung des Gewinns erforderlich oder die Weitergabe ist datenschutzrechtlich gerechtfertigt. Soweit der Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne personenbezogene Daten des Teilnehmers verarbeitet, stehen dem Teilnehmer die in Art. 13 ff. DSGVO aufgeführten Betroffenenrechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht; Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung, Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde am Sitz des Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne. Der Teilnehmer erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen personenbezogenen Daten. Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen. Bei Fragen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie zu den o.g. Betroffenenrechten kann sich der Teilnehmer an Attianese Versicherungen, Arnoldsweilerstr. 49, 52351 Düren wenden: [email protected]




Rentenstart erst mit fast 70

Der momentane Stand in Deutschland ist: jede zweite Rente (51,4%) beträgt weniger als 900€. Wenn man die durchschnittlichen Mietkosten abzieht, dann entspricht das gerade mal Hartz IV Höhe.

Die gesetzliche Rente ist nicht mehr Armutsfest, sodass viele sich zu ihrer Rente noch etwas dazu verdienen müssen.

Wenn man vom jüngsten Rentenpaket der Bundesregierung ausgeht wird das Rentenniveau weiter sinken und die Beiträge weiter steigen. Die Politik muss gegensteuern.

Um dagegen zu wirken, gibt es einen Plan: Rentenstart erst mit fast 70.

Die Anpassung soll ganz langsam passieren. Seit 2012 wird die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre im Jahre 2031 gehoben, was jedoch nach Experten Meinung nicht ausreichen wird.
Mit steigender Lebenserwartung soll bis 2070 so das Rentenalter schrittweise auf 69 Jahre und 4 Monate gehoben werden. Laut Bundesbank sei dies realistischer.

Menschen, die 2001 geboren wurden, müssten sich also darauf einstellen, dass sie bis über 69 Jahre arbeiten gehen müssen.

Diese Anpassung entlastet erstmal natürlich die Rentenkasse, würde laut der Notenbank aber auch, durch höhere Erwerbsfähigkeit, das gesamtwirtschaftliche Potenzial stärken und somit auch Sozialbeiträge und Steuern stützen.

Deswegen: Sichere dich und deine Rente früh genug ab! Sprech uns gerne an, sodass wir mit dir gemeinsam einen guten Lebensabend sichern können.







Verlosung Hunde-Adventskalender 2018

1 von 5 Hunde-Adventskalender gewinnen!

Wir lieben Hunde und Ihr tut es sicherlich auch.

Bis zum 25.11.2018 verlosen wir einen von fünf Adventskalendern für Eure Lieben.

So nehmt Ihr  teil:
Klickt auf den „Gefällt mir“-Button, postet einen Schnappschuss Eures Hundes unter den Beitrag und liked unsere Facebookseite und/oder Instagramseite!
Fanseite Facebook
Fanseite Instagram

Wir freuen uns auf Eure Bilder. 😊

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise findet ihr unter:
https://attianese-versicherungen.de/teilnahmebedingungen-verlosung-hunde-advendskalender-2018/




Teilnahmebedingungen Verlosung Hunde-Adventskalender 2018

Der Versicherungsmakler „Attianese Versicherungen“ betreibt und veranstaltet vom 01.11.2018 um 12:00:00 Uhr MEZ bis 25.11.02018 um 23:59:00 Uhr MEZ („Durchführungszeitraum“) ein Gewinnspiel unter dem Motto „Hunde-Advendskalender“.

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise an. Im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer von dem Gewinnspiel ausschließen. In einem solchen Fall kann der Gewinn auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern der Betreiber. Es wird nur eine Teilnahme pro Person akzeptiert. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

1. Teilnahme

a. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

b. Am Gewinnspiel kann wie folgt teilgenommen werden: Das Gewinnspiel wird zum einen über einen Post auf der Facebook Fanseite Attianese Versicherungen (facebook.com/AttianeseVersicherungen) und Instagram Fanseite  (instagram.com/alessandro.attianese.90) ausgespielt. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt auf Facebook und/oder Instagram durch einen Klick auf den Button „Gefällt mir“ des Gewinnspiel-Posts, Liken/Folgen der Fanseite und Hochladung eines Hundebildes des Eigentümers.

c. Jeder Teilnehmer kann nur einmal auf Facebook und einmal auf Instagram an dem Gewinnspiel teilnehmen.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt die Angabe von wahrheitsgemäßen Daten voraus, die den tatsächlichen Daten des Teilnehmers entsprechen. Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Gewinnspiel und vom möglichen Gewinn führen.

2. Durchführung und Abwicklung

a. Der Betreiber ermittelt den Gewinner per persönlicher Auswahl des Bildes und unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter allen Teilnehmern, die per E-Mail oder Facebook teilgenommen haben, und benachrichtigt den Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Gewinnspiels je nach Art der Teilnahme auf der Facebook und/oder Instagram Fanseite Attianese Versicherungen unterhalb des geposteten Bildes als Kommentar oder per E-Mail. Im Fall der Teilnahme über Facebook und/oder Instagram erklärt sich jeder Teilnehmer mit einer Veröffentlichung seines Facebook/Instagram-Namens im Falle des Gewinns durch den Betreiber per Facebook/Instagram-Kommentar innerhalb des Gewinnspiel-Posts einverstanden. Der Gewinner wird dabei aufgefordert, seine Kontaktdaten ordnungs- und wahrheitsgemäß über den in der Gewinnbenachrichtigung genannten Weg zu senden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein gepostetet Hundebild für Werbezwecken genutzt werden darf. Er tritt alle Rechte an dieses Bild an die Attianese Versicherungen ab.

b. Meldet sich der einzelne Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neues Bild bzw. ein neuer Gewinner ermittelt.

c. Der Gewinn ist den Büroräumen von Attianese Versicherungen in Düren abzuholen oder wird per Post versendet.

d. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

e. Alessandro Attianese behält sich das Recht vor, die Aktion ohne Angabe von Gründen frühzeitig zu verlängern, zu beenden oder abzusagen.

3. Der Gewinn

1 von 5 Hunde-Adventskalender.

 

4. Sonstige Bestimmungen

a. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht veräußerbar. Eine Barauszahlung findet nicht statt.

b. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook organisiert oder unterstützt.

c. Attianese Versicherungen behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, falschen Angaben, Manipulationen oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

d. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtswahl gilt jedoch nicht insoweit, als dem Teilnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.

f. Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der Haftung durch den Betreiber.

Datenschutzhinweise

Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von den Teilnehmern (Name, Anschrift, Geschlecht, E-Mail Adresse etc.) erfasst werden, werden diese von der Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne (Gecko Maklerverbund GmbH & Co. KG, Neustadt 116, 25815 Husum) ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels genutzt und gespeichert. Die erfassten Daten dienen der eindeutigen Identifikation und der Gewinnbenachrichtigung im Falle eines Gewinns und werden nach der endgültigen Abwicklung des Gewinnspiels für die weitere Verwendung gesperrt sowie nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses Schuldverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Werden die erfassten Daten dem Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinn nicht zur Verfügung gestellt, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. eine Kontaktaufnahme bzgl. einer Gewinnmitteilung nicht möglich. Die erfassten Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Versendung des Gewinns erforderlich oder die Weitergabe ist datenschutzrechtlich gerechtfertigt.

Soweit der Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne personenbezogene Daten des Teilnehmers verarbeitet, stehen dem Teilnehmer die in Art. 13 ff. DSGVO aufgeführten Betroffenenrechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht; Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung, Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde am Sitz des Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne.

Der Teilnehmer erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen personenbezogenen Daten. Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen. Bei Fragen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie zu den o.g. Betroffenenrechten kann sich der Teilnehmer an Attianese Versicherungen, Arnoldsweilerstr. 49, 52351 Düren wenden: [email protected]




Tierhalterhaftpflicht: Der Halter haftet für sein Tier auch während des Hundesittings!

An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie als Tierhalter eines Hundes auch in Situationen der Verwahrung ihres Vierbeiners zu haften haben, es sei denn, wir sprechen von einem gewerblich angemeldeten Hundesitter bzw. –betreuer, der mit Ihnen einen ordentlichen Vertrag aufgesetzt hat. Aber wofür ist die Tierhalterhaftpflicht gut ?
Bei den meisten Hundesittern handelt es sich aber vorwiegend um Gefälligkeitsdienste von Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Diese Personenkreise haften nur beim direkten Nachweis des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für Schäden, die oft teuer enden können. Jeder Hund kann in einer ihm ungewohnten Situation für einen Verkehrsunfall oder eine Körperverletzung sorgen, da er sich oftmals einfach nur erschrocken oder bedroht gefühlt hat. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt, also die Tierhalterhaftpflicht, und die Versicherungssumme im Schadenfall ausreichend hoch absichert, so dass Sie nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wir beraten Sie gerne…