Die Privathaftpflicht
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, wenn du einer Person einen Schaden zufügst. Das kann einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden umfassen, der unbeabsichtigt verursacht wurde. sei es durch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit.
Die KFZ- Haftpflicht
Die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn du mit dem versicherten Fahrzeug jemandem einen Schaden zufügst, sei es durch einen Unfall oder andere Vorfälle im Straßenverkehr. Sie deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wann kommt welche Versicherung auf?
Beispiele für Situationen, in denen die Privathaftpflichtversicherung einspringt, obwohl ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, sind z.B:
-Ein Familienmitglied beschädigt mit einem gemieteten Transporter das Eigentum eines Nachbarn.
-Beim Transport von Möbeln mit einem geliehenen Anhänger wird ein fremdes Fahrzeug beschädigt.
-Ein Radfahrer stürzt, weil er einem Auto ausweichen muss, das die Vorfahrt missachtet. Dabei verursacht er Sachschaden an einem parkenden PKW.
Gründe, warum die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht einspringt, können sein, dass das Fahrzeug nicht direkt am Schaden beteiligt war (z. B. im Fall von geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen) oder dass der Schaden außerhalb des Straßenverkehrs verursacht wurde. Oder weil kein örtlicher Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug besteht.
Beispiele für Situationen, in denen die KFZ-Haftpflichtversicherung einspringt, obwohl man zunächst an die Privathaftpflicht denken könnte:
-Ein Autofahrer verursacht durch Unaufmerksamkeit einen Schaden an einem Supermarkteingang, indem er eine Glasscheibe zerstört.
-Beim Beladen des Fahrzeugs fällt ein Gegenstand auf die Fahrbahn und verursacht einen Unfall.
-Das Fahrzeug verliert während der Fahrt Ladung, die einen Sachschaden an anderen Fahrzeugen verursacht.
In diesen Fällen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig, da der Schaden unmittelbar durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde, auch wenn es sich nicht um typische Verkehrsunfälle handelt. Dann geht es darum ob das Kraftfahrzeug aktuell, unmittelbar, zeitlich- und örtlich nahe war.
Zum Beispiel beim Be- oder Entladen. Angenommen ein Kunde öffnet den Kofferraum um diesen zu beladen mit seinem Einkauf, in diesem Moment rollt der Einkaufswagen gegen ein anderes parkendes Auto, so greift in diesem Moment die KFZ Haftpflichtversicherung, weil der PKW in unmittelbaren Gebrauch war.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde bereits den Einkauf vollständig verstaut hatte und nun beim Wegbringen des Einkaufswagens ein anderes Fahrzeug beschädigt. Dann liegt kein unmittelbarer Gebrauch des Kraftfahrzeugs vor und die Privathaftpflichtversicherung muss für den Schaden aufkommen.
Falls du Fragen hast oder dir unsicher bist, welche Versicherung den Schaden übernehmen müsste, melde dich gerne bei uns. Wir helfen dir im Versicherungsdschungel den richtigen Ansprechpartner zur Schadensregulierung zu finden.