Skifahren nur noch mit Haftpflichtversicherung

Seit dem 1.1.2022 gibt es ein neues Gesetz für Skifahrer in den Skigebieten Italiens und Südtirols.

Es schreibt vor, dass jeder Skifahrer eine Haftpflichtversicherung haben muss und einen entsprechenden Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung vorweisen können muss.

Ohne gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis droht ein Bußgeld in Höhe von 100-150€ und ein möglicher Entzug des Skipasses.

Die Pistenbetreiber sind verpflichtet den Skifahrern, die keine Privathaftpflichtversicherung haben oder keinen Nachweis über diese mit in den Urlaub genommen haben, die Möglichkeit zu geben eine Versicherung bei Ihnen abzuschließen.

Um jeglichen Problemen bezüglich der Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren zu entgehen, empfiehlt es sich entweder eine Police in Kopie mit sich zuführen oder sich vorab einen vereinfachten Nachweis über den Bestand einer Privathaftpflichtversicherung bei der Versicherung anzufordern.

Jede Versicherte Person muß aufgelistet sein!!!

Vorteil dieses vereinfachten Nachweises ist es, dass auf einen Blick sowohl die mitversicherten Personen zu ersehen sind (Achtung: nicht immer sind automatisch alle Familienmitglieder mit abgesichert) und auch die Versicherungssumme für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt sind.

Dieser Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist in deutsch und italienisch.

Bitte genug Zeit vor dem Urlaub einplanen, damit der Nachweis auch pünktlich, ausgefüllt vom Versicherer im Urlaubskoffer landen kann.


Aber wozu denn eine Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert die Privatperson ab für durch sie verursachte Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen eines Dritten.

Die Unfallwahrscheinlichkeit beim Skifahren ist als hoch zu bewerten. Rund 20% der jährlichen Sportunfälle deutscher Versicherten sind Ski- oder Snowboardunfälle berichtet die GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) und das obwohl die Skisaison nur einige Wochen im Jahr stattfindet.

Laut ASU (Auswertung für Skiunfälle) verletzen sich rund 40.000 Deutsche pro Jahr bei Ski- oder Snowboardunfällen, davon 7.000, die stationär in ein Krankenhaus verbracht werden müssen.

Jeder 5. Unfall ist auf eine Kollision zurückzuführen und hier kommt die Privathaftpflichtversicherung zum tragen, die den Unfallverursacher bei Ansprüchen des Geschädigten absichert, ohne Privathaftpflichtversicherung muss der Verursacher sonst mit seinem Privatvermögen haften.

Gerade Personenschäden können gerne in den Tausenderbereich gehen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur im Falle der Schadensersatzansprüche, sondern ist als passive Rechtschutz auch in der Lage nicht berechtigte Ansprüche gerichtlich zurückzuweisen.


Lohnt sich bei diesen hohen Unfallzahlen eventuell auch eine Unfallversicherung für den Skiurlaub?

Der wahrscheinlich bekannteste verunfallte Skifahrer der letzten Jahre ist Michael Schuhmacher.

Bei der Abfahrt außerhalb der befestigten Pisten gestürzt, so heftig, dass der Helm in zwei Teile zerbrach und der Sturz schwerste Kopfverletzungen nach sich zog.


Welche Vorteile birgt eine Unfallversicherung im Falle eines (schweren) Unfalls?

Im ersten Augenblick denkt man an die Krankenversicherung, die ja im Falle eines Unfalls auch im Ausland die Kosten für die Behandlung trägt. Allerdings gibt es da einige wichtige Einschränkungen: die gesetzliche Krankenversicherung kommt für keine gesundheitlichen Folgeschäden eines Unfalls auf. Bedeutet, ist der Unfall so schwer, dass eine Invalidität zurückbleibt, so kommt niemand für den finanziellen Schaden auf.

Des Weiteren trägt die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Rücktransport an den Heimatort oder ins wohnortnahgelegene Krankenhaus.

Die private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Folgeschadens nach einem Unfall, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, eine Invaliditätsleistung (je nach Vertrag) in Form von einer hohen Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, die z.B. den Gehaltsausfall und Umbaukosten kompensieren kann.

Viele Tarife übernehmen die Bergungskosten, bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur die Rettung übernommen. Sollte man sich wegen einer „Kleinigkeit“ bergen lassen müssen oder zb. wegen Erschöpfung oder schlechter Sicht so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.


Zusätzliche Empfehlung:

Schutzbrief

Der Schutzbrief über einen Automobilclub übernimmt auch zum Teil die Bergungskosten und Rücktransport.

Reisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Krankheitskosten aus dem Ausland. Dafür is die Reisekrankenversicherung geeignet.


Wären diese Fragen für deinen nächsten Skiurlaub geklärt, stellt sich noch die Frage, wie und ob man auch das notwendige Equipment absichert.

Es gibt die Möglichkeit deine Skiausrüstung, sowohl dein eigenes Material als auch geliehenes Equipment gegen Diebstahl und gegen Beschädigung z.B. Bruch abzusichern. Damit der Urlaub nicht nach dem Apres Ski und einem Ski weniger schon enden muss.)

Hast du noch Fragen oder wünschst du eine oder mehrere Absicherungen, sprich uns gerne an.

Wir helfen dir schnell und unkompliziert weiter um deinen nächsten Skiurlaub zu einem schönen und sicheren Erlebnis zu machen.


Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
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