Erwerbsminderungsrentenerhöhung

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Wenn du deinen Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls frühzeitig aufgeben musst und nur noch geringe Zeit pro Tag arbeiten kannst, fällst du in den Bereich der Erwerbsminderungsrente. Jetzt hat der Gesetzgeber eine Erwerbsminderungsrentenerhöhung angekündigt.

Wer bekommt die Erwerbsminderungsrente?

Wenn du durch eine Erkrankung oder einen Unfall nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst, bekommst du eine Teilerwerbsminderungsrente. Kannst du nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten, steht dir die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Wichtig ist, dass dir nur dann die Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang die Pflichtbeiträge gezahlt hast.

Bei Azubis gilt eine Sonderregelung:  Als Azubi musst du in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gewesen sein. Schutz bei typischen Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen besteht ab dem ersten Tag.

Typische Krankheiten, die zu einer Erwerbsminderung führen sind zum Beispiel: Depressionen, oder andere psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates.

Darf ich noch arbeiten, wenn ich Erwerbsminderungsrente erhalte?

Wenn du Teilerwerbsminderungsrente bekommst, darfst du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten. Bekommst du volle Erwerbsminderungsrente, darfst du nur weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente aktuell?

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich immer individuell aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung.

In der Regel kann man bei voller Erwerbsminderungsrente von 34% des Bruttoverdienstes ausgehen.

Die Teilerwerbsminderungsrente liegt bei der Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Den aktuellen Betrag kannst du auf deinem letzten Rentenbescheid einsehen. Auf der rechten Seite des Bescheids befindet sich ein Kasten mit drei untereinanderstehenden Beträgen. Der erste Betrag ist die aktuelle volle Erwerbsminderungsrente, die dir zusteht.

Dieser Betrag verändert sich nach deinem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 5 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung und nach deiner versicherungspflichtigen Zeit.

Wie sieht die Erwerbsminderungsrentenerhöhung aus?

Rund 3 Millionen Menschen profitieren von der neuen Erwerbsminderungsrentenerhöhung. Problem bisher war, dass nur die Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente von den Rentensteigerungen, die es ab 2014 gab, profitiert haben.

Die neue Rentenreform sieht vor, dass alle Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 zum ersten Mal in den Rentenbezug gefallen sind, Zuschläge von 4,5% bis 7,5% erhalten sollen. Die Auszahlung startet dann ab dem 01.07.2024.

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