Elementarschäden- Naturgewalten mit großen Folgen

Das Wetter in Deutschland ist in den letzten Jahren immer extremer geworden. Starkregenereignisse , großer Hagel und heftiger Sturm werden immer häufiger. Elementarschäden somit leider auch.

Sturm und Hagel ist bereits in fast jedem Tarif Standard. Zur Beseitigung der Schäden weiterer Naturgefahren reicht die einfache Gebäudeversicherung bzw. Hausrat nicht aus und es ist der Baustein „erweiterte Elementarschäden“ nötig.

Was bedeutet der Zusatz „erweiterte Elementarschäden“?

Die erweiterte Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Schäden durch z.B. Überflutungen, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Schneedruck oder Erdbeben sind versichert.

Brauchst du den Baustein Elementarschäden wirklich?

In den letzten Jahren häufen sich die Extremwetterereignisse. Immer häufiger ist z.B von überfluteten Kellern durch Starkregen oder wie im Juli 2021 auch von ganzen Häusern durch ergiebigen Dauerregen zu lesen.

Ein Starkregenereignis ist nicht ortsgenau vorhersehbar und so entfällt meist die Möglichkeit sein Hab und Gut vor Überflutungen zu schützen. Die Schäden sind oft sehr hoch und umfassen nicht nur die Neuanschaffung einer Waschmaschine oder Trockners.

Oftmals muss der Keller auch wieder trockengelegt werden, was zu hohen Kosten führen kann. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Dinge die fest mit dem Gebäude verbunden sind Schaden nehmen können, sondern auch der Hausrat. Deshalb ist es auch in der Hausrat sinnvoll einen Naturgefahrenversicherung mit aufzunehmen.

Wohngebäude

Die Wohngebäudeversicherung dient zur Kostendeckung in Folge von Brand- oder Unwetterschäden. Unter den Aspekt des Unwetters fallen Blitz-, Sturm-, und Hagelschäden. Diese Versicherung umfasst Dinge, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören Türen, Fenster, Treppen – oder auch Wände.

Hausrat

Die Hausratversicherung hat keinen erheblichen Unterschied zur oben genannten Wohngebäudeversicherung. Sie sichert aber den Inhalt eines Gebäudes ab, wie deinen Fernseher, Sofa oder Schrank. An dieser Stelle ist auf die Elementarschadenversicherung aufmerksam zu machen. Sie ist mit der Naturgefahrenversicherung gleichzusetzen, lediglich der Name ist unterschiedlich. Diese Versicherung beinhaltet umfassenden Schutz vor folgenden Naturereignissen: Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneelasten, Erdbeben und Vulkanausbruch. Sie wird als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann nur in Kombination mit einer der beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten die Wohngebäude- und Hausratversicherung mittlerweile inklusive der Elementarschadenversicherung an. Möchte man diese nicht mitversichert haben, so muss man sie beim Abschließen der jeweiligen Versicherung abwählen.

Auto

Nicht zu vergessen ist die Kfz-Versicherung, dessen drei wesentlichen Bausteine folgende sind: Auto-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko. Die Haftpflichtversicherung ist für jedermann verpflichtend und dementsprechend auch eines der wichtigsten Bausteine der Kfz-Versicherung. Ohne sie wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie kommt für die Schäden auf, die du einem anderen Fahrzeug zufügst. Die Vollkaskoversicherung deckt die Schäden an deinem Auto ab, die du dir als Versicherungsnehmer selbst zu verantworten hast (auch Vandalismus fällt unter die Vollkasko).

Hier ein Beispiel: Du verursachst einen Unfall, wodurch u.a. dein Auto beschädigt wird. Die Vollkasko greift dir insofern unter die Arme, dass sie die Kosten, die mit dem Schaden an deinem Auto einhergehen, übernimmt.

Was du außerdem wissen solltest, ist der Aspekt, dass die Teilkasko automatisch in der Vollkasko enthalten ist. Dennoch bleibt dir die Wahl, ob du eine Vollkaskoversicherung abschließen möchtest – oder neben der Haftpflicht nur eine Teilkaskoversicherung. Diese kannst du nämlich unabhängig von der Vollkasko getrennt abschließen. Um genauer auf diesen Baustein einzugehen, lässt sich sagen, dass sie zur Deckung von Schäden dient, die durch äußere Einflüsse verursacht werden.

An dieser Stelle ein Beispiel: Du bist mit deinem Auto unterwegs und plötzlich springt ein Reh vor dein Fahrzeug und beschädigt dieses. Ohne die Teilkasko würdest du auf den Kosten sitzen bleiben.

Unter die Teilkasko fällt aber nicht nur der Wildschaden. Insbesondere durch Hagel oder Starkregen verursachte Schäden sind mit abgesichert.

Im Falle eines Starkregens solltest du den Schaden umgehend bei deiner Versicherung melden. Wichtig ist auch, dass du versuchst, mögliche Folgeschäden vorzubeugen. So solltest du dein Auto bei Starkregen umgehend an einen sicheren Ort fahren, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Du solltest also alles dafür tun, um dein Eigentum vor möglichen Schäden- und auch Folgeschäden weitgehend zu schützen – unabhängig davon, ob es sich um deinen Pkw, deine Immobilie oder dein Hausrat handelt. Dies wird auch als Schadenminderungspflicht bezeichnet. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, so ist es möglich, dass deine Versicherung jegliche Auszahlungen zur Kostendeckung verweigert.

Wichtig ist in jedem Fall den Schaden mit Bilder oder Video, auch der Gesamtsituation festzuhalten und zeitnah der Versicherung bzw deinem Ansprechpartner zu melden!

Du kannst online prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass du betroffen bist. Dabei handelt es sich aber nur um eine Wahrscheinlichkeit und keine Garantie, ob du jemals betroffen sein wirst oder gut wegkommst.

Was schließt die Elementarschadenversicherung aus?

Rückstau ist Wasser, welches aus dem Kanal zum Beispiel bei Starkregen zurück ins Hausinnere herein fließt.
Vermieden werden kann dies durch eine Rückstauklappe oder andere Rückstausicherung. Ist diese nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig, kann die Gesellschaft die Leistung kürzen oder sogar ganz verwehren.

Fast alle Gesellschaften setzen eine Rückstauklappe, bzw. Rückstausicherung voraus, wenn es von der Behörde vor Ort angeordnet wurde. Manche Gesellschaften machen es generell zur Pflicht. In der Regel gilt, dass du eine Rückstauklappe oder andere Art der Rückstausicherung haben musst, sobald dein Abfluss unterhalb der Rückstauebene liegt. Was nicht mehr heißt, als dass dein Abfluss im Keller niedriger liegt als der Kanaleinfluss auf der Straße.

Ist bei dir keine Rückstauklappe eingebaut, frage bei deiner Behörde nach, inwieweit du dazu verpflichtet bist.

Enstehen Absackungen des Hauses aufgrund des Bergbaus z.b so haftet auch in diesem Fall die Versicherung nicht.

Ist Windschaden in der normalen Gebäudeversicherung mit drin?

Die meisten Wohngebäudeversicherungen decken eine Haftung für Wind bzw. Sturmschäden ab. Hierbei ist darauf zu achten ab welchen Windgeschwindigkeiten der Versicherer für Schäden haftet. Es gibt oft die Regelung, dass erst ab Windstärke 8 geleistet wird.

Hast du einen Sturmschaden?

  1. Mache Fotos von dem Schaden und der Gesamtsituation
  2. Melde den Schaden deiner Versicherung oder deinem Ansprechpartner
  3. Lasse Notfallreperaturen direkt reparieren bevor der Schaden größer wird
  4. Hole dir einen Kostenvoranschlag und reiche ihn ein, damit die Versicherung ihn prüfen kann
Zusammengefasst musst du natürlich für dich selbst entscheiden ob du eine Elementarschadenversicherung abschließen möchtest. Wir raten dazu, dich dagegen abzusichern. Man erkenne dies an der Häufigkeit der Aufkommen Schäden durch Naturgewalten in den letzten Jahren.

Falls du eine Beratung wünschst, melde dich gerne bei uns!