Erdrutsch abgesichert- Erdkriechen nicht?

Was ist ein Erdrutsch?

Gemeinhin würde man sagen, dass ein Erdrutsch ein dynamisches, plötzliches Ereignis ist, bei dem sich Erdmassen von ihrem eigentlichen Platz wegbewegen und mitunter (großen) Schaden verursachen. In einer Wohngebäudeversicherung kann man sich auch gegen Erdrutsch absichern. Was ist aber, wenn der Prozess kein plötzlich eintretendes dynamisches und sofort wahrnehmbares Ereignis ist, sondern einem nur durch sichtbare Schäden klar wird, dass sich da wohl Erde bewegt haben muss?

Der Begriff des Erdkriechens

Der Begriff Erdrutsch beschreibt wie oben erwähnt einen dynamischen, wahrnehmbaren Vorgang. Das Erdkriechen hingegen einen Prozess der langwierig(er) ist und nicht sofort wahrnehmbar. Mitunter vielleicht auch nur durch die entstandenen Schäden auffällt.

So zumindest ist die Unterscheidung in der Geologie.

Der Fall

Ein Versicherter nahm an seiner Terrasse und an seinem Gebäude, was beides an einem Hang liegt, Risse wahr und meldete diese- mit der Erwartung der Regulierung- seiner Wohngebäudeversicherung.

Diese lehnte die Schadenregulierung ab mit der Begründung, dass zwar Erdrutsch abgesichert sei, aber nicht das Erdkriechen.

Der Versicherte klagte in drei Instanzen. In den ersten beiden wurde dem Versicherer Recht gegeben, dass es sich nicht um einen Erdrutsch per geologischer Definition handele und deshalb der Versicherte kein Anrecht auf Regulation des Schadens habe.

Der BGH als dritte Instanz sah diesen Fall gänzlich anders. Sinngemäß könne man von Laien nicht erwarten den Unterschied, den die Geologie mache, zu überblicken bei Abschluss der Versicherung und daher sei der Versicherte im Recht. Da er eine Bewegung von Erdmassen, ob nun dynamisch oder schleichend, als Laie schlichtweg als Erdrutsch verstehen könne.

Ein wegweisendes Urteil zu Gunsten der Versicherten!

Bei Fragen zu deiner Wohngebäudeversicherung sprich uns gerne an!

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