Im Bereich der eigenen vier Wände gibt es zwei wichtige Versicherungen, je nachdem ob du zur Miete wohnst oder Eigentum besitzt.
Wenn du zur Miete wohnst, reicht es aus eine Hausratversicherung abzuschließen, diese Versicherung deckt Schäden an allem ab, was in der Wohnung ist und nicht fester Bestandteil des Gebäudes ist. Stell dir einfach vor du drehst deine Wohnung/ dein Haus auf den Kopf, alles was dann rausfällt, ist durch die Hausrat abgesichert.
Wenn du Eigentum besitzt, benötigst du zusätzlich zur Hausratversicherung auch eine Gebäudeversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden an festverbauten Gegenständen/Gebäudeteilen ab.
Es gibt immer wieder Begriffe, die rund um die Hausrat- oder Gebäudeversicherung auftauchen, die nicht so üblich sind. Im Folgenden beschäftigen wir uns mit genau diesen.
Der Überspannungsschaden
Ein Überspannungsschaden tritt auf, wenn die elektrische Spannung in einem Stromnetz vorübergehend über das normale Niveau ansteigt. Diese Überspannung kann verschiedene Ursachen haben, darunter Blitzschläge, Schaltvorgänge im Stromnetz oder Fehler in elektrischen Geräten. Wenn die Spannung plötzlich ansteigt, kann dies zu einer Beschädigung oder Zerstörung von elektronischen Geräten, elektrischen Komponenten und anderen empfindlichen Systemen führen, die an das Stromnetz angeschlossen sind.
Wichtig ist, dass nicht immer automatisch eine Absicherung gegen Überspannungsschäden in der Hausrat mit eingeschlossen ist. Da elektrische Geräte oft einen hohen Anschaffungspreis haben ist eine Überprüfung deiner Hausrat anzuraten.
Die Elementarschäden
Elementarschäden beziehen sich auf Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden, wie beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, Starkregen, Sturmfluten, Erdrutsche, Schneedruck oder Lawinen. In der Hausrat- und Gebäudeversicherung decken Elementarschäden solche Schadensfälle ab, die nicht durch herkömmliche Risiken wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser verursacht werden.
Wenn du eine Hausratversicherung hast, schützt sie deine persönlichen Besitztümer in der Wohnung oder im Haus vor Elementarschäden. Die Gebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Gebäude selbst, einschließlich der festen Einbauten und des Grundstücks.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherungspolicen automatisch Elementarschäden abdecken. Oftmals müssen Versicherungsnehmer diese als Zusatzoption hinzufügen, insbesondere wenn sie in Regionen mit höherem Risiko für Naturkatastrophen leben.
Die grobe Fahrlässigkeit
„Grobe Fahrlässigkeit“ bezieht sich auf ein besonders schwerwiegendes, leichtsinniges Verhalten, bei dem eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt.
In Bezug auf Hausrat- und Gebäudeversicherung bedeutet grobe Fahrlässigkeit, dass der Versicherungsnehmer in erheblichem Maße fahrlässig gehandelt hat, was zu einem Schaden geführt hat.
Im Versicherungskontext gibt es normalerweise eine Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz in der Regel gegeben, während bei grober Fahrlässigkeit die Versicherungsgesellschaft das Recht hat, die Leistung zu kürzen oder sogar ganz zu verweigern.
Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung könnte sein, wenn jemand bei Abwesenheit die Haustür offen lässt und dadurch einen Einbruch begünstigt. In der Gebäudeversicherung könnte grobe Fahrlässigkeit bedeuten, dass ein Hausbesitzer bekannte Mängel am Dach ignoriert und dadurch einen Wasserschaden verschuldet.
Der Allmählichkeitsschaden
Ein Allmählichkeitsschaden entsteht durch einen schleichenden Prozess und wird relevant, wenn ein Versicherungsunternehmen die Regulierung eines oder mehrerer Schäden vornehmen muss. Die vertraglich festgelegte Leistungspflicht des Versicherers tritt in Kraft, wenn eine eindeutige negative Auswirkung eindeutig auf eine Ursache zurückzuführen ist, wie etwa bei plötzlichen und klar definierbaren Schäden wie der Brand eines Hauses oder einem Verkehrsunfall bei dem ein PKW beschädigt wird.
In Fällen, in denen eine Beschädigung nur schwer wahrnehmbar ist, wie beispielsweise bei unbemerktem Eindringen von Regenwasser über einen längeren Zeitraum in ein Gebäude, gestaltet sich die Identifizierung des schädigenden Ereignisses schwierig. Das Versicherungsrecht benennt verschiedene Faktoren, die für derartige Allmählichkeitsschäden verantwortlich sein können, darunter fallen z.B. unangemessene Temperaturen, Feuchtigkeit, Dämpfe, schädliche Gase, Rauch oder Staub.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der entsprechenden Versicherungsverträge bieten Klarheit darüber, ob ein Allmählichkeitsschaden im Versicherungsumfang enthalten ist.
Die Bauleistungsversicherung
Eine besondere Form der Versicherung ist die Bauleistungsversicherung. Im Gegensatz zur Hausrat und Wohngebäudeversicherung, schützt diese Versicherung den Bauherren vor Schäden an der entstehenden Immobilie.
Schäden, die eine Bauleistungsversicherung abdeckt sind Vandalismus oder höhere Gewalt zum Beispiel durch Sturm und Hochwasser. Auch Schäden durch schlechten Baugrund oder Materialfehler und Konstruktionsfehler sind abgesichert.
Es gibt auch Ausschlüsse in der Bauleistungsversicherung z.B. Schäden durch abstürzende Flugzeuge oder durch Explosionen, Feuer oder Blitzschlag sind nicht versichert.
Bei Fragen rund um die Themen und ob sie bei dir versichert sind, kannst du dich gerne bei uns melden.