Skifahren nur noch mit Haftpflichtversicherung

Seit dem 1.1.2022 gibt es ein neues Gesetz für Skifahrer in den Skigebieten Italiens und Südtirols.

Es schreibt vor, dass jeder Skifahrer eine Haftpflichtversicherung haben muss und einen entsprechenden Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung vorweisen können muss.

Ohne gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis droht ein Bußgeld in Höhe von 100-150€ und ein möglicher Entzug des Skipasses.

Die Pistenbetreiber sind verpflichtet den Skifahrern, die keine Privathaftpflichtversicherung haben oder keinen Nachweis über diese mit in den Urlaub genommen haben, die Möglichkeit zu geben eine Versicherung bei Ihnen abzuschließen.

Um jeglichen Problemen bezüglich der Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren zu entgehen, empfiehlt es sich entweder eine Police in Kopie mit sich zuführen oder sich vorab einen vereinfachten Nachweis über den Bestand einer Privathaftpflichtversicherung bei der Versicherung anzufordern.

Jede Versicherte Person muß aufgelistet sein!!!

Vorteil dieses vereinfachten Nachweises ist es, dass auf einen Blick sowohl die mitversicherten Personen zu ersehen sind (Achtung: nicht immer sind automatisch alle Familienmitglieder mit abgesichert) und auch die Versicherungssumme für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt sind.

Dieser Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist in deutsch und italienisch.

Bitte genug Zeit vor dem Urlaub einplanen, damit der Nachweis auch pünktlich, ausgefüllt vom Versicherer im Urlaubskoffer landen kann.


Aber wozu denn eine Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert die Privatperson ab für durch sie verursachte Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen eines Dritten.

Die Unfallwahrscheinlichkeit beim Skifahren ist als hoch zu bewerten. Rund 20% der jährlichen Sportunfälle deutscher Versicherten sind Ski- oder Snowboardunfälle berichtet die GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) und das obwohl die Skisaison nur einige Wochen im Jahr stattfindet.

Laut ASU (Auswertung für Skiunfälle) verletzen sich rund 40.000 Deutsche pro Jahr bei Ski- oder Snowboardunfällen, davon 7.000, die stationär in ein Krankenhaus verbracht werden müssen.

Jeder 5. Unfall ist auf eine Kollision zurückzuführen und hier kommt die Privathaftpflichtversicherung zum tragen, die den Unfallverursacher bei Ansprüchen des Geschädigten absichert, ohne Privathaftpflichtversicherung muss der Verursacher sonst mit seinem Privatvermögen haften.

Gerade Personenschäden können gerne in den Tausenderbereich gehen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur im Falle der Schadensersatzansprüche, sondern ist als passive Rechtschutz auch in der Lage nicht berechtigte Ansprüche gerichtlich zurückzuweisen.


Lohnt sich bei diesen hohen Unfallzahlen eventuell auch eine Unfallversicherung für den Skiurlaub?

Der wahrscheinlich bekannteste verunfallte Skifahrer der letzten Jahre ist Michael Schuhmacher.

Bei der Abfahrt außerhalb der befestigten Pisten gestürzt, so heftig, dass der Helm in zwei Teile zerbrach und der Sturz schwerste Kopfverletzungen nach sich zog.


Welche Vorteile birgt eine Unfallversicherung im Falle eines (schweren) Unfalls?

Im ersten Augenblick denkt man an die Krankenversicherung, die ja im Falle eines Unfalls auch im Ausland die Kosten für die Behandlung trägt. Allerdings gibt es da einige wichtige Einschränkungen: die gesetzliche Krankenversicherung kommt für keine gesundheitlichen Folgeschäden eines Unfalls auf. Bedeutet, ist der Unfall so schwer, dass eine Invalidität zurückbleibt, so kommt niemand für den finanziellen Schaden auf.

Des Weiteren trägt die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Rücktransport an den Heimatort oder ins wohnortnahgelegene Krankenhaus.

Die private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Folgeschadens nach einem Unfall, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, eine Invaliditätsleistung (je nach Vertrag) in Form von einer hohen Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, die z.B. den Gehaltsausfall und Umbaukosten kompensieren kann.

Viele Tarife übernehmen die Bergungskosten, bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur die Rettung übernommen. Sollte man sich wegen einer „Kleinigkeit“ bergen lassen müssen oder zb. wegen Erschöpfung oder schlechter Sicht so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.


Zusätzliche Empfehlung:

Schutzbrief

Der Schutzbrief über einen Automobilclub übernimmt auch zum Teil die Bergungskosten und Rücktransport.

Reisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Krankheitskosten aus dem Ausland. Dafür is die Reisekrankenversicherung geeignet.


Wären diese Fragen für deinen nächsten Skiurlaub geklärt, stellt sich noch die Frage, wie und ob man auch das notwendige Equipment absichert.

Es gibt die Möglichkeit deine Skiausrüstung, sowohl dein eigenes Material als auch geliehenes Equipment gegen Diebstahl und gegen Beschädigung z.B. Bruch abzusichern. Damit der Urlaub nicht nach dem Apres Ski und einem Ski weniger schon enden muss.)

Hast du noch Fragen oder wünschst du eine oder mehrere Absicherungen, sprich uns gerne an.

Wir helfen dir schnell und unkompliziert weiter um deinen nächsten Skiurlaub zu einem schönen und sicheren Erlebnis zu machen.



Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
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„Rennenfahren“- ein Ausschluss der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung

Unfälle können jederzeit und überall passieren, und ihre Folgen können verheerend sein. Eine Unfallversicherung ist eine wichtige Form der Absicherung, die dir in solchen Momenten Sicherheit und finanzielle Unterstützung bieten kann.

Sicherheit in unerwarteten Situationen

Eine Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil deiner finanziellen Planung, da sie Schutz in unvorhergesehenen Situationen bietet. Anders als die Krankenversicherung deckt sie ausschließlich Unfälle ab. Das bedeutet, dass du im Falle von Verletzungen, die durch Unfälle verursacht werden, finanziell abgesichert bist. Dieser Schutz erstreckt sich auf eine breite Palette von Situationen, einschließlich Verkehrsunfälle, Sportverletzungen, Stürze und mehr.

Wann zahlt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung zahlt in der Regel eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, wenn du aufgrund eines Unfalls eine Verletzung erleidest. Die Auszahlung hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. Im Falle von Todesfällen aufgrund von Unfällen erhalten deine Angehörigen Leistungen. Ein großer Vorteil dieser Versicherung ist, dass die Leistungen unabhängig von anderen Versicherungen ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass du die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu anderen Leistungen erhalten kannst.

Der Zweck der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, die finanziellen Belastungen zu mindern, die mit einem Unfall einhergehen können. Dies kann medizinische Kosten, Rehabilitationskosten, den Verlust von Einkommen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und sogar Bestattungskosten umfassen. Der Zweck besteht darin, dir und deiner Familie in einer Zeit der Krise finanzielle Sicherheit zu bieten, sodass du dich auf deine Genesung konzentrieren kannst, ohne Sorgen um Geld.

Häufige Ausschlüsse

Obwohl die Unfallversicherung viele Vorteile bietet, gibt es auch bestimmte Situationen, in denen sie nicht greift. Zu den häufigsten Ausschlüssen gehören:

  1. Selbstverletzungen: Verletzungen, die absichtlich von der versicherten Person verursacht wurden, werden normalerweise nicht abgedeckt.
  2. Alkohol und Drogen: Unfälle, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurden, können von der Versicherung ausgeschlossen werden.
  3. Krieg und Terrorismus: Verletzungen, die während eines Krieges oder aufgrund von terroristischen Handlungen auftreten, sind in der Regel nicht versichert.
  4. Vorsätzliche Handlungen: Wenn du an einer gefährlichen Aktivität teilnimmst oder absichtlich riskante Handlungen ausführst, kann dies zu einem Ausschluss führen.
  5. Bestimmte Sportarten: Einige extrem riskante Sportarten können von der Unfallversicherung ausgeschlossen sein. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Ausschluss von „Rennenfahren“

Zu so einem Ausschluss gehört auch, wenn du an Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmst. Ebenso sind die Übungsfahrten zur Vorbereitung auf ein Rennen von der Unfallversicherung ausgeschlossen. Dabei ist es egal ob du als Fahrer an dem Rennen teilnimmst oder als Beifahrer oder sonstiger Insasse. Unter Rennfahrten sind solche Fahrten gemeint die als Wettfahrt darauf ausgelegt sind Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen.

Der Sinn liegt darin Gefahrenumstände auszuschließen, die erheblich über denen des alltäglichen Lebens liegen und nur einen kleinen Personenkreis betrifft.

Begründet ist es damit, dass nicht alle Versicherungsnehmer, durch die Ausführung eines Rennsports einzelner Versicherungsnehmer, zu erhöhten Beiträgen in der Unfallversicherung gezwungen sind.




Krieg und Versicherungsleistung

Auch im Kriegsfall gut abgesichert?

Ein leider sehr aktuelles Thema ist der Krieg in der Ukraine. Viele Todesfälle und weitreichende Zerstörungen sind im Krieg an der Tagesordnung. Mit diesem Hintergrund möchten wir heute die einzelnen Versicherungsgruppen im Falle eines Krieges in Deutschland beleuchten.

Wie verhalten sich die Versicherungen in Deutschland im Falle eines Krieges?

Sachversicherungen schließen Leistungen im Falle eines Krieges aus. Sachversicherungen sind unter anderem KFZ- Versicherungen, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherungen, Hausrat etc. Das bedeutet, wenn z.B. am Gebäude oder Fahrzeug ein Schaden entsteht, kommt der Versicherer nicht für den Schaden auf. Hintergrund dafür ist, dass es einen Wiederaufbaufond gibt, der EU-weit diese Schäden reguliert.

Durch Überschallknall oder Blindgänger verursachte Schäden werden von den meisten Versicherern jedoch abgesichert.

Wie sieht es denn im Falle eines Krieges mit der Lebensversicherung oder Unfallversicherung aus?

Sowohl die Lebensversicherung als auch die Unfallversicherung schließen eine Zahlung im Falle der aktiven Teilnahme am Kriegsgeschehen aus. Aktive Teilnahme bedeutet in dem Fall, dass auf Befehl hin der Gegner anzugreifen ist. In diesem Falle zahlt der Arbeitgeber des Solodaten, die Bundeswehr bzw. der Sozialdienst der Bundeswehr, wenn es zu einem Personenschaden kommt.

Ausgeschlossen sind bei beiden Versicherungen ebenfalls Schäden durch ABC- Waffen, das heißt der Einsatz atomarer, biologischer, chemischer Kampfstoffe, die darauf abzielen viele Menschen zu verletzen.

Bei atomaren Unfällen zahlen sowohl Unfallversicherung als auch Lebensversicherung (z.B. Tschernobyl/ Fukushima).

Ausnahme besteht, sowohl bei der Lebensversicherung als auch bei der Unfallversicherung, diese zahlen im Falle eines Personenschadens, wenn es zu einem unvorhergesehenen Krieg im Ausland kommt. In dem Fall hat man eine gewisse Zeitspanne in der man Zeit hat das Land zu verlassen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einem Schaden kommen, zahlt die Lebensversicherung oder Unfallversicherung.

Vermögensanlagen auflösen?

Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er seine Geldanlagen auflöst.

Experten raten dazu, die Verträge bestehen zu lassen, da statistisch belegt ist, dass sich nach einiger Zeit die Lage wieder verbessert. Gerade bei monatlichen Sparverträgen kann man in Krisenzeiten zu einem günstigen Preis seine Anteile einkaufen.

Aktuell wird dazu geraten Anlagen in Russland abzustoßen.

Cyberkriminalität absichern?

Für Betriebe ist es sicherlich sinnvoll über eine Absicherung gegen Cyberkriminalität nachzudenken.

Zurzeit hört man verstärkt von Cyberangriffen in Russland. Die Angriffe gibt es aber nicht nur zu Kriegszeiten.

Bei einem Hackerangriff kommen eine Menge an Kosten auf einen Betrieb zu z.B. die Arbeit eines Cyber- Forensikers, das Informieren von Kunden (wenn Kundendaten gehackt wurden), Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfall und vieles mehr. Gegen diese Kosten kann man sich mit einer Cyberversicherung absichern.

Gerne prüfen wir deine Verträge.





Versichert sein – Auch auf dem Bau!

Endlich ist es soweit! Der Ball kommt so langsam ins Rollen und die Planungen für den Bau deines Eigenheims beginnen. Du und dein Partner habt bestimmte Vorstellungen, wie ihr euer Haus gestalten möchtet. Soll es ein Flachdach oder doch ein Satteldach werden? Wie viele Etagen soll das Haus besitzen? Oder kommt vielleicht doch eher ein Bungalow in Frage? Das alles sind Fragen, mit denen du dich beschäftigst, wenn es um die Planung deines Hauses geht. Ein Hausbau ist schließlich kein Kinderspiel und kann auch nervenraubend sein. Ähnlich ist es mit Sanierungsarbeiten, die auch nicht immer so einfach zu bewältigen sind, wenn man alleine oder zu zweit ist. Daher freut man sich als Bauherr immer über helfende Hände, egal ob es Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder sind.

Doch worauf solltet ihr achten, wenn ihr auf dem Bau arbeitet und was passiert, wenn du oder jemand der Bauhelfer in Folge eines Baustellenunfalls einen körperlichen Schaden davon trägt? Wer übernimmt die Kosten im Falle eines solchen Unfalls? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Text…

Alle Bauhelfer – auch die Bauherren – packen an und beginnen so langsam aber sicher mit dem Hausbau. Dennoch solltest du nicht außer Acht lassen, dass ein Unfall, insbesondere wenn es um Bauarbeiten geht, von einer Sekunde auf die andere passieren kann. Hinzu kommt das erhöhte Verletzungsrisiko, wenn unerfahrene Personen beim Hausbau mithelfen. Aus diesem Grund solltest du sowohl deine Gesundheit, als auch die deiner Helfer nicht aufs Spiel setzen, im Gegenteil, du solltest sie absichern.

Bauherrenhaftpflicht und Bauhelferunfallversicherung

In diesem Fall tust du das mit der Bauherrenhaftpflicht bzw. der Bauhelferversicherung. An dieser Stelle ist es wichtig, beide Versicherungen voneinander zu differenzieren. Als Bauherr trägst du das Risiko bzw. die Haftung im Schadenfall, heißt also, dass du für alle Unfälle und Schäden haftest, die andere Personen auf deiner Baustelle erleiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Unbefugte davon betroffen sind oder deine Bauhelfer. Falls ein Unfall passiert, musst du Schadenersatz leisten. Gut dass es die Bauherrenhaftpflicht gibt, welche die Kosten deckt. Zumindest an Fremde. Die Bauhelfer müssen separat über eine Unfallversicherung versichert werden. Versichert sind Personenschäden,  Sachschäden als auch Vermögensschäden. Aspekte wie Verletzung, Invalidität oder Tod des vom Unfall Betroffenen, sind den Personenschäden zuzuordnen. Die Entstehung von Kosten in Folge einer Verletzung oder in Folge von Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu verhindern. Auch die Kosten für eine medizinische Behandlung oder therapeutische Maßnahmen sind mit abgesichert.

Sachschäden

Was hat es eigentlich mit Sachschäden auf sich? Gehen wir davon aus, dass ein guter Freund von dir auf deiner Baustelle bei deinem Hausbau hilfst. Dabei kommt seine Kreissäge, die er mitgebracht hat, zu Schaden und ist nicht mehr funktionsfähig. Somit liegt ein Sachschaden seines Eigentums vor und die Bauherrenhaftpflicht von dir übernimmt die Kosten (wenn es dein Verschulden ist).

Vermögensschäden

Mit Vermögensschäden sind Schäden gemeint, die auf die finanzielle Situation des Betroffenen zurückzuführen sind. Wenn ein Passant durch unachtsames Verhalten des Bauherrns verunglückt und invalide wird, so besteht ein Risiko, dass der Betroffene in eine finanzielle Notlage gerät. Hat der Bauherr keine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, so muss er für den Schaden selbst aufkommen. In der Regel wird eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio € für Sach- oder Personenschäden empfohlen. Glücklicherweise wird durch die meisten Versicherungen ein Betrag in dieser Höhe als Untergrenze bereits angeboten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei bis drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Falls die Versicherungsdauer ein Jahr beträgt, die Bauarbeiten sich jedoch über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, solltest du deinen Versicherer darüber informieren. Im Anschluss wird die Versicherungsdauer verlängert.

Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung unterscheidet sich nicht enorm von der Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert die privaten Bauhelfer ab, die ihren Freunden, ihrer Familie oder Bekannten beim Hausbau helfen. Stürzt ein Bauhelfer beispielsweise in eine tiefe Baugrube und verletzt sich dabei, so übernimmt die Bauhelferversicherung jegliche Kosten, die mit dem Unfall einhergehen.

So solltest du wissen, dass diese Versicherung dich auch bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Zu den Kosten , die gedeckt werden, gehören, wie auch bei der Bauherrenhaftpflicht, medizinische Behandlungskosten und Kosten für therapeutische Maßnahmen etc. Gemeint sind also alle Kosten, die mit dem Unfall einhergehen. Natürlich variieren sie je nach Art und Höhe des Unfalls. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau (BGBau) angemeldet- und darüber abgesichert werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einen Lohn für ihre Arbeit erhalten oder nicht.

Wird der Bauhelfer nicht gemeldet, so erwartet ihn ein Bußgeld bis zu 2.500€.

Sei dir darüber bewusst, dass die Absicherung über die BGBau nur Basisschutz gewährleistet. Kommt es durch einen schwerwiegenden Unfall zur Vollinvalidität oder sogar zum Tod des Geschädigten, so leistet sie keine Zahlungen. Daher ist es für den Versicherungsnehmer sicherlich von Vorteil, schließt er – zusätzlich zur verpflichtenden Versicherung durch die BGBau – eine Bauhelferversicherung ab. Diese leistet auch im Falle einer Invalidität oder im Todesfall Zahlungen. Da das Unfallrisiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist solch eine Versicherung sehr empfehlenswert.

Unfall – Was nun?

Stelle dir folgendes vor: Du als Bauherr arbeitest gemeinsam mit deinen Bauhelfern auf der Baustelle. Alles scheint in Ordnung zu sein. Doch plötzlich kracht es. Einer deiner Bauhelfer ist vom Gerüst gestürzt und erleidet dadurch möglicherweise einen Knochenbruch, was übrigens nicht selten vorkommt. Neben den anderen Bauhelfern trägst du als Bauherr besonders viel Verantwortung, wenn es um ihre Sicherheit auf  deiner Baustelle geht. Nun stellt sich für dich die Frage, wie du im Fall der Fälle vorgehen solltest.

Zuallererst ist es wichtig für dich Ruhe zu bewahren, denn wie du bestimmt schon weißt, handelt man mit klarem Kopf am Besten. Sichere zuerst die Unfallstelle ab und stelle sicher, dass jegliche Personen außerhalb des Gefahrenbereichs gebracht werden. Merkst du, dass der Betroffene schwer verletzt ist, so solltest du umgehend einen Rettungswagen rufen. Vergiss nicht, im Anschluss sofort erste Hilfe zu leisten. Dies kann im besten Fall Leben retten oder die Lage des Geschädigten zumindest stabil halten, bis der Rettungswagen bei der Unfallstelle eintrifft. Dementsprechend solltest du die Wirkung einer solchen Hilfeleistung keinesfalls unterschätzen. Stellst du fest, dass der Verunglückte leicht verletzt ist, solltest du ihn dennoch zum Durchgangsarzt begleiten. Dieser kümmert sich um die Behandlung des Geschädigten.





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