Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



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Krieg und Versicherungsleistung

Auch im Kriegsfall gut abgesichert?

Ein leider sehr aktuelles Thema ist der Krieg in der Ukraine. Viele Todesfälle und weitreichende Zerstörungen sind im Krieg an der Tagesordnung. Mit diesem Hintergrund möchten wir heute die einzelnen Versicherungsgruppen im Falle eines Krieges in Deutschland beleuchten.

Wie verhalten sich die Versicherungen in Deutschland im Falle eines Krieges?

Sachversicherungen schließen Leistungen im Falle eines Krieges aus. Sachversicherungen sind unter anderem KFZ- Versicherungen, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherungen, Hausrat etc. Das bedeutet, wenn z.B. am Gebäude oder Fahrzeug ein Schaden entsteht, kommt der Versicherer nicht für den Schaden auf. Hintergrund dafür ist, dass es einen Wiederaufbaufond gibt, der EU-weit diese Schäden reguliert.

Durch Überschallknall oder Blindgänger verursachte Schäden werden von den meisten Versicherern jedoch abgesichert.

Wie sieht es denn im Falle eines Krieges mit der Lebensversicherung oder Unfallversicherung aus?

Sowohl die Lebensversicherung als auch die Unfallversicherung schließen eine Zahlung im Falle der aktiven Teilnahme am Kriegsgeschehen aus. Aktive Teilnahme bedeutet in dem Fall, dass auf Befehl hin der Gegner anzugreifen ist. In diesem Falle zahlt der Arbeitgeber des Solodaten, die Bundeswehr bzw. der Sozialdienst der Bundeswehr, wenn es zu einem Personenschaden kommt.

Ausgeschlossen sind bei beiden Versicherungen ebenfalls Schäden durch ABC- Waffen, das heißt der Einsatz atomarer, biologischer, chemischer Kampfstoffe, die darauf abzielen viele Menschen zu verletzen.

Bei atomaren Unfällen zahlen sowohl Unfallversicherung als auch Lebensversicherung (z.B. Tschernobyl/ Fukushima).

Ausnahme besteht, sowohl bei der Lebensversicherung als auch bei der Unfallversicherung, diese zahlen im Falle eines Personenschadens, wenn es zu einem unvorhergesehenen Krieg im Ausland kommt. In dem Fall hat man eine gewisse Zeitspanne in der man Zeit hat das Land zu verlassen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einem Schaden kommen, zahlt die Lebensversicherung oder Unfallversicherung.

Vermögensanlagen auflösen?

Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er seine Geldanlagen auflöst.

Experten raten dazu, die Verträge bestehen zu lassen, da statistisch belegt ist, dass sich nach einiger Zeit die Lage wieder verbessert. Gerade bei monatlichen Sparverträgen kann man in Krisenzeiten zu einem günstigen Preis seine Anteile einkaufen.

Aktuell wird dazu geraten Anlagen in Russland abzustoßen.

Cyberkriminalität absichern?

Für Betriebe ist es sicherlich sinnvoll über eine Absicherung gegen Cyberkriminalität nachzudenken.

Zurzeit hört man verstärkt von Cyberangriffen in Russland. Die Angriffe gibt es aber nicht nur zu Kriegszeiten.

Bei einem Hackerangriff kommen eine Menge an Kosten auf einen Betrieb zu z.B. die Arbeit eines Cyber- Forensikers, das Informieren von Kunden (wenn Kundendaten gehackt wurden), Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfall und vieles mehr. Gegen diese Kosten kann man sich mit einer Cyberversicherung absichern.

Gerne prüfen wir deine Verträge.