Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?
Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?
Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.
Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.
Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.
Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer
zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:
Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):
- Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
- Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
- Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
- Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!
Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):
- Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
- Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
- Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.
Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)
- Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
- weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!
Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!