Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungnebenkosten

Besonders bei Handwerksbetrieben, die Hand in Hand auf Baustellen arbeiten, z.B bei Neubauten, Renovierungen etc. ist es sehr sinnvoll sich sowohl gegen Nachbesserungsbegleitschäden, als auch gegen Mängelbeseitigungsnebenkosten abzusichern.

Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Wenn ein Handwerksbetrieb nicht vollumfänglich die vereinbarten Eigenschaften am eigenen Gewerk herstellt und es durch die Instandsetzung des eigenen Gewerks in einen mangelfreien Zustand zu Beschädigungen oder Zerstörung des Gewerks anderer Handwerker kommt, so liegt ein Nachbesserungsbegleitschaden vor.

Ein Beispiel: Ich als Elektriker verlege Stromleitungen, danach wird die Wand verputzt und gestrichen. Bei Benutzung der Leitung stellt der Eigentümer/Mieter fest, dass die Leitung nicht funktioniert. Damit ich die Leitung tauschen kann, muss ich die gestrichene und verputzte Wand beschädigen.

In diesem Fall beschädige/zerstöre ich die Gewerke des Malers und Verputzers. Die Kosten hierfür können teuer werden. Von der Versicherung werden sie nur dann getragen, wenn du vorab darauf achtest das Nachbesserungsbegleitschäden auch abgesichert sind.

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?

Anders gelagert sind die Mängelbeseitigungsnebenkosten. Wenn durch die eigene fehlerhafte Arbeit Schäden an Gewerken anderer entsteht, dann handelt es sind um Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Angenommen ich verlege Wasserrohre und im Nachgang entdeckt der Mieter/ Eigentümer durch eine nasse Wand oder nasse Fugen, dass etwas mit der Wasserleitung nicht stimmt. Dann muss ich wieder das Gewerk anderer Handwerker zerstören bzw beschädigen um die Rohre zu tauschen. Allerdings mit dem Unterschied, dass ich durch mein fehlerhaftes Gewerk schon zuvor einen Schaden an anderen Gewerken verursacht habe.

In beiden Fällen kommen nicht nur die Kosten für die Instandsetzung des eigenen Gewerks, sondern auch die für die Gewerke anderer auf dich zu. Zusätzlich kommt es zum eigenen Leistungsausfall für andere Aufträge ( separat schauen, ob die Versicherung das auch mit abdeckt) und eventuell kann der Eigentümer oder Mieter sein Objekt nicht nutzen und es entstehen auch hierfür Kosten, die zu decken sind.

Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!








Wenn Behörden Betriebe schließen

Betriebsschließung und Teilbetriebsschließung, wann greift welche Versicherung und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine der Versicherungen überhaupt die Schäden deckt.

Vor paar Monaten ging der Fall des Schokoladenherstellers Ferrero durch die Medien. Immer wieder hört man auch von anderen Unternehmen, die Schließen müssen oder Ware zurückrufen müssen. Wer kommt in so einem Fall für die Schäden auf die dem Konzern enstehen?


Die Causa Ferrero – was bisher bekannt ist

Bei Ferrero kommt es zurzeit zu einer großen Rückrufaktion. Nicht nur Europaweit, sondern auch in Neuseeland, Australien und den USA werden die Produkte aus einem Werk in Belgien zurückgerufen, weil diese Produktionsstätte mit Salmonellenbefall in Verbindung gebracht wird.

Am 07.01.2022 wurde bereits der erste Fall einer Salmonellose in Großbritannien dokumentiert, der einen Zusammenhang mit einem Schokoladenprodukt von Ferrero aus dem belgischen Werk in Arlon hat.

Die meisten der hunderten Betroffenen in Europa, die mit dem Werk aus Belgien in Verbindung gebracht werden, sind Kinder unter 10 Jahren. Bei einer Salmonellose treten Bauchschmerzen, heftige Durchfälle, Erbrechen und Fieber auf, besonders bei kleinen Kindern und geschwächten, vorerkrankten Personen ist es eine ernstzunehmende Erkrankung, die nicht selten im Krankenhaus behandelt werden muss.

Bereits am 15.12.2021 wurden bei Eigenkontrollen in dem Werk in Arlon (Belgien) in einem Sieb am Auslass zweier Rohstofftanks Salmonellen festgestellt. Ferrero hat daraufhin Produkte aus den Tanks zurückgehalten und auf den Vorfall mit vermehrten Kontrollen der unfertigen und fertigen Produkte reagiert.

Die betroffenen Siebe wurden ausgetauscht. Ein Rückruf der bereits im Umlauf befindlichen Produkte wurde nicht veranlasst.

In Deutschland sind bisher keine positiven Probe bestätigt worden.

Europaweit betreibt Ferrero mehr als ein Dutzend Werke.

Jetzt gibt es eine große Rückrufaktion für die Produkte des Herstellungsortes Arlon. Verbraucher können ihre betroffenen, gekauften Ferrero Artikel auch ohne Kassenbon in einer Vielzahl von Märkten zurückgeben (z.B. Aldi, Lidl, Edeka,Kaufland, Netto usw).

Mittlerweile wird das Werk in Arlon durch die EU- Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und die EU- Gesundheitsbehörde ECDC untersucht.

Die Afsca, die zuständige Aufsichtsbehörde, hat dem Werk in Belgien die Lizenz entzogen. Das bedeutet, dass alle Produkte aus dem Werk unabhängig von Produktionsdatum zurückgerufen werden müssen. Ebenfalls wurden alle Vertriebe und Einzelhändler gebeten diese Produkte aus dem Verkauf zu nehmen. Öffnen darf das Werk erst wieder, wenn alle Regeln und Anforderungen der Lebensmittelsicherheit erfüllt sind.


Wer kommt für den finanziellen Schaden in so einem Fall auf?

Sobald es sich um eine Betriebsschließung handelt könnte die Betriebsschließungsversicherung für Schäden aufkommen.

Die Betriebsschließungssversicherung ist eine bestimmte Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, aber sie greift nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Einzelanordnung handelt, darf also keiner Allgemeinverfügung unterliegen, wie z.B. die Lockdowns der letzten zwei Jahre.

Die Gesundheitsbehörden haben das Recht nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern z.B. Salmonellen lebensmittelverarbeitende Betriebe oder Gastronomin zu schließen.


Was deckt eine Betriebsschließungsversicherung ab?

Die Betriebsschließungsversicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich, reguliert also:

  • den entgangenen Gewinn
  • kommt für die fortlaufenden Betriebskosten auf z.B. Pacht/Miete.
  • Übernimmt Lohn/ Gehaltsausfall bei Tätigkeitsverbot der Mitarbeiter oder des Inhabers
  • zahlt den Ersatz der Vorräte/Ware oder die Vernichtung oder Brauchbarmachung
  • Kosten für die Desinfektion des Betriebes
  • Kostenübernahme bei Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

Auch Teilbetriebsschließungen sind abgesichert.


Was ist denn, wenn es sich um keinen lebensmittelverarbeitenden Betrieb handelt oder es sich nicht um eine Betriebsschließung handelt und es trotzdem zu einem Rückruf kommt?

Rückrufe gibt es natürlich in jeglichen Bereichen der massenhaften Herstellung.

Schäden an Personen oder Sachen, die durch eine fehlerhaftes Produkt entstehen, zahlt die Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung. Für Vermögensschäden kommt diese jedoch nicht auf.

Dafür gibt es eine Rückrufvesicherung.

Diese deckt dann ab:

  • Kosten für die Benachrichtigung über den Rückruf
  • Kosten für die Sortierung der vom Rückruf betroffenen Produkte
  • Kosten für den Transport der Produkte zur autorisierten Stelle
  • Überprüfungskosten der Produkte
  • Kosten für die Zwischenlagerung (meist max. 3 Monate)
  • Kosten für Austausch/ Reparatur/ Nachrüstung oder Vernichtung fehlerhafter Produkte
  • Kosten der Erfolgskontrolle

Solltest du Fragen haben, beraten wir dich gerne!