Wenn Behörden Betriebe schließen

Betriebsschließung und Teilbetriebsschließung, wann greift welche Versicherung und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine der Versicherungen überhaupt die Schäden deckt.

Vor paar Monaten ging der Fall des Schokoladenherstellers Ferrero durch die Medien. Immer wieder hört man auch von anderen Unternehmen, die Schließen müssen oder Ware zurückrufen müssen. Wer kommt in so einem Fall für die Schäden auf die dem Konzern enstehen?


Die Causa Ferrero – was bisher bekannt ist

Bei Ferrero kommt es zurzeit zu einer großen Rückrufaktion. Nicht nur Europaweit, sondern auch in Neuseeland, Australien und den USA werden die Produkte aus einem Werk in Belgien zurückgerufen, weil diese Produktionsstätte mit Salmonellenbefall in Verbindung gebracht wird.

Am 07.01.2022 wurde bereits der erste Fall einer Salmonellose in Großbritannien dokumentiert, der einen Zusammenhang mit einem Schokoladenprodukt von Ferrero aus dem belgischen Werk in Arlon hat.

Die meisten der hunderten Betroffenen in Europa, die mit dem Werk aus Belgien in Verbindung gebracht werden, sind Kinder unter 10 Jahren. Bei einer Salmonellose treten Bauchschmerzen, heftige Durchfälle, Erbrechen und Fieber auf, besonders bei kleinen Kindern und geschwächten, vorerkrankten Personen ist es eine ernstzunehmende Erkrankung, die nicht selten im Krankenhaus behandelt werden muss.

Bereits am 15.12.2021 wurden bei Eigenkontrollen in dem Werk in Arlon (Belgien) in einem Sieb am Auslass zweier Rohstofftanks Salmonellen festgestellt. Ferrero hat daraufhin Produkte aus den Tanks zurückgehalten und auf den Vorfall mit vermehrten Kontrollen der unfertigen und fertigen Produkte reagiert.

Die betroffenen Siebe wurden ausgetauscht. Ein Rückruf der bereits im Umlauf befindlichen Produkte wurde nicht veranlasst.

In Deutschland sind bisher keine positiven Probe bestätigt worden.

Europaweit betreibt Ferrero mehr als ein Dutzend Werke.

Jetzt gibt es eine große Rückrufaktion für die Produkte des Herstellungsortes Arlon. Verbraucher können ihre betroffenen, gekauften Ferrero Artikel auch ohne Kassenbon in einer Vielzahl von Märkten zurückgeben (z.B. Aldi, Lidl, Edeka,Kaufland, Netto usw).

Mittlerweile wird das Werk in Arlon durch die EU- Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und die EU- Gesundheitsbehörde ECDC untersucht.

Die Afsca, die zuständige Aufsichtsbehörde, hat dem Werk in Belgien die Lizenz entzogen. Das bedeutet, dass alle Produkte aus dem Werk unabhängig von Produktionsdatum zurückgerufen werden müssen. Ebenfalls wurden alle Vertriebe und Einzelhändler gebeten diese Produkte aus dem Verkauf zu nehmen. Öffnen darf das Werk erst wieder, wenn alle Regeln und Anforderungen der Lebensmittelsicherheit erfüllt sind.


Wer kommt für den finanziellen Schaden in so einem Fall auf?

Sobald es sich um eine Betriebsschließung handelt könnte die Betriebsschließungsversicherung für Schäden aufkommen.

Die Betriebsschließungssversicherung ist eine bestimmte Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, aber sie greift nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Einzelanordnung handelt, darf also keiner Allgemeinverfügung unterliegen, wie z.B. die Lockdowns der letzten zwei Jahre.

Die Gesundheitsbehörden haben das Recht nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern z.B. Salmonellen lebensmittelverarbeitende Betriebe oder Gastronomin zu schließen.


Was deckt eine Betriebsschließungsversicherung ab?

Die Betriebsschließungsversicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich, reguliert also:

  • den entgangenen Gewinn
  • kommt für die fortlaufenden Betriebskosten auf z.B. Pacht/Miete.
  • Übernimmt Lohn/ Gehaltsausfall bei Tätigkeitsverbot der Mitarbeiter oder des Inhabers
  • zahlt den Ersatz der Vorräte/Ware oder die Vernichtung oder Brauchbarmachung
  • Kosten für die Desinfektion des Betriebes
  • Kostenübernahme bei Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

Auch Teilbetriebsschließungen sind abgesichert.


Was ist denn, wenn es sich um keinen lebensmittelverarbeitenden Betrieb handelt oder es sich nicht um eine Betriebsschließung handelt und es trotzdem zu einem Rückruf kommt?

Rückrufe gibt es natürlich in jeglichen Bereichen der massenhaften Herstellung.

Schäden an Personen oder Sachen, die durch eine fehlerhaftes Produkt entstehen, zahlt die Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung. Für Vermögensschäden kommt diese jedoch nicht auf.

Dafür gibt es eine Rückrufvesicherung.

Diese deckt dann ab:

  • Kosten für die Benachrichtigung über den Rückruf
  • Kosten für die Sortierung der vom Rückruf betroffenen Produkte
  • Kosten für den Transport der Produkte zur autorisierten Stelle
  • Überprüfungskosten der Produkte
  • Kosten für die Zwischenlagerung (meist max. 3 Monate)
  • Kosten für Austausch/ Reparatur/ Nachrüstung oder Vernichtung fehlerhafter Produkte
  • Kosten der Erfolgskontrolle

Solltest du Fragen haben, beraten wir dich gerne!



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