Fahrerflucht? Lieber nicht!

Stelle dir folgendes Szenario vor :  Du bist mit deinem Auto unterwegs und plötzlich kommt es wegen Unachtsamkeit deinerseits zu einem Unfall mit einem anderen Auto. Wie es in solch einer Situation oft der Fall ist, stehst du unter Schock. Aus Angst begehst du dann Fahrerflucht.

Doch was genau versteht man unter der Fahrerflucht?

Kurz gesagt bezeichnet die Fahrerflucht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort trotz Bemerkung des Unfalls. Selbstverständlich ist letzteres eine Straftat, welche gewisse Konsequenzen mit sich bringt.

Welche Strafen drohen dir nach einer Fahrerflucht?

Die Strafe als Folge der Fahrerflucht lässt sich in zwei Kategorien einteilen :  Die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Außerdem kannst du als Unfallverursacher auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Was auch nicht auszuschließen ist, ist die Abgabe deines Führerscheins für drei Monate. Im schlimmsten Fall droht dir ein Führerscheinentzug wenn du den Unfallort bewusst und unerlaubt verlässt. Nichtsdestotrotz solltest du wissen, dass die Höhe der Strafe von dem jeweiligen Schaden abhängig ist. Handelt es sich beispielsweise um einen Kratzer, so erwartet dich eine Geldstrafe. Hierbei liegen die Kosten bei bis zu 600€. Liegt ein Personenschaden vor, so solltest du wissen, dass eine Abgabe deines Führerscheins für drei Monate nicht unwahrscheinlich ist.

Genaueren Einblick über die Sanktionen, die ein Unfall mit oder ohne Fahrerflucht oder ein sonstiges Vergehen im Straßenverkehr mit sich bringt, erhälst du im neuen Bußgeldkatalog 2024.

Wie solltest du als Geschädigter vorgehen?

Zuerst ist es wichtig, dass du die Unfallstelle absicherst, sodass diese für die anderen Verkehrsbeteiligten gut sichtbar ist. Dann solltest du die bekannten Daten des Unfallverursachers notieren – so detailliert wie möglich. Merkst du, dass sich der Unfallverantwortliche unmittelbar nach dem Unfall von der Unfallstelle entfernt, ohne jegliche personenbezogene Daten von sich anzugeben, so ist das Notieren des Kennzeichens des Täters von großer Bedeutung. Eine Aufzeichnung einer Dashcam kann hier als Beweis auch helfen. Wichtig ist außerdem, dass du Fotos von der Unfallstelle- und dem Schaden machst und gegebenenfalls Ausschau nach Augenzeugen hältst. Nach der Datenerfassung solltest du die Polizei verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben.

Informiere darüber hinaus deine Kfz-Versicherung über den Unfall und melde den Schaden. Unter Voraussetzung, dass der Unfallverursacher bekannt ist, kommt seine Haftpflichtversicherung dann für den Schaden auf. Ist der Verursacher des Unfalls nicht bekannt- und du hast nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so wirst du den Schaden selbst bezahlen müssen.

Hast du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so bist du auf der sicheren Seite, da diese für den Schaden aufkommt.

Stellst du in Folge des Unfalls Verletzungen fest, so solltest du auch diese abfotografieren und dich vom Arzt behandeln lassen.  Dies hat zwei Vorteile für dich : Zum einen werden deine Verletzungen behandelt und zum anderen dient die Dokumentation als Beweismittel, wodurch ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz gefördert wird.

Lieber mutig sein und sich seinen Pflichten stellen, statt im Nachhinein mit schwerwiegenderen Konsequenzen rechnen zu müssen

Unter Bezugnahme auf die Strafen lässt sich somit sagen, dass es dich nicht weiterbringt Fahrerflucht zu begehen. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden dir sicherlich mehr Kopfschmerzen bereiten, als wenn du bei der Unfallstelle bleibst und dazu beiträgst, dass der ganze Prozess erfolgreich überwunden werden kann. Schließlich ist das Begehen von Fahrerflucht eine Straftat, aufrichtig zu bleiben und Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen hingegen ist lobenswert.

Muss bei einem Unfall bei dem keine Fahrerflucht begangen wird die Polizei informiert werden?

Nicht bei jedem Unfall muss zwangsläufig die Polizei informiert werden. Wenn sich beide Unfallbeteiligten einig sind, können die Beiden ihre Daten austauschen, Fotos anfertigen und den Schaden der Versicherung melden.

In einigen Fällen ist das Hinzuziehen der Polizei jedoch unerlässlich z.B. wenn es verletzte Personen gibt, unabhängig von dem Ausmaß der Verletzungen, ein Mietwagen (auf Vertrag achten) beteiligt ist oder es den Anschein hat, dass Alkohol oder Drogen bei einem der Unfallbeteiligten eine Rolle spielt.

Die Polizei ist ebenfalls verpflichtend zu informieren, wenn man ein Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt (auch wenn nur leicht) und der Geschädigte nicht auffindbar ist. Ansonsten würde man auch in diesem Fall Fahrerflucht begehen.


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Cyberversicherung

Betriebliche und private Cyberversicherung

Durch die Digitalisierung hat die Internetkriminalität deutlich zugenommen. Betroffen sind nicht nur Betriebe, denn auch du als privater Internetnutzer könntest von Hackerangriffen betroffen sein. Zum Schutz deiner eigenen Daten und insbesondere die der Betriebe, bietet sich daher eine Cyberversicherung an.

Doch was genau versteht man unter einer Cyberversicherung?

Allgemein gesagt leistet die Cyberversicherung Schadenersatz für alle Schäden, die mit der Internetkriminalität einhergehen. Damit hängt der Datendiebstahl, so wie die Spionage als auch die Sabotage der Daten zusammen. Verschafft sich eine Person mit einem Computer oder dergleichen Zugang zu einem verschlüsselten Netzwerk, um Daten zu klauen oder zu beschädigen, so ist von Hacking die Rede.

Das Thema ist stets aktuell, denn oftmals kommt es vor, dass vor allem mittelständische- und Großbetriebe große Schäden durch Hacker-Angriffe tragen. An dieser Stelle lässt sich ein Zusammenhang zu Betrieben herstellen, die durch solche Angriffe stark in ihrem Arbeitsalltag eingeschränkt werden. Durch den Datenklau können bestimmte Prozesse nicht durchgeführt werden. Ist beispielsweise eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus von solch einem Angriff betroffen, können keine Patienten aufgenommen werden. Außerdem müssen geplante Operationen abgesagt werden, denn alle möglichen und wichtigen Daten liegen in der Hand des Hackers. Ein Klick auf die Tastatur reicht aus- und schon sind alle Angaben verbreitet. Ob es sich um einen privaten Internetnutzer handelt- oder ein Großbetrieb. Internetkriminalität bringt ausschließlich Schäden mit sich- überwiegend große Schäden.

Ein Beispiel: Du stellst fest, dass eine unbekannte Person durch hacking an deine Bankdaten gekommen ist. Ab diesem Zeitpunkt erhältst du Pakete, die du nicht bestellt hast. Schlimmer wird es, wenn teure Gegenstände auf deinen Namen bestellt werden. Schon trägst du einen finanziellen Schaden.

Wichtig zu wissen ist, dass man mittlerweile nicht einmal mehr Virenscannern trauen kann, denn diese lassen sich ebenfalls mit nur ein paar Klicks hacken. Das Abschließen von Versicherungen wird somit bedeutender.

Versicherungen schützen dich vor Schäden, die durch Internetkriminalität entstehen

Nicht selten kommt es vor, dass Personen, die einen Hackerangriff durchführen, im Anschluss Lösegeld fordern. Doch glücklicherweise sind bestimmte Schäden im privaten Bereich, die mit der Internetkriminalität einhergehen, bereits in einigen bekannten Versicherungsverträgen abgesichert. Dazu gehört sowohl die Hausratversicherung als auch die Haftpflicht. Hast du diese Verträge abgeschlossen und hast die entsprechenden Bausteine bereits abgesichert, so könnte eine zusätzliche Cyberversicherung überflüssig sein.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Schutz hinsichtlich des Onlinebankings (Pishing). Um näher darauf einzugehen, eignet sich das oben genannte Beispiel. Finanzielle Schäden, die durch das Tätigen von missbräuchlichen Einkäufen über das Internet entstehen, werden durch manche Hausratversicherungen gedeckt.

Neuere Tarife haben auch SmartHome mit versichert.

Privathaftpflicht

Sendest du unbewusst Viren weiter und diese richten bei Dritten Schaden an, so greift der Versicherungsschutz ein. In dem Fall kommt die Haftpflichtversicherung für die Schäden auf, wenn es in deinem Tarif mitversichert ist.

Rechtsschutz

Es gibt Tarife, die dich auch bei Rechtsangelegenheiten unterstüzen. Dazu gehört auch, wenn du deine Daten aus dem Internet gelöscht haben möchtest oder Mobbing im Netz.

Die Cyberversicherung ist insbesondere für Unternehmen sinnvoll, welche täglich mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb vom Vorhandensein dieser Daten abhängig ist.

Das Internet oder Netzwerk macht fast jeden Betrieb abhängig. Fällt die Technik aus, fällt der gesamte Betrieb aus.

Unternehmen werden immer häufiger Opfer von Cyberkriminellen.
Es gibt da diverse Angriffsarten …

  • Massenangriffe auf Server, damit diese überlastet sind und lahm gelegt werden. Dies sorgt dafür, dass z.B. Onlineshops nicht zur Verfügung stehen und so keine Bestellungen durchgeführt werden können
  • Datenklau: Projekte werden ausspioniert oder Kundendaten werden gesammelt und verkauft. Ganz kritisch wird es, wenn Bankdaten, Gesundheitsdaten oder sogar Passwörter weiter verkauft werden.
  • Datenverlust: Festplatten werden teilweise oder ganz gelöscht.
  • Erpressung: Server werden lahm gelegt und nur durch Lösegeld wieder frei geschaltet. Diese Trojaner schlummern teilweise mehrere Monate auf dem Server/PC, bis sie aktiviert werden. Da bringen häufig auch Backups nicht viel, da Mengen an Daten aus Monaten fehlen.
  • Betrug: Konto und Kreditkartendaten werden ausgespäht und verwendet.

Einem Unternehmen entstehen diverse Kosten und Verluste nach einem Hackerangriff.

–              Bis alle Systeme wieder laufen, fällt der Betrieb teilweise oder komplett aus

–              Verlorene Daten müssen zeitintensiv neu eingepflegt werden

–              Alle Kunden und die Behörde müssen über den Datenklau informiert werden.

–              Das Lösegeld muss gezahlt werden, wenn die Daten nicht wiederherstellbar sind

Damit du nicht nach einem solchen Vorfall tief in die Tasche greifen musst oder sogar gezwungen bist deinen Betrieb zu schließen, lohnt es sich in eine Cyberversicherung zu investieren.

Ein paar Beispiele aus dem realen Leben:

Logistik: Die Navigationsgeräte wurden gehackt. Standorte konnten nicht ermittelt werden und alle Routen wurden gelöscht. Die Transporttermine konnten nicht eingehalten werden.

Bahn: Der Abfahrtplan hat nichts mehr angezeigt. Zum Glück nur ein kleiner Schaden.

Krankenhaus: Kompletter Systemausfall. OPs mußten verschoben werden. Notfälle mußten in andere Krankenhäuser gebracht werden.

Handwerker: Alle Daten wurden verschlüsselt. Erstellte Angebote und Rechnungen waren, beim Aufspielen der letzten Sicherung, weg. Es war ein sehr großer Aufwand die offenen Rechnungen nachzuverfolgen.

Industrie: Produktionsfließbänder wurden umprogrammiert oder sogar ganz lahm gelegt.

Du legst viel Wert auf den Schutz deines Unternehmens? Dann solltest du folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sensibilisierung Mitarbeiter

Im Rahmen der Datenschutzschulungen werden deine Mitarbeiter gegebenenfalls über das Thema IT-Sicherheit informiert. Sie lernen grob, was im Fall der Fälle zu tun ist und werden auf mögliche Hackerangriffe vorbereitet.

  • Zusammenarbeit mit externen Sicherheitsberatern

Sofern dein Personal nicht viel Erfahrung im Thema IT-Sicherheit mitbringt, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem externen IT-Sicherheitsberater an. Diese präsentieren die wichtigsten Aspekte im IT Bereich, insbesondere wenn es um die Sicherheit im Internet und um Hackerangriffe geht. Mit den Beratern lässt sich außerdem gemeinsam ein Sicherheitskonzept entwickeln, was auf deinen Betrieb abgestimmt ist.

  • Berücksichtigung von SIEM-Lösungen

SIEM ist die Abkürzung für Security Information and Event Management. Hierbei handelt es sich um eine Lösung, die ungewöhnliche Verhaltensmuster innerhalb einer IT-Umgebung erkennt und dementsprechend mit Gegenmaßnahmen reagiert.

Wie kannst du dich als Privatperson und Unternehmen vor einem Hackerangriff schützen?

  • Sichere Passwörter

Nutzt du soziale Medien oder dergleichen, so solltest du sichere Passwörter erstellen. Deinen Namen oder dein Geburtsdatum als Passwort zu verwenden ist sicherlich keine gute Idee und erleichtert die Arbeit von Hackern. Nutze Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen.

Des Weiteren ist das regelmäßige Ändern deiner Passwörter für dich in jedem Fall von Vorteil. Du solltest aber darauf achten, unterschiedliche Passwörter für unterschiedliche Netzwerke zu verwenden.

  • Datenschutz

Durch die besonders in Deutschland weit verbreitete Datenschutzverordnung erhältst du bestimmte Rechte. So hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Daten löschen- oder korrigieren zu lassen, sofern Anbieter falsche oder veraltete Informationen veröffentlichen.

Hinzu kommen die sogenannten Cookies von Drittanbietern. Nein, die Rede ist nicht von leckeren Keksen, viel mehr geht es um Textdateien, welche in deinem Browser gespeichert werden und deine persönlichen Informationen sammeln. Um dies zu verhindern solltest du die Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

  • Nicht jede E-Mail öffnen

Achte genau darauf, wer dir eine E-Mail schickt. Denn nicht immer ist eine E-Mail tatsächlich vom Bekannten oder der Bank. Klicke nicht auf fremde Links.
Wenn ein Unternehmen dir ein Link schickt, gehe lieber über die Unternehmensseite, statt über den Link.

  • Klicke nicht auf jeden Beitrag in den Sozialen Medien

Häufig werden in Sozialen Medien Beiträge für Gewinnspiele, irgendwelche Tests oder sonstige Beiträge, die dich auf dubiose Seiten führen, geteilt. Hier kannst du dir schnell einen Virus einfangen oder deine E-Mailadresse wird für Spam genutzt.



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Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen










Schrebergarten / Kleingarten versichern

Besonders in der Corona Zeit ist das Interesse an einem eigenen Garten stark angestiegen. Nicht jeder hat ein Haus oder eine Wohnung mit Garten. Gerade für solche Fälle eignet sich ein Schrebergarten, ein „Stück Grün“ in einer Anlage, den man mit Gemüse und Obst bebauen kann (muss) und dazu ein geeigneter Ort um die Natur in seinem eigenen Bereich zu genießen.

Allerdings investiert man auch einiges an Zeit und sicherlich auch Geld um es sich in seinem Schrebergarten so richtig schön zu machen.

Daher ist es auch in diesem Fall besser eine Versicherung abzuschließen, denn auch eine Gartenlaube kann abbrennen und der Inhalt zerstört werden oder es wird eingebrochen und dabei geht ein Fenster zu Bruch.

Die Schrebergartenversicherung ist hierbei die richtige Versicherung, bevor dein Garten auf irgendeine Art und Weise beschädigt wird – und du auf den entstehenden Kosten sitzen bleibst.

Eine Versicherung dieser Art sichert den Garten, seinen Inhalt als auch eine Gartenlaube gegen jegliche Beschädigung ab, die zum Beispiel durch einen Brand, durch Vandalismus oder einen Einbruch verursacht wird – und übernimmt die Schadenkosten.

Mittlerweile gibt es einige Versicherer, die eine Kleingartenversicherung anbieten.

Auf folgende Punkte solltest du achten:

  • die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Grunddeckung. Dazu gehört die Absicherung von Gebäuden gegen Brandschäden und zum andern die Absicherung des Inhalts der Gebäude (Inventar) innerhalb der Gebäude gegen Feuerschäden, Einbruchsdiebstähln und Vandalismusschäden.
  • Versicherungsschutz gegen Feuer auch für Bäume, Sträucher, Ernten und Gartenkulturen
  • Mitversicherung von Elektroarbeitsgeräten (z.Bsp Rasenmäher etc.)
  • Ergänzender Versicherungsschutz möglich über Zusatzversicherungen. Dazu gehört einerseits der Versicherungsschutz von Gebäude und deren Inventar gegen: Sturm- und Hagelschäden; Leitungswasserschäden. Andererseits gehört die Absicherung von Gartenmöbeln im Freien auch zum ergänzenden Versicherungsschutz.
  • Glasversicherung für Gewächshäuser
  • Solaranlagen im Freien sind gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus und Glasbruch abgesichert

Zur Grunddeckung der Kleingartenversicherung gehören Gebäude (Baulichkeiten) und deren Inhalt. Gebäude sind gegen Feuer abgesichert und der Inhalt der Baulichkeiten ist sowohl gegen Feuer, Einbruchdiebstahl als auch gegen Vandalismus abgesichert. Je nach Wunsch kann man bei der Dialog zusätzliche Bausteine mitversichern. Dazu gehört die Absicherung von Gebäude und deren Inhalt gegen Sturm/Hagel, Leitungswasser. Außerdem wird ebenso die  Absicherung von Gartenmöbeln und Gewächshäuser angeboten.

Solltest du Fragen haben, melde dich gerne bei uns!




Wasserschaden – Was ist versichert und worauf muß man achten

Was ist überhaupt ein Wasserschaden?

Ein Wasserschaden besteht, wenn Leitungswasser an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle unbeabsichtigt austritt und dadurch ein Schaden entsteht.

Ist ein Rohr undicht und es tritt Wasser aus, wird der Schaden am Rohr und auch z.B. die Wand, die Schaden genommen hat, durch die Versicherung reguliert.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt ein neues Gerichtsurteil, das festlegt, dass Versicherer nicht den Schaden regulieren müssen, wenn undichte Fugen der Grund für den Wasserschaden sind. Dann muss der Versicherer auch den Folgeschaden nicht regulieren. (BGH-Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20)

Hintergrund ist, dass eine Fuge in der Duschwanne z.B. nicht als Teil des Rohrsystems oder als Gegenstand der Wasserführung spezifiziert wird.

Das heißt im beschriebenen Fall, war die Fuge in der Duschwanne undicht, sodass Wasser durch diese austreten konnte und es zu einem Schaden kam. Nach zwei Gerichtsurteilen, steht fest, dass der Versicherer keine Schadensregulierung tragen muss, da die Fuge der Duschwanne nicht zum Rohrleitungssystem oder zu den wasserführenden Teilen gehört.

Manche Gesellschaften leisten trotzdem weiterhin in diesem Falle, sowohl den Schaden als auch den Folgeschaden, andere regulieren nur den Folgeschaden und wieder andere lehnen eine Schadensregulierung in einem solchen Fall komplett ab.

Wie lange hat man Zeit einen Schaden zu regulieren?

Nach einem erst kürzlich getroffenen Gerichtsurteil sind sowohl Versicherer als auch Wohngebäudeeigentümer dazu verpflichtet den Schaden zeitnah zu beheben, auch wenn es mit der Versicherung länger dauert als üblich.

Mietausfälle z.B. die durch einen Wasserschaden entstehen werden in der Regel nur noch bis 12 Monate übernommen, in einzelnen Tarifen auch bis 24 Monate.

Wie sieht es aus mit den Ableitungsrohren?

In der Regel sind Schäden, die durch Abwasserrohre entstehen nur mitversichert, wenn diese Rohre sich innerhalb des Hauses befinden, nicht z.B. wenn sie sich unterhalb der Bodenplatte befinden.

Rückstauklappe?

Das berühmte Wasser im Keller nach einem Starkregenereignis wird von der eigentlichen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung nicht abgedeckt, dafür benötigt man den zusätzlichen Baustein der Elementarversicherung.

Und auch dann darf man sich noch nicht sicher sein, dass im Falle eines Rückstaus die Versicherung den Schaden reguliert.

Die Versicherungsgesellschaften setzen die Bedingung (Obligenheit) einer Rückstauklappe, um bei erhöhtem Wasserdruck aus dem Kanal einen Rückfluss ins Gebäude zu verhindern. Zwischenzeitlich wurde viele Bedingungen optimiert. Viele Gesellschafften wollen nur noch eine Rückstauklappe, wenn diese von der Behörde angeordnet sind.

Aktuell gibt es nur paar Gesellschaften, die komplett auf eine Rückstausicherung verzichten.

Eine Rückstauklappe schließt bei erhöhtem Wasserdruck außerhalb des Gebäudes, sodass es zu keinem Wassereintritt aus dem Kanal in die hauseigenen Wasserrohre kommen kann.

Brauchst du weitere Informationen zum Thema Leitungswasserschaden oder Elementarversicherung, sprich uns gerne an!





Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
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Krieg und Versicherungsleistung

Auch im Kriegsfall gut abgesichert?

Ein leider sehr aktuelles Thema ist der Krieg in der Ukraine. Viele Todesfälle und weitreichende Zerstörungen sind im Krieg an der Tagesordnung. Mit diesem Hintergrund möchten wir heute die einzelnen Versicherungsgruppen im Falle eines Krieges in Deutschland beleuchten.

Wie verhalten sich die Versicherungen in Deutschland im Falle eines Krieges?

Sachversicherungen schließen Leistungen im Falle eines Krieges aus. Sachversicherungen sind unter anderem KFZ- Versicherungen, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherungen, Hausrat etc. Das bedeutet, wenn z.B. am Gebäude oder Fahrzeug ein Schaden entsteht, kommt der Versicherer nicht für den Schaden auf. Hintergrund dafür ist, dass es einen Wiederaufbaufond gibt, der EU-weit diese Schäden reguliert.

Durch Überschallknall oder Blindgänger verursachte Schäden werden von den meisten Versicherern jedoch abgesichert.

Wie sieht es denn im Falle eines Krieges mit der Lebensversicherung oder Unfallversicherung aus?

Sowohl die Lebensversicherung als auch die Unfallversicherung schließen eine Zahlung im Falle der aktiven Teilnahme am Kriegsgeschehen aus. Aktive Teilnahme bedeutet in dem Fall, dass auf Befehl hin der Gegner anzugreifen ist. In diesem Falle zahlt der Arbeitgeber des Solodaten, die Bundeswehr bzw. der Sozialdienst der Bundeswehr, wenn es zu einem Personenschaden kommt.

Ausgeschlossen sind bei beiden Versicherungen ebenfalls Schäden durch ABC- Waffen, das heißt der Einsatz atomarer, biologischer, chemischer Kampfstoffe, die darauf abzielen viele Menschen zu verletzen.

Bei atomaren Unfällen zahlen sowohl Unfallversicherung als auch Lebensversicherung (z.B. Tschernobyl/ Fukushima).

Ausnahme besteht, sowohl bei der Lebensversicherung als auch bei der Unfallversicherung, diese zahlen im Falle eines Personenschadens, wenn es zu einem unvorhergesehenen Krieg im Ausland kommt. In dem Fall hat man eine gewisse Zeitspanne in der man Zeit hat das Land zu verlassen. Sollte es in dieser Zeitspanne zu einem Schaden kommen, zahlt die Lebensversicherung oder Unfallversicherung.

Vermögensanlagen auflösen?

Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er seine Geldanlagen auflöst.

Experten raten dazu, die Verträge bestehen zu lassen, da statistisch belegt ist, dass sich nach einiger Zeit die Lage wieder verbessert. Gerade bei monatlichen Sparverträgen kann man in Krisenzeiten zu einem günstigen Preis seine Anteile einkaufen.

Aktuell wird dazu geraten Anlagen in Russland abzustoßen.

Cyberkriminalität absichern?

Für Betriebe ist es sicherlich sinnvoll über eine Absicherung gegen Cyberkriminalität nachzudenken.

Zurzeit hört man verstärkt von Cyberangriffen in Russland. Die Angriffe gibt es aber nicht nur zu Kriegszeiten.

Bei einem Hackerangriff kommen eine Menge an Kosten auf einen Betrieb zu z.B. die Arbeit eines Cyber- Forensikers, das Informieren von Kunden (wenn Kundendaten gehackt wurden), Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfall und vieles mehr. Gegen diese Kosten kann man sich mit einer Cyberversicherung absichern.

Gerne prüfen wir deine Verträge.





Versichert sein – Auch auf dem Bau!

Endlich ist es soweit! Der Ball kommt so langsam ins Rollen und die Planungen für den Bau deines Eigenheims beginnen. Du und dein Partner habt bestimmte Vorstellungen, wie ihr euer Haus gestalten möchtet. Soll es ein Flachdach oder doch ein Satteldach werden? Wie viele Etagen soll das Haus besitzen? Oder kommt vielleicht doch eher ein Bungalow in Frage? Das alles sind Fragen, mit denen du dich beschäftigst, wenn es um die Planung deines Hauses geht. Ein Hausbau ist schließlich kein Kinderspiel und kann auch nervenraubend sein. Ähnlich ist es mit Sanierungsarbeiten, die auch nicht immer so einfach zu bewältigen sind, wenn man alleine oder zu zweit ist. Daher freut man sich als Bauherr immer über helfende Hände, egal ob es Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder sind.

Doch worauf solltet ihr achten, wenn ihr auf dem Bau arbeitet und was passiert, wenn du oder jemand der Bauhelfer in Folge eines Baustellenunfalls einen körperlichen Schaden davon trägt? Wer übernimmt die Kosten im Falle eines solchen Unfalls? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Text…

Alle Bauhelfer – auch die Bauherren – packen an und beginnen so langsam aber sicher mit dem Hausbau. Dennoch solltest du nicht außer Acht lassen, dass ein Unfall, insbesondere wenn es um Bauarbeiten geht, von einer Sekunde auf die andere passieren kann. Hinzu kommt das erhöhte Verletzungsrisiko, wenn unerfahrene Personen beim Hausbau mithelfen. Aus diesem Grund solltest du sowohl deine Gesundheit, als auch die deiner Helfer nicht aufs Spiel setzen, im Gegenteil, du solltest sie absichern.

Bauherrenhaftpflicht und Bauhelferunfallversicherung

In diesem Fall tust du das mit der Bauherrenhaftpflicht bzw. der Bauhelferversicherung. An dieser Stelle ist es wichtig, beide Versicherungen voneinander zu differenzieren. Als Bauherr trägst du das Risiko bzw. die Haftung im Schadenfall, heißt also, dass du für alle Unfälle und Schäden haftest, die andere Personen auf deiner Baustelle erleiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Unbefugte davon betroffen sind oder deine Bauhelfer. Falls ein Unfall passiert, musst du Schadenersatz leisten. Gut dass es die Bauherrenhaftpflicht gibt, welche die Kosten deckt. Zumindest an Fremde. Die Bauhelfer müssen separat über eine Unfallversicherung versichert werden. Versichert sind Personenschäden,  Sachschäden als auch Vermögensschäden. Aspekte wie Verletzung, Invalidität oder Tod des vom Unfall Betroffenen, sind den Personenschäden zuzuordnen. Die Entstehung von Kosten in Folge einer Verletzung oder in Folge von Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu verhindern. Auch die Kosten für eine medizinische Behandlung oder therapeutische Maßnahmen sind mit abgesichert.

Sachschäden

Was hat es eigentlich mit Sachschäden auf sich? Gehen wir davon aus, dass ein guter Freund von dir auf deiner Baustelle bei deinem Hausbau hilfst. Dabei kommt seine Kreissäge, die er mitgebracht hat, zu Schaden und ist nicht mehr funktionsfähig. Somit liegt ein Sachschaden seines Eigentums vor und die Bauherrenhaftpflicht von dir übernimmt die Kosten (wenn es dein Verschulden ist).

Vermögensschäden

Mit Vermögensschäden sind Schäden gemeint, die auf die finanzielle Situation des Betroffenen zurückzuführen sind. Wenn ein Passant durch unachtsames Verhalten des Bauherrns verunglückt und invalide wird, so besteht ein Risiko, dass der Betroffene in eine finanzielle Notlage gerät. Hat der Bauherr keine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, so muss er für den Schaden selbst aufkommen. In der Regel wird eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio € für Sach- oder Personenschäden empfohlen. Glücklicherweise wird durch die meisten Versicherungen ein Betrag in dieser Höhe als Untergrenze bereits angeboten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei bis drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Falls die Versicherungsdauer ein Jahr beträgt, die Bauarbeiten sich jedoch über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, solltest du deinen Versicherer darüber informieren. Im Anschluss wird die Versicherungsdauer verlängert.

Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung unterscheidet sich nicht enorm von der Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert die privaten Bauhelfer ab, die ihren Freunden, ihrer Familie oder Bekannten beim Hausbau helfen. Stürzt ein Bauhelfer beispielsweise in eine tiefe Baugrube und verletzt sich dabei, so übernimmt die Bauhelferversicherung jegliche Kosten, die mit dem Unfall einhergehen.

So solltest du wissen, dass diese Versicherung dich auch bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Zu den Kosten , die gedeckt werden, gehören, wie auch bei der Bauherrenhaftpflicht, medizinische Behandlungskosten und Kosten für therapeutische Maßnahmen etc. Gemeint sind also alle Kosten, die mit dem Unfall einhergehen. Natürlich variieren sie je nach Art und Höhe des Unfalls. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau (BGBau) angemeldet- und darüber abgesichert werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einen Lohn für ihre Arbeit erhalten oder nicht.

Wird der Bauhelfer nicht gemeldet, so erwartet ihn ein Bußgeld bis zu 2.500€.

Sei dir darüber bewusst, dass die Absicherung über die BGBau nur Basisschutz gewährleistet. Kommt es durch einen schwerwiegenden Unfall zur Vollinvalidität oder sogar zum Tod des Geschädigten, so leistet sie keine Zahlungen. Daher ist es für den Versicherungsnehmer sicherlich von Vorteil, schließt er – zusätzlich zur verpflichtenden Versicherung durch die BGBau – eine Bauhelferversicherung ab. Diese leistet auch im Falle einer Invalidität oder im Todesfall Zahlungen. Da das Unfallrisiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist solch eine Versicherung sehr empfehlenswert.

Unfall – Was nun?

Stelle dir folgendes vor: Du als Bauherr arbeitest gemeinsam mit deinen Bauhelfern auf der Baustelle. Alles scheint in Ordnung zu sein. Doch plötzlich kracht es. Einer deiner Bauhelfer ist vom Gerüst gestürzt und erleidet dadurch möglicherweise einen Knochenbruch, was übrigens nicht selten vorkommt. Neben den anderen Bauhelfern trägst du als Bauherr besonders viel Verantwortung, wenn es um ihre Sicherheit auf  deiner Baustelle geht. Nun stellt sich für dich die Frage, wie du im Fall der Fälle vorgehen solltest.

Zuallererst ist es wichtig für dich Ruhe zu bewahren, denn wie du bestimmt schon weißt, handelt man mit klarem Kopf am Besten. Sichere zuerst die Unfallstelle ab und stelle sicher, dass jegliche Personen außerhalb des Gefahrenbereichs gebracht werden. Merkst du, dass der Betroffene schwer verletzt ist, so solltest du umgehend einen Rettungswagen rufen. Vergiss nicht, im Anschluss sofort erste Hilfe zu leisten. Dies kann im besten Fall Leben retten oder die Lage des Geschädigten zumindest stabil halten, bis der Rettungswagen bei der Unfallstelle eintrifft. Dementsprechend solltest du die Wirkung einer solchen Hilfeleistung keinesfalls unterschätzen. Stellst du fest, dass der Verunglückte leicht verletzt ist, solltest du ihn dennoch zum Durchgangsarzt begleiten. Dieser kümmert sich um die Behandlung des Geschädigten.





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Wenn Vandalismus mehr als nur Graffiti ist

Vandalismus, ein Akt der Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum ohne jeglichen legitimen Grund, hat sich zu einem weit verbreiteten und ernsthaften Problem entwickelt, das sowohl Privatpersonen als auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Von öffentlichen Denkmälern bis hin zu privatem Eigentum kann Vandalismus schwerwiegende Konsequenzen haben, die weit über die offensichtlichen materiellen Schäden hinausgehen.

Für Privatpersonen kann Vandalismus eine persönliche Tragödie darstellen, die weitreichende Folgen hat. Wohnungen, Autos, Gärten und andere private Bereiche sind oft das Ziel von Vandalen, die ohne Rücksicht auf das Eigentum anderer handeln. Die Auswirkungen können finanziell, emotional und psychologisch verheerend sein. Eine zerkratzte Autotür, ein zerstörter Briefkasten oder eine mit Graffiti besprühte Hauswand können nicht nur teure Reparaturen erfordern, sondern auch ein Gefühl der Verletzlichkeit und Unsicherheit bei den Betroffenen auslösen.

Einige Gebäude- oder  Bauleistungsversicherungen sichern Vandalismus mit ab. In den meisten Tarifen bedeutet das jedoch, dass nur die Beseitigung von Graffiti abgesichert ist.
Dabei sind Schäden nach einem Einbruchsversuch oder auch, wie in dem Fall unseres Blogfotos, das Auskippen von Öl, bei den meisten Tarifen nicht versichert. Und wenn es versichert ist, dann teilweise mit Summenbegrenzung.

Was ist genau passiert?

Im oben gezeigten Beispiel ist über Nacht jemand auf das Dach eines Rohbaus bzw. Umbaus gestiegen und hat über die weisse Fassade Öl gekippt. Die Schadenhöhe liegt bei ca. 100.000€.

Da es sich um einen Rohbau handelt, würde in diesem Fall die Bauleistungsversicherung zahlen – wäre das Gebäude zum Beispiel fertig, dann würde dieser Schaden über die Gebäudeversicherung gezahlt werden. In beiden Fällen jedoch nur, wenn Vandalismus ordentlich mit versichert ist.

Die Rolle der Versicherungen in Bezug auf Vandalismus

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Deckung für Vandalismusschäden als Teil ihrer Eigentumsversicherungen an, sei es für Wohnungen, Häuser oder Fahrzeuge. Wenn ein Versicherungsnehmer Opfer von Vandalismus wird und entsprechende Deckung in seiner Police hat, kann er einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Die Versicherung wird dann die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen, abzüglich des Selbstbehalts, der möglicherweise in der Police festgelegt ist.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel:

Der Deckungsumfang: Nicht alle Versicherungspolicen decken Vandalismus automatisch ab. Ein Versicherungsnehmer muss sicherstellen, dass sein Versicherungsschutz diese Art von Schäden abdeckt, indem er gegebenenfalls eine Zusatzdeckung oder eine spezielle Vandalismuspolice hinzufügt. Dabei ist auch darauf zu achten ob „nur“ Graffiti- Schäden abgedeckt werden oder alle Formen des Vandalismus.

Die Meldepflicht: Versicherungsnehmer müssen Vandalismusschäden in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist bei ihrer Versicherungsgesellschaft melden, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. Eine verspätete Meldung könnte dazu führen, dass der Anspruch abgelehnt wird.

Die Beweislast: Versicherungsunternehmen verlangen oft Beweise für den Vandalismus, um einen Anspruch zu validieren. Dies kann Polizeiberichte, Fotos oder andere Dokumentationen der Schäden umfassen.

Die Ausnahmen und Einschränkungen: Es gibt bestimmte Situationen, in denen Versicherungen möglicherweise nicht für Vandalismusschäden aufkommen, wie zum Beispiel bei unbeaufsichtigtem Eigentum oder wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Höhe der Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung für Vandalismusschäden kann je nach Versicherungspolice und individuellen Vereinbarungen variieren. Ein Versicherungsnehmer sollte die Deckungssummen und -bedingungen sorgfältig prüfen, um Missverständnisse und das Gefühl falscher Sicherheit zu vermeiden.

Hast du Fragen zu deinen Versicherungen in Bezug auf Vandalismus, sprich uns gerne an!





Transportversicherung – Schäden beim Transport

Einmal unachtsam und alles ist möglich. In diesem Fall ist der Auflieger nicht richtig befestigt worden und hat sich selbstständig gemacht. Hier wäre eine Transportversicherung genau richtig. Diese übernimmt alle anfallenden Kosten für beschädigte Ware z.B. durch einen Unfall.