Wasserschaden vermeiden

Ein Wasserschaden ist eine unschöne Angelegenheit. Besonders, wenn er erstmal unbemerkt bleibt.

Die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung

Wenn du selbst Hauseigentümer bist, dann hast du sehr wahrscheinlich, genauso wie viele andere Hauseigentümer, viel Geld für die Immobile ausgegeben und darin investiert. Umso bedauerlicher wäre es, wenn diese Immobilie beschädigt wird und die Reparatur des ganzen teuer aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Schlimmer noch ist es dann, wenn man sogar alles neu aufbauen muss wie zum Beispiel nach einem Feuer oder einem Erdbeben.

Aber auch ein Leitungswasserschaden kann die Bausubstanz in Mitleidenschaft ziehen und dafür sorgen, dass deine Wohngebäudeversicherung einspringen muss. Vor den finanziellen Problemen bist du dann zwar geschützt. Die Nerven und Zeit, die der Schaden dich kostet, musst du dann trotzdem aufbringen.

Wohnst du zur Miete ist für dich in dem Fall nur die Hausratversicherung interessant. Hausbesitzer sollten sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hauratversicherungen abgeschlossen haben.

Die Hausrat kommt im Falle eines Schadens für die nicht festverbauten Teile in deiner Wohnung/ deinem Haus auf.

Intelligente Wassersteuerung zur Risikominimierung

Auch wenn du durch die Hausrat- und Gebäudeversicherung vor dem finanziellen Schaden eines Leitungswasserschadens geschützt bist, so bedeutet so ein Schaden trotzdem immer Stress. Es gibt seit einigen Jahren Systeme zur intelligenten Wassersteuerung, die dazu beitragen sollen, Rohrbrüche etc. schneller zu entdecken und sogar Schäden zu verhüten, indem die Wasserzufuhr abgeriegelt werden kann.

Es gibt Systeme die nur einzelne Geräte wie z.b. die Waschmaschine absichern. Diese Systeme sind auch relativ günstig zu erwerben. Es sind aber auch Systeme auf dem Markt verfügbar, die direkt hinter dem Hausanschluss durch einen Fachmann installiert werden können (sollten) und dann den Wasserverbrauch und Wasserdruck im ganzen Gebäude im Auge behalten.

Mit so einem intelligenten Wassersystem lässt sich das Risiko eines Wasserschadens minimieren.




Feuer – Es hat gebrannt!

Ein Feuer kann sich sehr schnell entfachen und ausbreiten. Mit viel Glück entsteht nur ein kleiner Schaden, den man eventuell auch selber beheben kann. Was ist aber, wenn der Schaden erheblich höher ist? Zum Beispiel der Dachstuhl oder gar das komplette Gebäude brennt? Was passiert, wenn  man direkt neben einem brennenden Gebäude wohnt und eventuell Schäden hat z.B. durch Ruß oder Löscharbeiten? Oder aber man darf aus Sicherheitsgründen nicht mehr in seine Wohnung ? Und was hat es mit der Rauchmelderpflicht auf sich?

Rauchmelderpflicht, was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz im Falle eines Feuers?

Seit dem 01.01.2017 gibt es auch bei uns eine Rauchmelderpflicht. Immer wieder geht die Behauptung duch die Medien, dass der Versicherungsschutz gfährdet ist, wenn kein Rauchmelder installiert ist.

Laut den Muster-Bedingungen des GDV ( unter Paragraph 8 in Abschnitt B ) heißt es hier zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: „Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften.“ Das beinhaltet auch die Rauchmelder-Pflicht, die in den jeweiligen Landesbauverordnungen festgehalten ist.

Procontra-online hat einige Gesellschaften befragt, wie diese es in der Praxis handhaben. Die Antworten waren alle eindeutig: Da ein Rauchmelder das Leben rettet, aber einen Brand nicht verhindern kann und somit Sachschäden nicht vermieden werden können, besteht auch ohne Rauchmelder Versicherungsschutz.

Trotzdem ist der Einbau und die Wartung eines Rauchmelders für dich persönlich wichtig, da er dich im Erstfall aus dem Schlaf reißt und dir in einem verrauchten Raum Orientierung schenkt.

Um die Frage zu beantworten, wer die Schäden bei einem Feuer

zahlt ist es wichitig zu unterscheiden, wem was gehört:

Das Gebäude gehört dir (Gebäudeversicherung):

  • Widerherstellungskosten werden von der Feuerversicherung übernommen (Teil der Gebäudeversicherung).
  • Löschkosten werden übernommen, wenn dies in den Bedingungen mit versichert ist. Es gibt Tarife auf dem Markt (vor allem ältere) wo das nicht oder nur eingeschränkt versichert ist.
  • Hotelkosten für die Unterbringung der Bewohner werden übernommen, wenn es mit versichert ist.
  • Mietausfall kann übernommen werden, wenn es mit versichert ist.
Achtung!!! Häufig sind nur Wohneinheiten versichert, keine Gewerbeeinheiten!!!

Der Hausrat gehört Ihnen (Hausratversicherung):

  • Schäden an Einrichtung, die direkt durch das Feuer und/oder Löscharbeiten enstanden sind, werden übernommen.
  • Ruß- und Rauchschäden werden ebenfalls übernommen, sofern es in den Bedingungen mit versichert ist.
  • Hotelkosten werden übernommen, falls es mit versichert ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist.

Das Geschäft gehört Ihnen (Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung)

  • Sachschäden werden von der Feuerversicherung übernommen
  • weiterlaufende Betriebskosten zahlt die Betriebsunterbrechnungsversicherung.
    Leistungshöhe und Leistungszeitraum ist begrenzt. Berechnen Sie genau die laufenden Kosten, bis der Betrieb normal weiter laufen kann!

Es wird genau geprüft, wer die Schuld trägt. Da kann es also vorkommen, dass die Haftpflichtversicherung des Schuldigen in Regress genommen wird. Egal ob es die Privathaftpflicht vom Mieter, die Betriebshaftpflicht vom Gewerbetreibendem, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vom Gebäudebesitzer oder die Betriebshaftpflicht von eventuell beauftragten Handwerkern ist.

Brauchst du Beratung zum Thema Hausrat oder Gebäudeversicherung, mach gerne einen Termin bei uns!



Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen










Schrebergarten / Kleingarten versichern

Besonders in der Corona Zeit ist das Interesse an einem eigenen Garten stark angestiegen. Nicht jeder hat ein Haus oder eine Wohnung mit Garten. Gerade für solche Fälle eignet sich ein Schrebergarten, ein „Stück Grün“ in einer Anlage, den man mit Gemüse und Obst bebauen kann (muss) und dazu ein geeigneter Ort um die Natur in seinem eigenen Bereich zu genießen.

Allerdings investiert man auch einiges an Zeit und sicherlich auch Geld um es sich in seinem Schrebergarten so richtig schön zu machen.

Daher ist es auch in diesem Fall besser eine Versicherung abzuschließen, denn auch eine Gartenlaube kann abbrennen und der Inhalt zerstört werden oder es wird eingebrochen und dabei geht ein Fenster zu Bruch.

Die Schrebergartenversicherung ist hierbei die richtige Versicherung, bevor dein Garten auf irgendeine Art und Weise beschädigt wird – und du auf den entstehenden Kosten sitzen bleibst.

Eine Versicherung dieser Art sichert den Garten, seinen Inhalt als auch eine Gartenlaube gegen jegliche Beschädigung ab, die zum Beispiel durch einen Brand, durch Vandalismus oder einen Einbruch verursacht wird – und übernimmt die Schadenkosten.

Mittlerweile gibt es einige Versicherer, die eine Kleingartenversicherung anbieten.

Auf folgende Punkte solltest du achten:

  • die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Grunddeckung. Dazu gehört die Absicherung von Gebäuden gegen Brandschäden und zum andern die Absicherung des Inhalts der Gebäude (Inventar) innerhalb der Gebäude gegen Feuerschäden, Einbruchsdiebstähln und Vandalismusschäden.
  • Versicherungsschutz gegen Feuer auch für Bäume, Sträucher, Ernten und Gartenkulturen
  • Mitversicherung von Elektroarbeitsgeräten (z.Bsp Rasenmäher etc.)
  • Ergänzender Versicherungsschutz möglich über Zusatzversicherungen. Dazu gehört einerseits der Versicherungsschutz von Gebäude und deren Inventar gegen: Sturm- und Hagelschäden; Leitungswasserschäden. Andererseits gehört die Absicherung von Gartenmöbeln im Freien auch zum ergänzenden Versicherungsschutz.
  • Glasversicherung für Gewächshäuser
  • Solaranlagen im Freien sind gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus und Glasbruch abgesichert

Zur Grunddeckung der Kleingartenversicherung gehören Gebäude (Baulichkeiten) und deren Inhalt. Gebäude sind gegen Feuer abgesichert und der Inhalt der Baulichkeiten ist sowohl gegen Feuer, Einbruchdiebstahl als auch gegen Vandalismus abgesichert. Je nach Wunsch kann man bei der Dialog zusätzliche Bausteine mitversichern. Dazu gehört die Absicherung von Gebäude und deren Inhalt gegen Sturm/Hagel, Leitungswasser. Außerdem wird ebenso die  Absicherung von Gartenmöbeln und Gewächshäuser angeboten.

Solltest du Fragen haben, melde dich gerne bei uns!




Sauna, Whirlpool und co

Immer mehr Menschen schaffen sich einen eigenen Pool für heiße Sommertage im heimischen Garten an oder setzen in der kalten Jahreszeit auf eine eigene Heimsauna oder den gemütlichen Whirlpool.

Was ist dabei zu beachten?

Wie heißt es so schön? Eigentum verpflichtet… So ist es auch mit der eigenen Wohlfühloase im eigenen Zuhause oder in der Mietwohnung/- haus.

Ein Unglück ist schnell passiert, so kann bei unzureichender Sicherung des Gartenpools ein Haustier oder sogar ein Nachbarskind zu schaden kommen (Verkehrssicherungspflicht beachten), oder der Pool platzt und setzt direkt mal Nachbarskeller unter Wasser. Für solche Fälle sollte man abgesichert sein.

Auch bei der eigenen Sauna zieht nicht nur dein Wohlbefinden mit in deine vier Wände oder deinen Garten. Bei hohen Temperaturen und ätherischen Ölen ist auch eine erhöhte Brandgefahr gegeben.

Der Whirlpool kann eben so wie der Gartenpool für einen erheblichen Wasserschaden in der Wohnung oder außerhalb sorgen.

Wichtig ist für dich zunächst einmal die Frage ob es sich bei deinen Wellness Anschaffungen um einen festverbauten Teil handelt oder um eine mobile Einrichtung.

Mobile Pools, Whirlpools oder Saunen sind unter der Hausrat mitversichert. Wobei zu prüfen ist, ob man einen Unterversicherungsverzicht abgesichert hat, ansonsten solltest du einmal die Versicherungssumme prüfen.

Handelt es sich hingegen um einen festverbauten Pool oder Sauna, gehört das ganze in den Bereich der Gebäudeversicherung, auch für im Garten festinstallierte Saunen gilt das. Sie gehören in der Wohngebäudeversicherung zu sogenannten Nebengebäuden und sind bis 10.000€ mitversichert. Sollte dieser Wert überstiegen werden, müssen sie zusätzlich versichert werden.

Wichtig ist: Festverbaute Indoorpools oder Whirlpools sind anzeigepflichtig und können über einen Risikozuschlag über die Wohngebäudeversicherung mit versichert werden

Check deine Versicherungen damit deine Entspannung auch im Schadenfall entspannt bleibt.

Bei Fragen melde dich gerne bei uns!




Mein Eigenheim

Der Einzug ins eigene Haus ist für viele die Erfüllung eines großen Traums. Aber Eigentum verpflichtet. Welche Versicherung brauche ich fürs Eigenheim, wie teuer ist sie und was heißt Wert1914? Welche Pflichten habe ich zu Schadensverhütung? Und wie sichere ich mein Haus wenn ich im Urlaub bin?

Welche Versicherung benötigst du für dein Eigenheim?

Neben der Hausratversicherung, die du sicherlich auch schon für dein Hab und Gut in einer Wohnung hattest, kommt hier noch die Wohngebäudeversicherung hinzu. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude und mit ihm festverbundenen Gegenständen ( z.B. Türen, Fenster etc.) auf.

Immer wieder hört man in diesem Zusammenhang auch vom Wert 1914.

Aber was ist der Wert 1914 eigentlich und was hat er mit deinem Eigenheim zu tun?

Kurz gesagt brauchen einige Versicherer diesen Wert zur Berechnung deiner Wohngebäudeversicherung.

Der „Wert1914“ beschreibt den Wert deines Wohngebäudes. Aber nicht in Euro, sondern in Mark. Und zwar den Markt-Wert aus dem Jahr 1914. Aber warum ?

Weil sich der Wert für Wohngebäude jedes Jahr verschiebt. Und wenn man beim Abschluss einer Versicherung immer vom aktuellen Wert ausgehen würde, dann käme es bei der Berechnung deiner Wohngebäudeversicherung nicht darauf an, wie viel dein Haus wirklich Wert ist, sondern aufs Jahr. Zum Beispiel könnte es passieren, dass du dein Haus im Jahr 2019 versicherst und sehr viel Geld bezahlen musst – aber hättest du die Versicherung im Jahr 2020 abgeschlossen hättest du durch einen verschobenen Gebäudewert viel weniger bezahlen müssen.

Um für jeden Wohngebäudebesitzer einen fairen Preis zu berechnen, entschied man sich für den Fix-Wert von 1914. Aus diesem Wert lässt sich dann in jedem beliebigen Jahr der entsprechende Wiederherstellungswert berechnen.

Der Wert1914 gibt zunächst erstmal keine direkte Auskunft, wie viel das Gebäude denn nun in Euro Wert ist. Aber es lässt sich berechnen.
Dazu braucht man einfach den Baupreisindex. Das kann man googeln, jedoch ist es am besten einfach deinen Gebäudeversicherer zu fragen, welchen Index er nutzt, da sich die Zahlen schon mal gerne verschieben.

Für die Umrechnung des Wert 1914 in Euro gilt folgende Formel:

WERT1914 x aktuellerBaupreisindex : 100 = WERT IN €

Beispiel: Dein Haus hat den Wert1914 20.000 Mark und der Baupreisindex von 2021
20.000 x 1568,3 : 100 = 313.660€

Es gibt auch eine vereinfachte Formel, eine Faustform:

WERT1914 x 16 = ungefährer Wert in €

Bei dem selben Beispiel wie oben genannt wäre die Berechnung:
20.000 x 16 = 320.000€

Bitte daran denken: der berechnete Wert ist nur für die Berechnung der Wohngebäude-Versicherung !
Damit kann man nicht den aktuellen Verkaufspreis berechnen !!

Wie sich der Wert 1914 seit 2015 entwickelt hat:

2015 1.310,30 €
2016 1.330,70 €
2017 1.358,30 €
2018 1.396,70 €
2019 1.454,30 €
2020 1.523,00 €
2021 1.568,30 €
2022 1.668,20 €
2023 1.961,14 €
2024 2.134,50 €



Wie kannst du denn Schäden im Eigenheim vermeiden?

Regelmäßiges Abchecken deines Eigenheims kann nicht nur Schäden verhindern, sondern auch die damit eventuell entstehenden Beitragserhöhungen aufgrund des Schadens.
Hier listen wir dir auf, was du beachten solltest:

Dach und Rinne

  • Sind alle Dachziegel da und sind sie in richtiger Position ?
  • Sind die Antennen / Solaranlagen / Entlüftungsrohre in Ordnung oder gibt es Auffälligkeiten ?
  • Gibt es innen am Dach Flecken die auf Feuchtigkeit hinweisen könnten ?
  • Sind die Dachrinnen frei von Laub, Schmutz, Pflanzen oder Beschädigungen ?

Fenster und Türen

  • Sind alle Dichtungen intakt und liegen die Fenster und Türen dicht am Rahmen an ?
  • Sind die elastischen Fugen ebenfalls intakt ?
  • Klemmen die Fenster- und Türbeschläge ?
  • Brauchen die Holzteile eventuell neue Anstriche ?
  • Gibt es Anzeichen darauf, dass die Verglasungen Luft zieht und Dämmwirkung verliert ?

Fassade und Sockel

  • Ist der Putz intakt oder gibt es Abplatzungen, Risse oder auch auffällige Stellen an Fugen ?
  • Ist der Haussockel vor Spritzwasser geschützt ?

Balkon oder Terrasse

  • Sind die Abläufe frei von Schmutz oder Laub ?
  • Sind die Fliesen in Ordnung oder gibt es einen Schaden ?
  • Gibt es Schäden am Geländer ?

Keller und Bodenplatte

  • Gibt es einen auffälligen, muffigen Geruch der vielleicht auf Feuchtigkeit hinweist ?
  • Gibt es an den Wänden, an der Decke oder dem Boden auffällige Flecken ?
  • Gibt es irgendwo Risse ?
  • Sind alle Lichtschächte frei ?
  • Funktionieren die Wasserabläufe ?
  • Funktioniert die Rückstauklappe in den Abflüssen ?

Grundstück

  • Gibt es an umliegenden Bäumen Risse oder Wunden ? Vielleicht Anzeichen dass sie morsch sind wie z.B. faule Äste oder ausgetrocknetes Laub ?
  • Sind die Tore oder Zäune in Ordnung ?
  • Sind alle Zufahrten, Gehwege oder Treppen einwandfrei ?

Heizung und Warmwasserbereitung

  • Ist die Heizungsanlage regelmäßig von einer Fachfirma abgecheckt ?
  • Sind die Aufputzrohre und Verbindungen intakt ?
  • Sind die Schlauchverbindungen dicht ?
  • Sind alle Silikonfugen intakt ?
  • Funktionieren alle Armaturen gut oder gibt es Kalk ?
  • Lassen sich alle Ventile problemlos benutzen ?
  • Wird die Heizungsanlage regelmäßig entlüftet ?
  • Sind alle außen liegenden Leitungen vor Frostperioden geleert ?

Und wie schützt du dein Eigenheim, wenn du im Urlaub bist?

Auch wenn du im Urlaub bist: Einbrecher sind es nicht. Ein leeres Haus ist für sie quasi eine Einladung.
Was solltest du beachten, wenn du dein Haus alleine lässt und in den Urlaub fährst?

Hier sind einige Sachen, die du vorher abklären und beachten solltest, um die Gefahr zu reduzieren:

  • Lasse deinen Briefkasten regelmäßig von deinen Nachbarn oder Familienmitgliedern leeren, denen du vertraust und bestelle die Tageszeitung für die Urlaubszeit am besten einfach ab.
  • Lasse das Licht in deinem Haus über einen Zeitschalter steuern, sodass es aussieht als wäre jemand da, solange du im Urlaub bist. (Die gibt es schon für kleines Geld zum Beispiel auf Amazon.)
  • Verstecke deinen Ersatzschlüssel nicht irgendwo im Vorgarten! Und falls du ihn da versteckt hast: Suche wenigstens über die Urlaubszeit einen neuen Ort. Vielleicht ja sogar bei deinem Nachbar?
  • Lasse keine Kletterhilfen für die Einbrecher da, wenn du in den Urlaub fährst! Beispiele wären Leitern oder Gartenstühle, die einfach vors Fenster gestellt- und als Leiter benutzt werden können.
  • Bewahre deine Wertsachen wie Schmuck oder Wertpapiere in einem Safe auf. Trotz Sicherheitsmaßnahmen kann ein Einbruch passieren und dann wäre es beruhigend zu wissen, dass zumindest deine Wertsachen sicher sind.
  • Mache nicht den üblichen „Bin jetzt weg“-Facebook Post! Am besten noch den Zeitraum posten. Verzichte auf Ankündigungen deines Urlaubs auf jeglichen Social-Media Seiten. Es macht genauso viel Spaß, Bilder vom Urlaub zu posten wenn er vorbei ist.
  • Das gilt auch für deinen Anrufbeantworter ! Keine Urlaubsansagen solange du weg bist.
  • Für deinen Koffer im Urlaub nimmst du am besten blicksichere Adress-Anhänger. Dann besteht auch da keine Sorge.

Solltest du noch Fragen rund um das Thema Wohngebäude und Versicherungen haben, einfach anrufen!





Efeu an Hauswänden- Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Efeu an Hauswänden

Efeu an Hauswänden verleiht vielen Gebäuden einen malerischen und natürlichen Charme. Die immergrüne Kletterpflanze schmückt Fassaden mit ihrem dichten Blattwerk und kann sich über die Jahre zu einem beeindruckenden grünen Teppich entwickeln.

Potenzielle Risiken von Efeu an Hauswänden

Doch während Efeu ästhetisch ansprechend ist, können sich im Zusammenhang mit dieser Pflanze auch einige potenzielle Risiken ergeben, die im Hinblick auf die Gebäudeversicherung berücksichtigt werden sollten. Efeu rankt sich oft an Wänden empor, indem es Haftwurzeln oder Haftscheiben verwendet, um sich festzuhalten. Obwohl dies in der Regel keine direkte Gefahr für die Gebäudestruktur darstellt, können sich im Laufe der Zeit einige Probleme ergeben. Beispielsweise kann die Kletterpflanze in die Fugen und Ritzen der Fassade eindringen und diese beschädigen, insbesondere wenn die Wände bereits Risse oder andere Schwachstellen aufweisen.

Schädlinge und mögliche Versicherungsklauseln

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Efeu eine potenzielle Brücke für Schädlinge wie Mäuse, Ratten oder Insekten darstellen kann. Diese könnten die Pflanze als Weg nutzen, um in das Haus einzudringen und dort Schäden anzurichten. Es ist daher wichtig, auch auf diesen Aspekt zu achten und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hinsichtlich der Gebäudeversicherung ist es ratsam, vorab die Bedingungen der Versicherungspolice zu überprüfen.

Haftungsausschlüsse und Efeu in gängigen Versicherungen

Einige typische Haftungsausschlüsse, die in Bezug auf Efeu oder andere Pflanzen auftreten können, sind:

  1. Pflanzenwuchs
  2. Schädlingsbefall
  3. Vernachlässigung
  4. Verletzung von Vertragsbedingungen
  5. Extremwetterbedingungen

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Gebäudeversicherungen Haftungsausschlüsse für Efeu und andere Kletterpflanzen haben. Daher ist es von großer Bedeutung, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und bei Bedenken oder Fragen direkt mit dem Versicherungsanbieter Kontakt aufzunehmen.

Im folgenden Fall, schließt zum Beispiel die Versicherung die Schadenregulierung aus nachdem eine Efeubewachsene Wand durch einen Sturm geschädigt wurde. Begründung: Der Sturm hat nicht direkt die Hauswand beschädigt, sondern den Efeu zum Stürzen gebracht und der Efeu hat in diesem Zuge die Hauswand geschädigt.

Allgefahrenversicherungen und umfassender Schutz

Allgefahrenversicherungen bieten in der Regel einen umfassenden Versicherungsschutz gegen eine breite Palette von Schäden und Gefahren. Im Gegensatz zu benannten Gefahrenversicherungen, die nur spezifisch aufgeführte Risiken abdecken, sind Allgefahrenversicherungen darauf ausgelegt, sämtliche Schäden abzudecken, es sei denn, sie werden explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

Abdeckung von Efeu-spezifischen Schäden in Allgefahrenversicherungen

Im Zusammenhang mit Efeu und anderen Pflanzen könnten Allgefahrenversicherungen eine breitere Abdeckung bieten, da sie nicht nur spezifisch aufgeführte Gefahren einschließen, sondern generell Schäden abdecken, die durch eine Vielzahl von Ursachen verursacht werden. Dies könnte bedeuten, dass Schäden, die durch Efeu an der Fassade entstehen, wahrscheinlicher vom Versicherungsschutz erfasst sind, vorausgesetzt, dass sie nicht explizit in den Ausschlüssen aufgeführt sind.

Fazit und Empfehlung

Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und gegebenenfalls Fragen zum Versicherungsschutz bei der Versicherungsgesellschaft zu klären. Die Abdeckung von Efeu-spezifischen Schäden in Allgefahrenversicherungen kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit verschiedenen Versicherungsanbietern zu sprechen und deren Deckungsumfang zu vergleichen, um diejenige Police zu finden, die den gewünschten Schutz für Ihr Gebäude bietet, auch im Zusammenhang mit möglichen Efeu-bedingten Schäden.

Fall du noch Fragen hast, meld dich gerne bei uns wir beraten dich gerne und suchen eine entsprechenden Tarif mit dir.




Wasserschaden – Was ist versichert und worauf muß man achten

Was ist überhaupt ein Wasserschaden?

Ein Wasserschaden besteht, wenn Leitungswasser an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle unbeabsichtigt austritt und dadurch ein Schaden entsteht.

Ist ein Rohr undicht und es tritt Wasser aus, wird der Schaden am Rohr und auch z.B. die Wand, die Schaden genommen hat, durch die Versicherung reguliert.

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt ein neues Gerichtsurteil, das festlegt, dass Versicherer nicht den Schaden regulieren müssen, wenn undichte Fugen der Grund für den Wasserschaden sind. Dann muss der Versicherer auch den Folgeschaden nicht regulieren. (BGH-Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20)

Hintergrund ist, dass eine Fuge in der Duschwanne z.B. nicht als Teil des Rohrsystems oder als Gegenstand der Wasserführung spezifiziert wird.

Das heißt im beschriebenen Fall, war die Fuge in der Duschwanne undicht, sodass Wasser durch diese austreten konnte und es zu einem Schaden kam. Nach zwei Gerichtsurteilen, steht fest, dass der Versicherer keine Schadensregulierung tragen muss, da die Fuge der Duschwanne nicht zum Rohrleitungssystem oder zu den wasserführenden Teilen gehört.

Manche Gesellschaften leisten trotzdem weiterhin in diesem Falle, sowohl den Schaden als auch den Folgeschaden, andere regulieren nur den Folgeschaden und wieder andere lehnen eine Schadensregulierung in einem solchen Fall komplett ab.

Wie lange hat man Zeit einen Schaden zu regulieren?

Nach einem erst kürzlich getroffenen Gerichtsurteil sind sowohl Versicherer als auch Wohngebäudeeigentümer dazu verpflichtet den Schaden zeitnah zu beheben, auch wenn es mit der Versicherung länger dauert als üblich.

Mietausfälle z.B. die durch einen Wasserschaden entstehen werden in der Regel nur noch bis 12 Monate übernommen, in einzelnen Tarifen auch bis 24 Monate.

Wie sieht es aus mit den Ableitungsrohren?

In der Regel sind Schäden, die durch Abwasserrohre entstehen nur mitversichert, wenn diese Rohre sich innerhalb des Hauses befinden, nicht z.B. wenn sie sich unterhalb der Bodenplatte befinden.

Rückstauklappe?

Das berühmte Wasser im Keller nach einem Starkregenereignis wird von der eigentlichen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung nicht abgedeckt, dafür benötigt man den zusätzlichen Baustein der Elementarversicherung.

Und auch dann darf man sich noch nicht sicher sein, dass im Falle eines Rückstaus die Versicherung den Schaden reguliert.

Die Versicherungsgesellschaften setzen die Bedingung (Obligenheit) einer Rückstauklappe, um bei erhöhtem Wasserdruck aus dem Kanal einen Rückfluss ins Gebäude zu verhindern. Zwischenzeitlich wurde viele Bedingungen optimiert. Viele Gesellschafften wollen nur noch eine Rückstauklappe, wenn diese von der Behörde angeordnet sind.

Aktuell gibt es nur paar Gesellschaften, die komplett auf eine Rückstausicherung verzichten.

Eine Rückstauklappe schließt bei erhöhtem Wasserdruck außerhalb des Gebäudes, sodass es zu keinem Wassereintritt aus dem Kanal in die hauseigenen Wasserrohre kommen kann.

Brauchst du weitere Informationen zum Thema Leitungswasserschaden oder Elementarversicherung, sprich uns gerne an!





Stelle dir deine Hausratversicherung zusammen
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Wärmepumpen absichern

Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch. Besonders in Zeiten in denen erneuerbare Energien immer bedeutender werden, stellen viele Haushalte ihre Heizmöglichkeiten um. Die Versicherungen versuchen sich diesem immer größer werdenden Markt anzupassen und passende Versicherungen zu entwickeln. Wo dabei aktuell noch die Probleme liegen, beschreiben wir im folgenden.

Wofür werden Wärmepumpen genutzt?

Wärmepumpen werden als moderne Heizmöglichkeit genutzt. Sie werden in Neubauten schon beinahe ausschließlich verbaut, aber auch ältere Häuser können nachgerüstet werden. Es werden erneuerbare Energien in Kombination mit altbekannten Energieträgern ( Strom, Gas) genutzt um eine umweltfreundlichere Heizalternative zu schaffen.

Wie sind Wärmepumpen abgesichert?

Wärmepumpen sind ein Teil der Heizungsanlage und sind so in der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert. Die mit dem Boden festverbauten Wärmepumpen sind unter Gebäudebestandteile mitversichert, aber eben nur ausreichend gegen die üblichen Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer etc. Einfacher Diebstahl ist bis zu einem geringen dreistelligen Betrag- meist 1.000€- abgesichert. Es gibt auch Wohngebäudeversicherungen, die einen höheren Betrag bei Diebstahl eines Gebäudebestandteils zahlen.

Grundstücksbestandteile oder Gebäudezubehör sind gegen einfachen Diebstahl abgesichert (bis zu einem in den Versicherungsbedingungen festgelegten Betrag), Wärmepumpen sind Gebäudebestandteile und gehören per Definition zu Wohngebäudeversicherung und sind meist gegen einfachen Diebstahl mit einem geringen Betrag versichert.

Gibt es bereits Lösungen?

Viele Gesellschaften sind zurzeit noch in der Findungsphase dieses Problem zu beheben. Allerdings gibt es auf dem Markt auch schon Gesellschaften, die Wärmepumpen ausreichend absichern, auch gegen Diebstahl.

Die Lumit der Mannheimer Versicherungen zum Beispiel sichert Luft-/ Wasserwärmepumpen, Wasser-/Wasserwärmepumpen und Luft-/Luftwärmepumpen ab.

Die Alte Leipziger bietet ab dem 01.07.2023 die Möglichkeit eine Wärmepumpe gegen Diebstahl mit bis zu 30.000€ abzusichern.

Auch die Axa bietet nun die Möglichkeit der Absicherung der Wärmepumpen mit verschiedenen Bausteinen, die man zur Wohngebäudeversicherung dazunehmen kann.

Hast du noch Fragen, wie du am Besten deine Wärmepumpe absichern sollst? Oder möchtest du eine Photovoltaikanlage versichern? Sprich uns gerne an!




Waschbären- deckt die Versicherung die Schäden ab?

Waschbären sind schon lange auch in Deutschland heimisch. Die Tiere wurden Mitte der 1930er Jahre in Deutschland angesiedelt um die Artenvielfalt zu erhöhen.

Die Population der Tiere kann nur anhand der Abschussdaten der Jäger geschätzt werden, die stark steigend sind.

Gerechnet wird mit einer Zahl von ungefähr einer haben Million Tieren in Deutschland. Tendenz stark steigend.

Wo liegt das Problem bei Waschbären?

Waschbären suchen die Nähe zu Häusern um Nahrung zu finden. Sie bedienen sich an Mülleimern oder im schlimmsten Fall aus Schränken, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen. Schlaf- und Brutplätze sind gerne in Gartenlauben, auf Dachböden oder Garagen zu finden.

Der Urin der Tiere macht oft eine komplette Sanierung der betroffenen Gebäudeteile nötig, da der Gestank nicht auszuhalten ist. Der Urin beschädigt je nachdem auch darunter liegende Räume durch das Durchtropfen des Urins. Ein weiteres Problem ist das die Waschbären sich durch die Bausubstanz oder Dämmung fressen um ihren Brutplatz herzustellen.

Zusammengefasst sorgen die kleinen Bären für erhebliche Schäden und somit zu einer Menge Unmut bei den Betroffenen.

Zahlt der Versicherer für Schäden die Waschbären verursachen?

Das kommt auf das Kleingedruckte an. Einige Versicherer schließen Schäden durch die kleinen Bären aus, indem sie explizit nur Schäden durch Nagetiere auflisten. Da kann es sinnvoll sein sich gut beraten zu lassen, besonders wenn man bereits von einer Problematik von Waschbären in der Umgebung weiß.





Besonders ärgerlich daran ist auch das Plätze die einmal von den Tieren besiedelt waren, gerne weitere Male von den kleinen Bären genutzt werden, einfach weil sie ideale Bedingungen aus Sicht der Tiere bieten.

Was lässt sich den tun um Wasschbären von meinen Gebäuden fernzuhalten?

Falls du betroffen bist oder von einer Population in deiner Nähe weißt, solltest du neben einer Versicherung, die eventuelle Schäden in Zukunft abdeckt, auch dafür sorgen es den Tieren so unattraktiv wie möglich zu machen!

Heißt unter anderem kein überhängenden Äste an denen die Waschbären die Möglichkeit haben z.B. den Dachboden zu erreichen, Mülltonnen fest zu verschließen und Gebäude zu sichern.

Falls du eine Versicherung suchst die Waschbären mit einschließt, meld dich gerne bei uns. Wir helfen dir weiter die passende Versicherung zu finden.








Erdrutsch abgesichert- Erdkriechen nicht?

Was ist ein Erdrutsch?

Gemeinhin würde man sagen, dass ein Erdrutsch ein dynamisches, plötzliches Ereignis ist, bei dem sich Erdmassen von ihrem eigentlichen Platz wegbewegen und mitunter (großen) Schaden verursachen. In einer Wohngebäudeversicherung kann man sich auch gegen Erdrutsch absichern. Was ist aber, wenn der Prozess kein plötzlich eintretendes dynamisches und sofort wahrnehmbares Ereignis ist, sondern einem nur durch sichtbare Schäden klar wird, dass sich da wohl Erde bewegt haben muss?

Der Begriff des Erdkriechens

Der Begriff Erdrutsch beschreibt wie oben erwähnt einen dynamischen, wahrnehmbaren Vorgang. Das Erdkriechen hingegen einen Prozess der langwierig(er) ist und nicht sofort wahrnehmbar. Mitunter vielleicht auch nur durch die entstandenen Schäden auffällt.

So zumindest ist die Unterscheidung in der Geologie.

Der Fall

Ein Versicherter nahm an seiner Terrasse und an seinem Gebäude, was beides an einem Hang liegt, Risse wahr und meldete diese- mit der Erwartung der Regulierung- seiner Wohngebäudeversicherung.

Diese lehnte die Schadenregulierung ab mit der Begründung, dass zwar Erdrutsch abgesichert sei, aber nicht das Erdkriechen.

Der Versicherte klagte in drei Instanzen. In den ersten beiden wurde dem Versicherer Recht gegeben, dass es sich nicht um einen Erdrutsch per geologischer Definition handele und deshalb der Versicherte kein Anrecht auf Regulation des Schadens habe.

Der BGH als dritte Instanz sah diesen Fall gänzlich anders. Sinngemäß könne man von Laien nicht erwarten den Unterschied, den die Geologie mache, zu überblicken bei Abschluss der Versicherung und daher sei der Versicherte im Recht. Da er eine Bewegung von Erdmassen, ob nun dynamisch oder schleichend, als Laie schlichtweg als Erdrutsch verstehen könne.

Ein wegweisendes Urteil zu Gunsten der Versicherten!

Bei Fragen zu deiner Wohngebäudeversicherung sprich uns gerne an!