Elementarschäden- Naturgewalten mit großen Folgen

Das Wetter in Deutschland ist in den letzten Jahren immer extremer geworden. Starkregenereignisse , großer Hagel und heftiger Sturm werden immer häufiger. Elementarschäden somit leider auch.

Sturm und Hagel ist bereits in fast jedem Tarif Standard. Zur Beseitigung der Schäden weiterer Naturgefahren reicht die einfache Gebäudeversicherung bzw. Hausrat nicht aus und es ist der Baustein „erweiterte Elementarschäden“ nötig.

Was bedeutet der Zusatz „erweiterte Elementarschäden“?

Die erweiterte Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten ab. Schäden durch z.B. Überflutungen, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Schneedruck oder Erdbeben sind versichert.

Brauchst du den Baustein Elementarschäden wirklich?

In den letzten Jahren häufen sich die Extremwetterereignisse. Immer häufiger ist z.B von überfluteten Kellern durch Starkregen oder wie im Juli 2021 auch von ganzen Häusern durch ergiebigen Dauerregen zu lesen.

Ein Starkregenereignis ist nicht ortsgenau vorhersehbar und so entfällt meist die Möglichkeit sein Hab und Gut vor Überflutungen zu schützen. Die Schäden sind oft sehr hoch und umfassen nicht nur die Neuanschaffung einer Waschmaschine oder Trockners.

Oftmals muss der Keller auch wieder trockengelegt werden, was zu hohen Kosten führen kann. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Dinge die fest mit dem Gebäude verbunden sind Schaden nehmen können, sondern auch der Hausrat. Deshalb ist es auch in der Hausrat sinnvoll einen Naturgefahrenversicherung mit aufzunehmen.

Wohngebäude

Die Wohngebäudeversicherung dient zur Kostendeckung in Folge von Brand- oder Unwetterschäden. Unter den Aspekt des Unwetters fallen Blitz-, Sturm-, und Hagelschäden. Diese Versicherung umfasst Dinge, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören Türen, Fenster, Treppen – oder auch Wände.

Hausrat

Die Hausratversicherung hat keinen erheblichen Unterschied zur oben genannten Wohngebäudeversicherung. Sie sichert aber den Inhalt eines Gebäudes ab, wie deinen Fernseher, Sofa oder Schrank. An dieser Stelle ist auf die Elementarschadenversicherung aufmerksam zu machen. Sie ist mit der Naturgefahrenversicherung gleichzusetzen, lediglich der Name ist unterschiedlich. Diese Versicherung beinhaltet umfassenden Schutz vor folgenden Naturereignissen: Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneelasten, Erdbeben und Vulkanausbruch. Sie wird als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann nur in Kombination mit einer der beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten die Wohngebäude- und Hausratversicherung mittlerweile inklusive der Elementarschadenversicherung an. Möchte man diese nicht mitversichert haben, so muss man sie beim Abschließen der jeweiligen Versicherung abwählen.

Auto

Nicht zu vergessen ist die Kfz-Versicherung, dessen drei wesentlichen Bausteine folgende sind: Auto-Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko. Die Haftpflichtversicherung ist für jedermann verpflichtend und dementsprechend auch eines der wichtigsten Bausteine der Kfz-Versicherung. Ohne sie wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie kommt für die Schäden auf, die du einem anderen Fahrzeug zufügst. Die Vollkaskoversicherung deckt die Schäden an deinem Auto ab, die du dir als Versicherungsnehmer selbst zu verantworten hast (auch Vandalismus fällt unter die Vollkasko).

Hier ein Beispiel: Du verursachst einen Unfall, wodurch u.a. dein Auto beschädigt wird. Die Vollkasko greift dir insofern unter die Arme, dass sie die Kosten, die mit dem Schaden an deinem Auto einhergehen, übernimmt.

Was du außerdem wissen solltest, ist der Aspekt, dass die Teilkasko automatisch in der Vollkasko enthalten ist. Dennoch bleibt dir die Wahl, ob du eine Vollkaskoversicherung abschließen möchtest – oder neben der Haftpflicht nur eine Teilkaskoversicherung. Diese kannst du nämlich unabhängig von der Vollkasko getrennt abschließen. Um genauer auf diesen Baustein einzugehen, lässt sich sagen, dass sie zur Deckung von Schäden dient, die durch äußere Einflüsse verursacht werden.

An dieser Stelle ein Beispiel: Du bist mit deinem Auto unterwegs und plötzlich springt ein Reh vor dein Fahrzeug und beschädigt dieses. Ohne die Teilkasko würdest du auf den Kosten sitzen bleiben.

Unter die Teilkasko fällt aber nicht nur der Wildschaden. Insbesondere durch Hagel oder Starkregen verursachte Schäden sind mit abgesichert.

Im Falle eines Starkregens solltest du den Schaden umgehend bei deiner Versicherung melden. Wichtig ist auch, dass du versuchst, mögliche Folgeschäden vorzubeugen. So solltest du dein Auto bei Starkregen umgehend an einen sicheren Ort fahren, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Du solltest also alles dafür tun, um dein Eigentum vor möglichen Schäden- und auch Folgeschäden weitgehend zu schützen – unabhängig davon, ob es sich um deinen Pkw, deine Immobilie oder dein Hausrat handelt. Dies wird auch als Schadenminderungspflicht bezeichnet. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, so ist es möglich, dass deine Versicherung jegliche Auszahlungen zur Kostendeckung verweigert.

Wichtig ist in jedem Fall den Schaden mit Bilder oder Video, auch der Gesamtsituation festzuhalten und zeitnah der Versicherung bzw deinem Ansprechpartner zu melden!

Du kannst online prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass du betroffen bist. Dabei handelt es sich aber nur um eine Wahrscheinlichkeit und keine Garantie, ob du jemals betroffen sein wirst oder gut wegkommst.

Was schließt die Elementarschadenversicherung aus?

Rückstau ist Wasser, welches aus dem Kanal zum Beispiel bei Starkregen zurück ins Hausinnere herein fließt.
Vermieden werden kann dies durch eine Rückstauklappe oder andere Rückstausicherung. Ist diese nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig, kann die Gesellschaft die Leistung kürzen oder sogar ganz verwehren.

Fast alle Gesellschaften setzen eine Rückstauklappe, bzw. Rückstausicherung voraus, wenn es von der Behörde vor Ort angeordnet wurde. Manche Gesellschaften machen es generell zur Pflicht. In der Regel gilt, dass du eine Rückstauklappe oder andere Art der Rückstausicherung haben musst, sobald dein Abfluss unterhalb der Rückstauebene liegt. Was nicht mehr heißt, als dass dein Abfluss im Keller niedriger liegt als der Kanaleinfluss auf der Straße.

Ist bei dir keine Rückstauklappe eingebaut, frage bei deiner Behörde nach, inwieweit du dazu verpflichtet bist.

Enstehen Absackungen des Hauses aufgrund des Bergbaus z.b so haftet auch in diesem Fall die Versicherung nicht.

Ist Windschaden in der normalen Gebäudeversicherung mit drin?

Die meisten Wohngebäudeversicherungen decken eine Haftung für Wind bzw. Sturmschäden ab. Hierbei ist darauf zu achten ab welchen Windgeschwindigkeiten der Versicherer für Schäden haftet. Es gibt oft die Regelung, dass erst ab Windstärke 8 geleistet wird.

Hast du einen Sturmschaden?

  1. Mache Fotos von dem Schaden und der Gesamtsituation
  2. Melde den Schaden deiner Versicherung oder deinem Ansprechpartner
  3. Lasse Notfallreperaturen direkt reparieren bevor der Schaden größer wird
  4. Hole dir einen Kostenvoranschlag und reiche ihn ein, damit die Versicherung ihn prüfen kann
Zusammengefasst musst du natürlich für dich selbst entscheiden ob du eine Elementarschadenversicherung abschließen möchtest. Wir raten dazu, dich dagegen abzusichern. Man erkenne dies an der Häufigkeit der Aufkommen Schäden durch Naturgewalten in den letzten Jahren.

Falls du eine Beratung wünschst, melde dich gerne bei uns!








Unwetter-Hilfe

Infos zur Unterstützung nach dem Unwetter, welches sich am 14./15.07.2021 ereignete

Wir wurden mehrmals gefragt woher man Gelder bekommt, wenn man von dem Unwetter betroffen- und in existenzielle Not geraten ist. Daher sind nachfolgend einige Spende-Aktionen aufgelistet. Wir möchten auf Fälle wie diese aufmerksam machen, da jeder von uns betroffen werden könnte. Gegenseitige Unterstützung kann Leben retten, daher sollten Spende-Aktionen oder dergleichen keinesfalls unterschätzt werden. Falls Sie zusätzliche wichtige Informationen zu Hilfeleistungen hinsichtlich des Hochwassers haben, schreiben Sie uns doch gerne eine E-Mail: [email protected] .

Aktion ´´Lichtblicke´´:

Für Spender -> auf der Seite https://lichtblicke.de/unwetter-hilfe/  auf den Button ´´Jetzt spenden´´ klicken und Geld für Hilfesuchende überweisen

Für Hilfesuchende -> E-Mail an [email protected], hier nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben

Aktuell beträgt die Spendensumme fast 8.000.000€.

Aktion ´´NRW hilft´´ -> https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Daten des Spendenkontos für Spender:

Empfänger: NRW hilft

IBAN: DE05 3702 0500 0005 0905 05

Name: Bank für Sozialwirtschaft

Für Hilfesuchende stehen Anträge zur Verfügung, die man downloaden und ausfüllen kann. Betroffen könnten sein: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende so wie Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

-Bürgertelefon Fluthilfe-

->0211/4684-4994 Hotline, über die die Mitarbeiter Fragen zum Verfahren der Antragstellung beantworten. Die Hotline richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, so wie an Unternehmen, die durch das Unwetter am 14./15.07.2021 in existenzielle Not geraten sind.

 Erreichbarkeit der Nummer:  Montag-Freitag 8-18 Uhr

                                               Samstag & Sonntag 10-16 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz

DRK leistet ebenfalls Unterstützung für Hochwasser-Betroffene

2 Möglichkeiten:

  1. Spenden über den folgenden Link: https://www.drk.de/hochwasser
  2. Sofort an das nachfolgende Konto spenden:

IBAN: DE63370205000005023307

BIC: BFSWDE33XXX

Name: Hochwasser

Malteser

Die Malteser unterstützt Hilfesuchende auf folgende Art und Weise:

-Evakuierung von Menschen

-Versorgung und Betreuung der Menschen, die durch das Hochwasser nicht in ihren Häusern und Wohnungen leben können

-Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte

– Verpflegung und Bereitstellung von Ruheplätzen für Einsatzkräfte, Feuerwehr und  Technisches Hilfswerk Einfach auf den ´´Jetzt Spenden´´ Button klicken, die notwendigen Daten angeben und etwas Gutes tun.

Banken

Auch diverse Banken leisten Hilfe, indem sie Raten stunden. D.h. sie verschieben jegliche Fristen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Betroffene finanziell in der Lage ist, die jeweilige Zahlung zu tätigen. Außerdem bieten sie zinslose oder vergünstigte Darlehen an, was für den Kunden besonders in Fällen wie diesen von Vorteil ist.

Das Lumen

Das Kino ´´Das Lumen´´  leistet ebenfalls Hilfe. Wer am Sonntag, dem 25.07. , den Film Catwealze schaut, zahlt 5€ Eintritt. Das ganze Geld geht an das Crowdfunding Projekt der Stadtwerke Düren. Diese wiederum verteilen den Erlös an die jeweiligen Hilfsorganisationen.

Möglich ist aber auch, über den nachfolgenden Link direkt an die SWD zu spenden: https://www.dueren-crowd.de/hochwasserhilfe-dueren

Dürener Sommerspecial

Das Dürener Sommerspecial am Annakirmesplatz greift den Betroffenen des Unwetters auch unter die Arme. Der Eintritt des Sommerspecials ist dieses Jahr kostenlos. Stattdessen haben Besucher vor Ort die Möglichkeit, Geld für Unwetter-Betroffene zu spenden.

Kreis Düren

Der Kreis Düren hat folgende E-Mail Adresse eingerichtet, um Menschen zu helfen, die aufgrund des Hochwassers ihre Häuser und Wohnungen nicht mehr betreten können: [email protected] Falls du etwas Gutes tun möchtest und Hochwasser-Betroffenen einen Dach über den Kopf anbieten kannst, so melde dich über die genannte E-Mail Adresse. Das Angebot wird an die jeweiligen Krisenstäbe weitergeleitet und den Menschen wird weitergeholfen.

Dürener Tierheim

Für die Leute, die sich derzeit nicht um ihr Tier kümmern können, besteht dank des Dürener Tierheims die Möglichkeit, das Tier vorübergehend abzugeben. So können Katzen, Vögel und Kleintiere dort untergebracht werden.

Kontakt zum Dürener Tierheim:  –  02474/215

                                                     – [email protected]

Außerhalb des Kreises Düren stehen folgende Hilfsangebote zur Verfügung:

Städteregion Aachen:

www.städteregion-aachen.de

Bürgertelefon Eschweiler: 02403/8889100

Bürgertelefon Stolberg: 02402/12751183

Kreis Heinsberg:

Spendenkonto: DE71 3125 1220 0000 0315 00 (Stichwort ´´Fluthilfe´´)

Kreis Euskirchen:

Spendenkonto: DE20 3825 0110 0001 0000 17 (Stichwort ´´Spende Hochwasser´´)

Rhein-Sieg-Kreis:

Spendenkonto: DE54 3705 0299 0001 0694 48  oder  DE78 3706 9520 1109 6900 11 (Stichwort ´´Flut 2021´´)

Rhein-Erft-Kreis:

Spendenkonto: DE72 3705 0299 0142 0012 00 (Stichwort ´´Hochwasserhilfe´´)

Stadt Erftstadt:

Spendenkonto: DE20 3705 0299 0190 2794 24 (Stichwort ´´Hochwasser´´)