Elementarschäden bei KFZ- was ist abgedeckt?

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturkatastrophen oder Naturgewalten verursacht werden. Diese Ereignisse, wie beispielsweise Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme,Lawinen oder Starkregen können erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Besitztümern verursachen. Elementarschäden sind unvorhersehbar und können sowohl in urbanen als auch ländlichen Gebieten auftreten. Die Prävention und Absicherung gegen Elementarschäden sind entscheidend, um die Folgen solcher Naturereignisse zu minimieren.

In der Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann man die Elementarschäden meist als Baustein dazuwählen um sein Eigentum zusätzlich zu den anderen Gefahren abzusichern. Oder man entscheidet sich für eine Allgefahrenversicherung, in der alles abgesichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen wurde.

KFZ und Elementarschäden

Die Kfz-Versicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für Fahrzeugbesitzer, der nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Elementarschäden wichtige Sicherheit bietet. Elementarschäden können eine Vielzahl von Naturereignissen umfassen, darunter Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Erdrutsche und andere unvorhersehbare Ereignisse. Wichtig: Erst die Teilkaskoversicherung haftet für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Sturm etc.

In der Regel decken Kfz-Versicherungen Elementarschäden ab, sofern sie nicht durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurden. Beispielsweise wird ein Schaden durch einen plötzlichen Hagelsturm normalerweise von der Versicherung übernommen. Ebenso können Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste in der Regel als Elementarschäden betrachtet werden, sofern der Fahrer nicht grob fahrlässig gehandelt hat, indem er beispielsweise sein Auto unter einem morschen Baum parkt.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Feinheiten, auf die geachtet werden muss. Einige Versicherungspolicen können spezifische Ausschlüsse für bestimmte Arten von Elementarschäden enthalten oder erfordern möglicherweise zusätzliche Abdeckungen für bestimmte Regionen mit einem höheren Risiko für bestimmte Naturereignisse.

Bestes Beispiel, dass Sturm und somit verbundene Sturmschäden oft erst ab Windstärke 8 als Sturmschaden angenommen werden.

Solltest du als Fahrer durch eine Naturgewalt einen Fehler beim Führen deines Wagens machen, ist das oftmals auch nicht abgedeckt.

Solltest du deine KFZ- Versicherung unter die Lupe nehmen wollen, melde dich gerne bei uns!




Fahrerflucht? Lieber nicht!

Stelle dir folgendes Szenario vor :  Du bist mit deinem Auto unterwegs und plötzlich kommt es wegen Unachtsamkeit deinerseits zu einem Unfall mit einem anderen Auto. Wie es in solch einer Situation oft der Fall ist, stehst du unter Schock. Aus Angst begehst du dann Fahrerflucht.

Doch was genau versteht man unter der Fahrerflucht?

Kurz gesagt bezeichnet die Fahrerflucht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort trotz Bemerkung des Unfalls. Selbstverständlich ist letzteres eine Straftat, welche gewisse Konsequenzen mit sich bringt.

Welche Strafen drohen dir nach einer Fahrerflucht?

Die Strafe als Folge der Fahrerflucht lässt sich in zwei Kategorien einteilen :  Die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Außerdem kannst du als Unfallverursacher auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Was auch nicht auszuschließen ist, ist die Abgabe deines Führerscheins für drei Monate. Im schlimmsten Fall droht dir ein Führerscheinentzug wenn du den Unfallort bewusst und unerlaubt verlässt. Nichtsdestotrotz solltest du wissen, dass die Höhe der Strafe von dem jeweiligen Schaden abhängig ist. Handelt es sich beispielsweise um einen Kratzer, so erwartet dich eine Geldstrafe. Hierbei liegen die Kosten bei bis zu 600€. Liegt ein Personenschaden vor, so solltest du wissen, dass eine Abgabe deines Führerscheins für drei Monate nicht unwahrscheinlich ist.

Genaueren Einblick über die Sanktionen, die ein Unfall mit oder ohne Fahrerflucht oder ein sonstiges Vergehen im Straßenverkehr mit sich bringt, erhälst du im neuen Bußgeldkatalog 2024.

Wie solltest du als Geschädigter vorgehen?

Zuerst ist es wichtig, dass du die Unfallstelle absicherst, sodass diese für die anderen Verkehrsbeteiligten gut sichtbar ist. Dann solltest du die bekannten Daten des Unfallverursachers notieren – so detailliert wie möglich. Merkst du, dass sich der Unfallverantwortliche unmittelbar nach dem Unfall von der Unfallstelle entfernt, ohne jegliche personenbezogene Daten von sich anzugeben, so ist das Notieren des Kennzeichens des Täters von großer Bedeutung. Eine Aufzeichnung einer Dashcam kann hier als Beweis auch helfen. Wichtig ist außerdem, dass du Fotos von der Unfallstelle- und dem Schaden machst und gegebenenfalls Ausschau nach Augenzeugen hältst. Nach der Datenerfassung solltest du die Polizei verständigen und eine Anzeige gegen Unbekannt aufgeben.

Informiere darüber hinaus deine Kfz-Versicherung über den Unfall und melde den Schaden. Unter Voraussetzung, dass der Unfallverursacher bekannt ist, kommt seine Haftpflichtversicherung dann für den Schaden auf. Ist der Verursacher des Unfalls nicht bekannt- und du hast nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so wirst du den Schaden selbst bezahlen müssen.

Hast du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so bist du auf der sicheren Seite, da diese für den Schaden aufkommt.

Stellst du in Folge des Unfalls Verletzungen fest, so solltest du auch diese abfotografieren und dich vom Arzt behandeln lassen.  Dies hat zwei Vorteile für dich : Zum einen werden deine Verletzungen behandelt und zum anderen dient die Dokumentation als Beweismittel, wodurch ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz gefördert wird.

Lieber mutig sein und sich seinen Pflichten stellen, statt im Nachhinein mit schwerwiegenderen Konsequenzen rechnen zu müssen

Unter Bezugnahme auf die Strafen lässt sich somit sagen, dass es dich nicht weiterbringt Fahrerflucht zu begehen. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden dir sicherlich mehr Kopfschmerzen bereiten, als wenn du bei der Unfallstelle bleibst und dazu beiträgst, dass der ganze Prozess erfolgreich überwunden werden kann. Schließlich ist das Begehen von Fahrerflucht eine Straftat, aufrichtig zu bleiben und Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen hingegen ist lobenswert.

Muss bei einem Unfall bei dem keine Fahrerflucht begangen wird die Polizei informiert werden?

Nicht bei jedem Unfall muss zwangsläufig die Polizei informiert werden. Wenn sich beide Unfallbeteiligten einig sind, können die Beiden ihre Daten austauschen, Fotos anfertigen und den Schaden der Versicherung melden.

In einigen Fällen ist das Hinzuziehen der Polizei jedoch unerlässlich z.B. wenn es verletzte Personen gibt, unabhängig von dem Ausmaß der Verletzungen, ein Mietwagen (auf Vertrag achten) beteiligt ist oder es den Anschein hat, dass Alkohol oder Drogen bei einem der Unfallbeteiligten eine Rolle spielt.

Die Polizei ist ebenfalls verpflichtend zu informieren, wenn man ein Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt (auch wenn nur leicht) und der Geschädigte nicht auffindbar ist. Ansonsten würde man auch in diesem Fall Fahrerflucht begehen.


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Wie sind Flüchtlinge aus der Ukraine hier versichert?

Versicherungen bei Flüchtlingen?

Aktuell fliehen über eine Millionen Menschen aus ihrer Heimat in der Ukraine vor dem Krieg durch Wladimir Putin.

Deutschland hat bisher 147.000 (Stand 14.03.2022) offiziell gemeldete Flüchtlinge in Deutschland gezählt. Weitere werden erwartet.

Nun haben diese Menschen ihre Heimat, ihr Hab und Gut zurücklassen müssen.Haben eine anstrengende Reise hinter sich gebracht und nun die Frage wie es weitergehen soll vor sich.

Wir schauen uns jetzt 3 Versicherungsbereiche und die aktuellen Regelungen für Flüchtlinge in diesen Bereichen an:


Die Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man jemand anderem zufügt.

Egal ob Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, aufgenommene Flüchtlinge mit in den Tarif der Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen ohne zusätzliche Kosten.

Solltest du Geflüchtete bei dir aufgenommen haben, lohnt es sich einmal beim Versicherer anzufragen (anfragen zu lassen) ob dein Versicherer diese Option zurzeit bietet.


Die KFZ- Haftpflichtversicherung

Ohne „internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK)“, auch bekannt als „Grüne Karte“, oder eine „Grenzversicherung“ oder „Grenzpolice“ ist es eigentlich nicht erlaubt in Deutschland mit einem ukrainischen Fahrzeug zu fahren. Die „Grüne Karte“ gilt als Nachweis darüber, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht und im Falle eines Schadens der Geschädigte nicht auf den Kosten „sitzen bleibt“.

Zurzeit geht die  deutsche Assekuranz davon aus, dass auch viele Flüchtlinge mit Fahrzeugen, ohne in Deutschland gültigen Versicherungsschutz, in Deutschland ankommen werden und herum fahren.

Da diese Menschen zurzeit existenzielle Probleme haben, die primär zu lösen sind, hat sich die deutsche Assekuranz darauf verständigt KFZ- Haftpflichtschäden ukrainischer Flüchtlinge zu regulieren, zunächst befristet bis zum 31.05.2022.

Als Geschädigter kannst du dich beim Büro „Grüne Karte“ melden und dir wird weitergeholfen. Die Daten findest du auf deiner „Grünen Karte (IVK)“.


Die Krankenversicherung

Zurzeit besteht für ukrainische Flüchtlinge keine Aufnahmeberechtigung in die gesetzlichen Krankenkassen laut SGB V.

Für die Flüchtlinge ist laut Asylbewerberleistungsgesetz zunächst die Kommune bzw. das ansässige Sozialamt zuständig und somit Leistungsträger.

Erst nach einer 18-monatigen Wartefrist kann man die Flüchtlinge auftragsweise einer Krankenkasse zuführen. Wobei diese dann nicht als Mitglied der Krankenkasse geführt werden , sondern lediglich eine Betreuung durch die Krankenkasse übernommen wird (§ 264 SGB V).

Heißt die Krankenkassen bekommen das Geld durch die Kommunen erstattet.

Bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis haben Flüchtlinge hingegen freies Kankenkassenwahlrecht.

Falls du eine geflüchtete Person/ Familie aufgenommen hast oder unterstützt, kannst du dich bei Fragen gerne an uns wenden.





Transportversicherung – Schäden beim Transport

Einmal unachtsam und alles ist möglich. In diesem Fall ist der Auflieger nicht richtig befestigt worden und hat sich selbstständig gemacht. Hier wäre eine Transportversicherung genau richtig. Diese übernimmt alle anfallenden Kosten für beschädigte Ware z.B. durch einen Unfall.