Wie sind Flüchtlinge aus der Ukraine hier versichert?

Versicherungen bei Flüchtlingen?

Aktuell fliehen über eine Millionen Menschen aus ihrer Heimat in der Ukraine vor dem Krieg durch Wladimir Putin.

Deutschland hat bisher 147.000 (Stand 14.03.2022) offiziell gemeldete Flüchtlinge in Deutschland gezählt. Weitere werden erwartet.

Nun haben diese Menschen ihre Heimat, ihr Hab und Gut zurücklassen müssen.Haben eine anstrengende Reise hinter sich gebracht und nun die Frage wie es weitergehen soll vor sich.

Wir schauen uns jetzt 3 Versicherungsbereiche und die aktuellen Regelungen für Flüchtlinge in diesen Bereichen an:


Die Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man jemand anderem zufügt.

Egal ob Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, aufgenommene Flüchtlinge mit in den Tarif der Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen ohne zusätzliche Kosten.

Solltest du Geflüchtete bei dir aufgenommen haben, lohnt es sich einmal beim Versicherer anzufragen (anfragen zu lassen) ob dein Versicherer diese Option zurzeit bietet.


Die KFZ- Haftpflichtversicherung

Ohne „internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK)“, auch bekannt als „Grüne Karte“, oder eine „Grenzversicherung“ oder „Grenzpolice“ ist es eigentlich nicht erlaubt in Deutschland mit einem ukrainischen Fahrzeug zu fahren. Die „Grüne Karte“ gilt als Nachweis darüber, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht und im Falle eines Schadens der Geschädigte nicht auf den Kosten „sitzen bleibt“.

Zurzeit geht die  deutsche Assekuranz davon aus, dass auch viele Flüchtlinge mit Fahrzeugen, ohne in Deutschland gültigen Versicherungsschutz, in Deutschland ankommen werden und herum fahren.

Da diese Menschen zurzeit existenzielle Probleme haben, die primär zu lösen sind, hat sich die deutsche Assekuranz darauf verständigt KFZ- Haftpflichtschäden ukrainischer Flüchtlinge zu regulieren, zunächst befristet bis zum 31.05.2022.

Als Geschädigter kannst du dich beim Büro „Grüne Karte“ melden und dir wird weitergeholfen. Die Daten findest du auf deiner „Grünen Karte (IVK)“.


Die Krankenversicherung

Zurzeit besteht für ukrainische Flüchtlinge keine Aufnahmeberechtigung in die gesetzlichen Krankenkassen laut SGB V.

Für die Flüchtlinge ist laut Asylbewerberleistungsgesetz zunächst die Kommune bzw. das ansässige Sozialamt zuständig und somit Leistungsträger.

Erst nach einer 18-monatigen Wartefrist kann man die Flüchtlinge auftragsweise einer Krankenkasse zuführen. Wobei diese dann nicht als Mitglied der Krankenkasse geführt werden , sondern lediglich eine Betreuung durch die Krankenkasse übernommen wird (§ 264 SGB V).

Heißt die Krankenkassen bekommen das Geld durch die Kommunen erstattet.

Bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis haben Flüchtlinge hingegen freies Kankenkassenwahlrecht.

Falls du eine geflüchtete Person/ Familie aufgenommen hast oder unterstützt, kannst du dich bei Fragen gerne an uns wenden.





Drohnen – was muss beachtet werden?

In den letzten Jahren wurden Drohnen immer beliebter bei den Leuten, vor allem auch im privaten Bereich. Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass es zu immer mehr Unfällen oder auch Gefahrensituationen mit anderen Fluggeräten kommt.
So wurden laut einer Statistik zum Beispiel 2016 64 Drohnen von Flugzeugpiloten gesichtet, 2018 waren es schon 158 Drohnen. Das ist über doppelt so viel.

Um zukünftig Gefahrensituationen mit Drohnen zu vermeiden, gibt es also nun ab 2021 neue Drohnenverordnungen.

Dabei werden Drohnen in 3 Kategorien eingestuft, je nach Herstellungsart, und dementsprechend geregelt. Wir erklären hier nur eine vereinfachte Version der Regeln, falls dich das ganze Thema mehr interessiert kannst du dich hier gerne genauer informieren.

  • Die offene Kategorie zählt für Drohnen, die privat hergestellt wurden oder und unter 25kg sind.
    Diese dürfen z.b. nicht über 120 Meter fliegen, müssen mindestens aus Sichtweite gesteuert werden und dürfen weder gefährliche Gegenstände transportieren, noch Gegenstände im Flug abwerfen.
  • Dann gibt es die spezielle Kategorie, für Einsätze mit mittlerem Risiko. Dabei braucht man eine spezielle Erlaubnis von der Luftfahrtbehörde.
  • Und es gibt die Zulassungspflichtige Kategorie, für Einsätze mit hohem Risiko, also zum Beispiel Gefahrenguttransport oder auch Flüge über Menschenansammlungen. Bei dieser Kategorie ist die private Nutzung jedoch raus.

Wie ist das mit Drohnen-Unfällen und Versicherungen ?

Die Flugobjekte sind seit 2005 schon versicherungspflichtig, dabei ist es auch egal ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Zu versichern ist eine Drohne am besten mit einer Haftpflichtversicherung.
Eine häufig gestellte Frage dabei ist, ob die private Haftpflichtversicherung bei Drohnen-Unfällen automatisch eingreift.

Die Antwort ist jedoch: Das kommt immer darauf an.

Zum Beispiel zählen Drohnen, die als reine Spielgeräte dienen und privat genutzt werden zur Basisdeckung einiger Versicherer. Aber nicht aller.

Wenn Du selber Drohnenbesitzer bist oder werden willst, lass dich gerne von uns Beraten !
Wir helfen dir, eine passende Versicherung für dich und dein Gerät zu finden.



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Foto: www.uav-concept.com