Altersvorsorge

Das Thema Rente ist nach wie vor ein schwieriges. Wer sich allein auf die gesetzlich geregelte Rente verlässt, wird im Alter seinen Lebensstandard in den meisten Fällen nicht aufrecht erhalten können. Daher empfiehlt es sich auch privat Vorsorge zu betreiben um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen genießen zu können.

Es gibt immer mehr Rentenempfänger und immer weniger Beitragszahler. Und für die nächsten mindestens 40 Jahre, wird sich daran auch nicht viel ändern.

Wenn du also eines Tages in Rente gehen möchtest, dann solltest du genug Geld für deine Altersvorsorge bei Seite gelegt haben.

Wir beraten dich gerne!

 

 

Wie hoch ist die zu erwartende gesetzliche Rente?

Wie hoch ist Deine Gesamtrente mit all deiner bestehenden Vorsorgeverträgen?


Lebenserwartung

Unsere Lebenserwartung steigt dank unseres medizinischen Fortschritts immer weiter an. So sind die Versicherungen gezwungen die Renten auch länger auszuzahlen. Langfristig werden rechnerisch die Rentenzahlungen geringer ausfallen als jetzt.
Um dem entgegenzuwirken, solltest du die richtige Anlagestrategie verfolgen um langfristig mehr Rendite und somit auch eine höherer Rente zu erzielen.


Wie hoch ist deine Lebenserwartung?

Aktuelles Alter Lebenserwartung Frauen Lebenserwartung Männer
0 5 99,89
5 103 99,24
10 102,19 98,32
15 101,36 97,38
20 100,54 96,50
25 99,71 95,65
30 98,86 94,78
35 98,02 93,9
40 97,21 93,06
45 96,45 92,29
50 95,75 91,61
55 95,1 91,05
60 94,51 90,59
65 94,02 90,28
70 93,7 90,29
75 93,68 90,7

Regelung zur gesetzlichen Rentenversicherung – Wann kann man in Rente gehen?

  1. Für die Auszahlung der Rente, muss man mindestens 60 Monate (5 Jahre) eingezahlt haben.
  2. Wer mindestens 35 Jahre eingezahlt hat, kann vor der Regelaltersrente in Rente gehen. Die Rente wird um 0,3% pro vorgenzogenem Monat gekürzt.
  3. Wer mindestens 45 Jahre eingezahlt hat (Kindererziehung und sonstige Berücksichtigungszeiten werden mit gerechnet), kann ohne Kürzung in Rente gehen.

Altersvorsorge sollte gut durchdacht sein. Es gibt mehrere Wege der Vorsorge mit Vor- und Nachteilen:


Private Rentenversicherung

Zulagen —–
Besteuerung (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt, Sonderausgabenabzug nur für vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge*
Besteuerung (Leistungsphase) mit Ertragsanteil
Sozialabgaben (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt
Spzialabgaben (Leistungsphase) Nein; Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG)
Kapitalauszahlung möglich durch Kapitalwahlrecht
Hartz IV (Beitragsphase) Verwertungsausschluss möglich, sonst Anrechnung
Hartz IV (Leistungsphase) Anrechnung – mit Freibetrag
Pfändungsschutz (Beitragsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen
Pfändungsschutz (Leistungsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen
Zugriff auf eingezahltes Geld / Rückkauf Beleihung / Kündigung
Vererbbarkeit frei
Todesfallleistung Beitragsrückgewähr
Gesundheitsfragen Nein, wenn keine Zusatzversicherung
*Angaben ohne Gewähr

Riesterrente

Zulagen ja
Besteuerung (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt, Sonderausgabenabzug von max. 2.100 € (Eigenbeiträge + Zulage)
Besteuerung (Leistungsphase) 100% nachgelagert
Sozialabgaben (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt
Spzialabgaben (Leistungsphase) Nein; Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG)
Kapitalauszahlung 30% förderunschädlich
Hartz IV (Beitragsphase) Sicher
Hartz IV (Leistungsphase) Anrechnung
Pfändungsschutz (Beitragsphase) Ja
Pfändungsschutz (Leistungsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen
Zugriff auf eingezahltes Geld / Rückkauf Ja, gegen Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile
Vererbbarkeit Kapitalübertragung auf Ehepartner (förderunschädlich) oder Kündigung (förderschädlich)
Todesfallleistung siehe Vererbbarkeit
Gesundheitsfragen Nein
*Angaben ohne Gewähr

Rürüp-Rente / Basis-Rente

Zulagen —–
Besteuerung (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt, Sonderausgabenabzug nach Kalenderjahr gestaffelt
2021 – 92%
2022 – 94%
2023 – 96%
2024 – 98%
2025 – 100%
Besteuerung (Leistungsphase) nachgelagert, gestaffelt nach Kalenderjahr
2020 – 80% (in 2% Schritte bis 2040 – 100%)
Sozialabgaben (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt
Spzialabgaben (Leistungsphase) Nein; Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG)
Kapiztalauszahlung Nein
Hartz IV (Beitragsphase) Sicher
Hartz IV (Leistungsphase) Anrechnung
Pfändungsschutz (Beitragsphase) Ja
Pfändungsschutz (Leistungsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgesetzen
Zugriff auf eingezahltes Geld / Rückkauf Nein
Vererbbarkeit eingeschränkt (nur Ehe/Lebenspartner oder Kinder auf St.-Karte)
Todesfallleistung Verrentung oder keine Leistung
Gesundheitsfragen Nein, außer bei Hinterbliebenenoption
*Angaben ohne Gewähr


Betriebsrente / BAV

Arbeitgeberfinanziert:

Zulagen —–
Besteuerung (Beitragsphase) steuerfrei: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds: 4% der BBG + 1.800 €; Pensionszusage, Unterstüzungskasse: unbegrenzt (ab 2018 = 8% der BBG –> zusätzlicher Beitrag entfällt)
Besteuerung (Leistungsphase) 100% nachgelagert, außer Verträge nach § 40b EStG
Sozialabgaben (Beitragsphase) SV-frei bis 4% der BBG (DV, PK, PF) + SV-frei bis 4% der BBG (UK, PZ)
Spzialabgaben (Leistungsphase) grundsätzlich ja; außer bei Privatversicherten
Kapiztalauszahlung Ja (PF: max. 30%); KLV bei PZ+UK abschließbar (Kapitalzusage)
Hartz IV (Beitragsphase) Sicher
Hartz IV (Leistungsphase) Anrechnung
Pfändungsschutz (Beitragsphase) Ja
Pfändungsschutz (Leistungsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen
Zugriff auf eingezahltes Geld / Rückkauf grundsätzlich nein; Ausnahme: während des bestehenden Arbeitsverhältnisses (Rückkauf des AG als VN)
Vererbbarkeit eigeschränkt (nur Ehe/Lebenspartner oder Kinder auf St.-Karte)
Todesfallleistung vereinbar
Gesundheitsfragen Nein, wenn keine Zusatzversicherung oder KLV vorliegt
*Angaben ohne Gewähr

Arbeitnehmerfinanziert:

Zulagen —–
Besteuerung (Beitragsphase) Finanzierung aus dem Nettogehalt, Sonderausgabenabzug nur für vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge*
Besteuerung (Leistungsphase) ab Verträge ab 2005: 100 % oder 50 % der Erträge (ab Alter 60 und 12 Jahre Laufzeit); Verträge vor 2005: steuerfrei bei 5 Jahre Einzahlung und 12 Jahre Laufzeit
Sozialabgaben (Beitragsphase) Finanzierug aus dem Nettogehalt
Spzialabgaben (Leistungsphase) Nein; Ausnahme: freiwillig Versicherte (bis BBG)
Kapiztalauszahlung Ja (obligatorisch)
Hartz IV (Beitragsphase) Verwertungsausschluss möglich, sonst Anrechnung
Hartz IV (Leistungsphase) Anrechnung
Pfändungsschutz (Beitragsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen
Pfändungsschutz (Leistungsphase) Ja, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen
Zugriff auf eingezahltes Geld / Rückkauf Beleihung / Kündigung
Vererbbarkeit frei
Todesfallleistung ist vereinbart
Gesundheitsfragen Ja
*für Altverträge vor dem 01.01.2005: 88% der Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (max. Höchstbetrag).
*Angaben ohne Gewähr

Finger weg vom Wohnriester

Wohnriester-Verträge werden in Deutschland immer beliebter. Jedoch möchten wir an dieser Stelle darauf

Bild: Attianese Versicherungen

hinweisen, dass sich der Versicherte mit diesem Modell der Altersvorsorge zwingend an seine Immobilie kettet. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Versicherungsnehmer spätestens zum Renteneintrittsalter von 67 bis zum 85. Lebensjahr in der Riester geförderten Immobilie wohnen bleiben muss (Selbstnutzungsklausel). Aber ist diese Altersvorsorge in der Praxis realistisch?

Ein junges Paar, das durch Wohnriester ihr Haus finanziert, weiß doch nicht, was ihnen die Zukunft bringt!

Was ist zum Beispiel im Falle einer Scheidung? Wenn z.B. ein Partner, das Eigentum verlässt und es nicht mehr selber nutzt, muss er innerhalb von einem Jahr die komplette Fördersumme in einen neuen Riestervertrag stecken. Aber wer hat das Geld und die finanziellen Möglichkeiten hierfür? Schließlich sind in einer solchen Situation erst einmal Möbel und fundamentale Sachen wichtig, da der Partner verlassen wurde und ein zweiter Hausrat angeschafft werden muss. Alternativ schreibt der Gesetzgeber vor, dass innerhalb von vier Jahren eine neue, selbst genutzte Immobilie nach der Aufgabe der ursprünglichen Immobilie angeschafft werden kann. Neben der Zahlung von Unterhaltsansprüchen und evtl. Alimenten dürfte auch das praxisfremd sein…

Anderes Beispiel:

Du veränderst dich beruflich und ziehst in ein anderes Bundesland. Wegen der Riesterförderung deines Objekts darf dies nur vorübergehend vermietet werden. Mit 67 zum Renteneintritt musst du spätestens wieder dorthin zurückgezogen sein.

Deine Immobilie darf auch nicht ohne weiteres vererbt oder verschenkt werden, da du ja Rente in dieses Objekt investiert hast. Denn Wohnriester dient einzig und allein dem Zweck, so schnell wie möglich mittels staatlicher Rentenfördergelder eine eigene Immobilie abzuzahlen, damit der Versicherte im Rentenalter keine Mietlasten mehr aufwenden muss. Allerdings wird er somit dazu gezwungen, das Eigentum bis zum 85. Lebensjahr selbst zu nutzen. Und das ist der Haken! Die versicherte Person darf das Objekt zwar verkaufen, wenn beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht in einem Seniorenheim stattdessen erworben wird, aber was ist, wenn die Person zu ihrem Kind ziehen wollte, um privat betreut und versorgt zu werden? Pech gehabt, oder hohe Rückzahlungen in Kauf nehmen!

Oder:

Du willst im Alter vielleicht auswandern und die Sonne in anderen Ländern genießen? Auch das ist wegen der Wohnriesterförderung der Vergangenheit nicht umsetzbar oder mit hohen Kosten verbunden.

In all den aufgeführten Fällen muss das steuerlich geförderte Kapital rückwirkend versteuert werden, weil der Staat seine Fördergelder zum Zweck der Eigentumsverwirklichung zur Verfügung gestellt hat und der Versicherte Vertragspflichten zu wahren hat.

Unser Fazit: Die Wohnriester-Verträge sind eher mit Vorsicht zu behandeln, da niemand sein Leben bis zum 85. Lebensjahres konkret planen kann und unerwartete Wendungen eintreffen können…

Autor: Sonja Noack