Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

Bekannt ist sicherlich jedem, dass man eine gewisse Kündigungsfrist stehen muss, wenn man sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte. Deutlich weniger bekannt ist, dass dein Arbeitgeber auch Kündigungszeiten einhalten muss, wenn er dich kündigen möchte. Und dass diese abhängig von der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind.

Wo finde ich die Kündigungsfrist, die ich einhalten muss, wenn ich mein Arbeitsverhältnis auflösen möchte?

Generell findest du die Regelungen zur Kündigung in deinem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag beschrieben. Sollte darin keine Regelung festgehalten sein, richtet sich deine Kündigsfrist nach dem Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht ist geregelt, dass du, wenn nicht anders im Arbeitsvertrag festgelegt, zum 15. oder Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kannst.

Wichtig, die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen.

Wie lange muss mein Arbeitgeber mich weiter beschäftigen im Falle der Kündigung?

Dein Arbeitgeber muss dich je nach Länge deiner Betriebszugehörigkeit auch nach der Kündigung noch eine Weile weiter beschäftigen.

Rechtlich sehen die Zeiten der Kündigungsfrist wie folgt aus:

  • 0-6 Monate Betriebszugehörigkeit (Probezeit) = Frist 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
  • 7 Monate bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit     = Frist 4 Wochen zum Ende des Monats oder zum 15.
  • ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit                     = Frist ein Monat zum Ende des Monats
  • ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit                      = Frist zwei Monate zum Ende des Monats
  • ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit                      = Frist drei Monate zum Ende des Monats
  • ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit                    = Frist vier Monate zum Ende des Monats
  • ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit                    = Frist fünf Monate zum Ende des Monats
  • ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit                    = Frist sechs Monate zum Ende des Monats
  • ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit                    = Frist sieben Monate zum Ende des Monats

Im Arbeitsrecht sind diese Zeiten geregelt und sollte es im Arbeitsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen geben, gelten diese bei ordentlichen Kündigungen uneingeschränkt.


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