Veranstalterhaftpflicht und Achtung Stolperfalle Kabel

Wenn man als Verein oder Privatperson eine Veranstaltung plant, sollte man sich gegen etwaige Gefahren absichern.

Auch bei einer Hochzeit (im großen Rahmen) sollte man sich absichern, denn für Unfälle, die auf der Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter.

Vereinsveranstaltungen sind eine hervorragende Möglichkeit, die Gemeinschaft zu stärken und den Zusammenhalt zu fördern. Ob Sommerfest, Sportevent oder kulturelle Veranstaltung – die Organisation erfordert nicht nur eine sorgfältige Planung, sondern auch die Beachtung der Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht legt fest, dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist, dass die Veranstaltung ohne Gefährdung der Teilnehmer und anderer Personen abläuft.

Definition der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und bezieht sich auf die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Personen vor Schäden zu schützen, die aus Gefahren resultieren können, die von der Veranstaltung ausgehen. Dies gilt sowohl für die Veranstaltungsfläche selbst als auch für den Weg dorthin und zurück.

Sicherheitsmaßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände

Die Sicherheit der Teilnehmer steht an erster Stelle. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Veranstaltungsfläche auf mögliche Stolperfallen, defekte Bühnenkonstruktionen oder unsichere Tribünen. Ebenso sollten gut sichtbare Notausgänge vorhanden sein, um im Notfall einen zügigen und sicheren Abtransport der Teilnehmer zu gewährleisten.

Einbindung von Sicherheitspersonal

Um einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Anwesenheit von qualifiziertem Sicherheitspersonal unerlässlich. Dies kann je nach Art der Veranstaltung vom Sanitätsdienst über Ordner bis hin zu spezialisierten Fachkräften reichen. Diese sollten nicht nur präventiv agieren, sondern im Ernstfall auch schnell und kompetent handeln können.

Wegsicherung und Verkehrsführung

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht nur auf das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch auf den Weg dorthin. Dies bedeutet, dass der Verein dafür sorgen muss, dass die An- und Abreise der Teilnehmer sicher erfolgen kann. Dies kann durch klare Beschilderung, Verkehrsleitsysteme und gegebenenfalls auch durch die Einbindung örtlicher Straßenbehörden sichergestellt werden.

Kommunikation und Information

Eine transparente Kommunikation ist entscheidend. Die Teilnehmer sollten im Vorfeld über mögliche Gefahren informiert werden, sei es durch Hinweise auf der Vereinswebsite, in Einladungen oder durch Aushänge vor Ort. Während der Veranstaltung ist eine klare Kommunikation über Lautsprecherdurchsagen oder Beschilderungen wichtig, um auf besondere Vorkommnisse oder Verhaltensregeln hinzuweisen.

Auf Kleinigkeiten achten: Kabel sichern

Besonders auch auf die Sicherung von Kabeln, die Fußwege kreuzen ist zu achten. Kabel, die auf dem Boden verlegt sind, bürgen ein hohes Sturzrisiko und sind durch den Veranstalter zu sichern. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Köln urteilte vor kurzem, dass selbst, wenn die verunfallte Person zuvor das ungesicherte Kabel wahrgenommen hat, trotzdem der Veranstalter in der Verkehrssicherungspflicht ist und für den Schaden zu haften hat.




Hochzeit- Veranstalterhaftpflicht- Vorsorgevollmacht- Lebensversicherung

Zwei Menschen beschließen zu heiraten. Es ist ein großes Fest zur Hochzeit geplant. An Getränke und Catering ist gedacht – aber kaum einer denkt an die Veranstalterhaftpflichtversicherung oder Ausfallversicherung.

Was verändert sich nach dem Zusammenziehen in die erste gemeinsame Wohnung in Bezug auf Versicherungen und warum ist trotz Eheschließung eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sinnvoll? Und wozu eine Lebensversicherung?

Was ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen und bei ihren Vorbereitungen. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab.

Aber auch für eine rein private Veranstaltung mit Familie, Freunden und Verwandten sollte eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Für Hochzeiten gibt es auf den Markt auch extra Hochzeitsversicherungen.

Wozu eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Angenommen es befinden sich nach der Feier Flecken an der Wand durch verschüttete Getränke und man weiß nicht wer für die Beschädigung verantwortlich ist, so haftet der Veranstalter, in diesem Fall das Brautpaar für den Mietschaden.

Aber auch Personenschäden können schwierig für das Brautpaar werden. Auf der Feier knickt ein Gast um und bricht sich das Sprunggelenk, aufgrund der Verletzung kann er 6 Wochen nicht als Dachdecker arbeiten, so kann der Sozialversicherungsträger auf den Veranstalter ( das Brautpaar) zukommen und Ausgleich der Zahlungen fordern.

In so einem Fall prüft die Veranstalterhaftpflichtversicherung auch ob der Anspruch rechtens ist, ob eigenes „Verschulden“ zum umknicken geführt hat oder ob z.B der Boden an der Stelle feucht war (Problem des Veranstalters).

Sollte ein Mietschaden durch eine klar identifizierbare Person entstehen, so haftet die Person mit ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Was ist eine Ausfallversicherung?

Die Ausfallversicherung deckt die Kosten für Storno z.B für den Caterer, das Mietobjekt oder den Fotografen, wenn es aus, im Regelwerk festgelegten, Gründen nicht zur Hochzeit kommt.

Unter anderem sind Ausfälle wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Partners, Familienangehörigen oder Trauzeugen abgesichert oder wenn das Brautpaar z.B von einem Rohrbruch betroffen ist kurz vorher. Heißt großer existenzieller Schaden vorliegt.

Nicht abgesichert sind z.B. Trennung des Brautpaares oder leichte Erkrankungen.

Warum Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung trotz Eheschließung?

Eine Patientenverfügung regelt im Ernstfall, wenn du dich selbst nicht (mehr) äußern kannst, was du möchtest oder auch nicht.

Eine Vorsorgevollmacht entscheidet wer für dich im Fall der Fälle Entscheidungen treffen darf.

Trotz Eheschließung ist nicht automatisch der Ehegatte derjenige der im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung Entscheidungen treffen darf.

Im Jahr 2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass im medizinischen Notfällen, die klar definiert sind, dem Ehegatten ein Notvertretungsrecht einräumt. Dieses ist aber nur auf die gesundheitliche Betreuung festgelegt und gilt maximal für 3 Monate.

Danach wird, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, ein Betreuer vom Gericht festgelegt. Dieser kann der Ehepartner sein, muss es aber nicht.

Besonders auch bezogen auf Konten, Versicherungen und Wohnungsverhältnisse lohnt es sich im voraus eine Vorsorgevollmacht auszufüllen.

Wir ziehen zusammen- welche Verträge kann ich kündigen?

Noch eine Zeit vor der Hochzeit kommt der Weg in die erste gemeinsame Wohnung. Beide Partner haben vllt schon Versicherungen wie z.B. Privathaftpflicht, Rechtschutz oder Hausrat abgeschlossen.

Dann gilt immer, dass die älteren Verträge Vorrecht haben.

Regressansrpüche bei Nichtverheirateten

Bei (noch) Nichtverheirateten, die zusammenleben, gibt es im Falle eines Personenschadens eine Besonderheit.

Ist der Partner für den Personenschaden verantwortlich gibt es die Möglichkeit das der Sozialversicherungsträger Regressansprüche an den Partner stellt.

Heißt der Sozialversicherungsträger kommt auf die Privathaftpflichtversicherung des Partners zu und fordert Ausgleich für die Zahlungen.

Last but not least- Lebensversicherungen

Es empfiehlt sich besonders bei der Erwerbung von Eigentum, dass man sich über eine Lebensversicherung Gedanken macht.

Diese Lebensversicherung sollten als Begünstigte dann die Ehepartner gegenseitig beschreiben.

Somit kann man auch im Todesfall des Ehepartners eine finanzielle Entlastung erwarten.

Falls bei euch das JA- Wort ansteht oder ihr sonstige Fragen rund um Versicherungen habt, sprecht uns gerne an!