Veranstalterhaftpflicht und Achtung Stolperfalle Kabel

Wenn man als Verein oder Privatperson eine Veranstaltung plant, sollte man sich gegen etwaige Gefahren absichern.

Auch bei einer Hochzeit (im großen Rahmen) sollte man sich absichern, denn für Unfälle, die auf der Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter.

Vereinsveranstaltungen sind eine hervorragende Möglichkeit, die Gemeinschaft zu stärken und den Zusammenhalt zu fördern. Ob Sommerfest, Sportevent oder kulturelle Veranstaltung – die Organisation erfordert nicht nur eine sorgfältige Planung, sondern auch die Beachtung der Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht legt fest, dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist, dass die Veranstaltung ohne Gefährdung der Teilnehmer und anderer Personen abläuft.

Definition der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und bezieht sich auf die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Personen vor Schäden zu schützen, die aus Gefahren resultieren können, die von der Veranstaltung ausgehen. Dies gilt sowohl für die Veranstaltungsfläche selbst als auch für den Weg dorthin und zurück.

Sicherheitsmaßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände

Die Sicherheit der Teilnehmer steht an erster Stelle. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Veranstaltungsfläche auf mögliche Stolperfallen, defekte Bühnenkonstruktionen oder unsichere Tribünen. Ebenso sollten gut sichtbare Notausgänge vorhanden sein, um im Notfall einen zügigen und sicheren Abtransport der Teilnehmer zu gewährleisten.

Einbindung von Sicherheitspersonal

Um einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Anwesenheit von qualifiziertem Sicherheitspersonal unerlässlich. Dies kann je nach Art der Veranstaltung vom Sanitätsdienst über Ordner bis hin zu spezialisierten Fachkräften reichen. Diese sollten nicht nur präventiv agieren, sondern im Ernstfall auch schnell und kompetent handeln können.

Wegsicherung und Verkehrsführung

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nicht nur auf das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch auf den Weg dorthin. Dies bedeutet, dass der Verein dafür sorgen muss, dass die An- und Abreise der Teilnehmer sicher erfolgen kann. Dies kann durch klare Beschilderung, Verkehrsleitsysteme und gegebenenfalls auch durch die Einbindung örtlicher Straßenbehörden sichergestellt werden.

Kommunikation und Information

Eine transparente Kommunikation ist entscheidend. Die Teilnehmer sollten im Vorfeld über mögliche Gefahren informiert werden, sei es durch Hinweise auf der Vereinswebsite, in Einladungen oder durch Aushänge vor Ort. Während der Veranstaltung ist eine klare Kommunikation über Lautsprecherdurchsagen oder Beschilderungen wichtig, um auf besondere Vorkommnisse oder Verhaltensregeln hinzuweisen.

Auf Kleinigkeiten achten: Kabel sichern

Besonders auch auf die Sicherung von Kabeln, die Fußwege kreuzen ist zu achten. Kabel, die auf dem Boden verlegt sind, bürgen ein hohes Sturzrisiko und sind durch den Veranstalter zu sichern. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Köln urteilte vor kurzem, dass selbst, wenn die verunfallte Person zuvor das ungesicherte Kabel wahrgenommen hat, trotzdem der Veranstalter in der Verkehrssicherungspflicht ist und für den Schaden zu haften hat.

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