In unserem heutigen Fall haben wir einen Feuerwehrmann, der in seiner Freizeit einem Nachbar seine Hilfe zum Baumfällen angeboten hat.
Bei seinem Gefälligkeitseinsatz rutschte er mit der elektrischen Säge ab und beschädigte dabei sein Handy, welches er in der Hosentasche seiner Arbeitshose hatte.
Gott sei Dank ist nur das Handy beschädigt worden und er hat sich nicht verletzt.
Beim Versuch den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, wurde allerdings schnell klar, dass keine Regulation den Schadens erfolgen würde, weil kein Verschulden anderer vorlag.
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