Diebstahl aus Taxi- ein echter Fall

Was ist passiert?

Unsere Kundin machte sich mit dem Taxi auf den Weg zum Flughafen um ihren langersehnten Urlaub anzutreten. Gepäck ins Auto und los gings.

Am Flughafen angekommen war das Gepäckstück nicht mehr im Auto. Daraufhin hat unsere Kundin den Taxifahrer bei der Polizei angezeigt mit dem Verdacht, der Fahrer habe ihr Gepäck entwendet.

Der Fall wurde wegen Mangel an Beweisen ad acta gelegt.

Versicherungstechnisch gesehen kommt die Hausratversicherung für so einen Schaden nicht auf, weil es sich nicht um einen Einbruch gehandelt hat. In neueren Tarifen sind „Opfer polizeilich angezeigter Straftaten“ (kurz OPAS) versichert und somit wäre auch dieser Diebstahl abgesichert gewesen.

Leider handelte es sich bei dem Tarif unsere Kundin aber nicht um einen neuen, sondern schon älteren Tarif. Dadurch war die OPAS nicht mit im Tarif enthalten, allerdings hatte sie einen Tarif mit der Marktgarantie (Bestleistungsgarantie). Auf diesen „Joker“ haben wir dann gesetzt und die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass bei einer anderen Versicherungsgesellschaft die OPAS gegriffen hätte und der Schaden somit reguliert worden wäre. Somit hat aufgrund der Bestleistungsgarantie auch der aktuelle Tarif der Kundin den Schaden übernommen.

FAQ – Hausratversicherung und Diebstahl

1. Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl?
Ja, die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Einbruchdiebstahl entstehen – also wenn jemand gewaltsam in Deine Wohnung oder Dein Haus eindringt und Dinge entwendet.


2. Was zählt als Einbruchdiebstahl?
Ein Einbruch liegt vor, wenn sich jemand gewaltsam Zutritt verschafft – z. B. durch Aufhebeln der Tür oder Einschlagen eines Fensters. Auch das Eindringen mit gestohlenen Schlüsseln nach einem Einbruch kann versichert sein, sofern das im Vertrag enthalten ist.


3. Ist einfacher Diebstahl auch mitversichert?
Nein, einfacher Diebstahl – also wenn z. B. ein Dieb unbemerkt Deine Sachen aus der Wohnung nimmt, ohne Spuren zu hinterlassen – ist nicht automatisch versichert. Ausnahme: bestimmte Situationen können durch Zusatzbausteine abgesichert werden (z. B. Trickdiebstahl bei Senioren).


4. Was ist bei Fahrraddiebstahl?
Fahrräder sind nur versichert, wenn sie durch eine Fahrradklausel oder einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung mit eingeschlossen wurden. Wichtig ist, dass das Fahrrad abgeschlossen war – egal ob zu Hause oder unterwegs.


5. Was passiert, wenn mir auf Reisen etwas aus dem Hotelzimmer gestohlen wird?
Die Außenversicherung in der Hausratversicherung greift, wenn Du Dich vorübergehend außerhalb Deiner Wohnung aufhältst (z. B. im Hotel). Hier sind Einbruchdiebstahl oder Raub häufig abgesichert – aber nicht der einfache Diebstahl, wenn z. B. der Zimmersafe nicht genutzt wurde.


6. Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl aus dem Auto?
Nein, grundsätzlich nicht – es sei denn, der Diebstahl erfolgte durch Aufbruch des Fahrzeugs und die entwendeten Gegenstände waren keine Wertsachen. Für bestimmte Fälle kann eine Erweiterung durch Außenversicherung helfen. Wertgegenstände gehören allerdings niemals ins Auto.


7. Was gilt als Hausrat und ist damit versichert?
Alles, was Du bei einem Umzug mitnehmen würdest: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Bargeld (bis zu bestimmten Grenzen), Haushaltsgeräte, Deko, etc. – also Dein gesamter beweglicher Besitz.


8. Muss ich den Diebstahl bei der Polizei melden?
Ja, ein Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Die Versicherer verlangen eine polizeiliche Anzeige mit Aktenzeichen, sonst erfolgt keine Regulierung.


9. Welche Unterlagen braucht die Versicherung im Schadensfall?
Du solltest folgende Unterlagen einreichen:
– Polizeiliche Anzeige / Aktenzeichen
– Detaillierte Stehlgutliste
– Kaufbelege oder Fotos der entwendeten Gegenstände
– Nachweise über Sicherungsmaßnahmen (z. B. Fahrradschloss)


10. Wie hoch ist die Entschädigung im Schadensfall?
Die Versicherung zahlt in der Regel den Neuwert der gestohlenen Gegenstände – also den Preis, den Du heute für einen gleichwertigen neuen Artikel bezahlen würdest. Achtung: Bei Bargeld und Wertsachen gelten meist Entschädigungsgrenzen.

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