Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht: Wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann

Du wirst von einem Fahrradfahrer angefahren, verletzt Dich schwer und kannst mehrere Monate nicht arbeiten. Oder jemand beschädigt wertvolle Gegenstände in Deinem Haushalt. Eigentlich ist die Sache klar: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür einstehen.

Doch was passiert, wenn der Schadenverursacher keine Privathaftpflichtversicherung besitzt und finanziell nicht in der Lage ist, Deinen Schaden zu bezahlen?

Genau hier kann die Forderungsausfalldeckung Deiner Privathaftpflichtversicherung entscheidend sein. Sie schützt Dich nicht vor Schäden, die Du anderen zufügst, sondern übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Schäden, die Dir selbst durch einen zahlungsunfähigen Dritten entstehen.


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Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Normalerweise schützt Dich eine private Haftpflichtversicherung, wenn Du einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügst. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schadensersatzansprüche.

Die Forderungsausfalldeckung dreht dieses Prinzip um: Du wirst selbst zum Geschädigten. Der Verursacher müsste Dir eigentlich Schadensersatz leisten, kann dies aber nicht, weil er weder ausreichend versichert noch zahlungsfähig ist. In diesem Fall kann Deine eigene Privathaftpflichtversicherung einspringen.

Die Verbraucherzentrale zählt eine ausreichend hohe Forderungsausfalldeckung zu den wichtigen Leistungen einer guten Privathaftpflichtversicherung.

Wer haftet grundsätzlich für einen Schaden?

Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss grundsätzlich derjenige Schadensersatz leisten, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes geschütztes Recht eines Menschen verletzt.

In der Praxis hilft Dir dieser gesetzliche Anspruch allerdings nur, wenn der Verursacher:

  • eine passende Haftpflichtversicherung besitzt,
  • über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt oder
  • zumindest langfristig zur Zahlung verpflichtet werden kann.

Ist bei der schadenersatzpflichtigen Person nichts zu holen, kannst Du trotz eines berechtigten Anspruchs auf einem erheblichen finanziellen Schaden sitzen bleiben.

Ein typisches Beispiel für einen Forderungsausfall

Du gehst auf einem kombinierten Geh- und Radweg spazieren. Ein unachtsamer Fahrradfahrer stößt mit Dir zusammen. Du stürzt und erleidest schwere Verletzungen.

Neben Behandlungskosten entstehen möglicherweise:

  • Verdienstausfall,
  • Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Aufwendungen für Unterstützung im Haushalt,
  • Umbaukosten in der Wohnung,
  • Schmerzensgeldansprüche,
  • langfristige finanzielle Einbußen.

Der Fahrradfahrer haftet grundsätzlich für die Folgen. Er besitzt jedoch keine Privathaftpflichtversicherung und verfügt weder über Einkommen noch über pfändbares Vermögen.

Ohne Forderungsausfalldeckung müsstest Du versuchen, Deine Forderungen direkt gegen ihn durchzusetzen. Sind diese Bemühungen erfolglos, bleibst Du möglicherweise auf einem großen Teil des Schadens sitzen.

Mit einer passenden Ausfalldeckung kann Deine eigene Privathaftpflichtversicherung den versicherten Schaden übernehmen.

Wann leistet die Forderungsausfalldeckung?

Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sehen unter anderem vor, dass eine gesetzliche Schadensersatzpflicht des Dritten bestehen, dessen Zahlungsunfähigkeit festgestellt und die Durchsetzung der Forderung gescheitert sein muss.

Typischerweise müssen daher mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Schadenverursacher muss rechtlich haften

Es reicht nicht aus, dass Du einen Schaden erlitten hast. Eine andere Person muss nach den gesetzlichen Haftungsregeln tatsächlich dafür verantwortlich sein.

Besteht kein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, kann normalerweise auch keine Forderung ausfallen.

Der Verursacher kann nicht bezahlen

Der Schädiger muss zahlungs- oder leistungsunfähig sein. Das kann beispielsweise durch eine erfolglose Zwangsvollstreckung, ein Insolvenzverfahren oder die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse nachgewiesen werden.

Dein Anspruch muss häufig tituliert sein

Viele Versicherungsbedingungen verlangen ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich. Ein einfaches Schreiben an den Schadenverursacher oder eine private Zahlungsaufforderung genügt dann nicht.

Der Anspruch muss also rechtlich festgestellt worden sein. Anschließend ist nachzuweisen, dass er trotz Vollstreckungsversuchs nicht oder nicht vollständig durchgesetzt werden konnte.

Der Schaden muss unter den vereinbarten Versicherungsschutz fallen

Die eigene Versicherung zahlt nicht automatisch jeden beliebigen Schaden. Entscheidend ist, ob der Schaden nach den Bedingungen der Forderungsausfalldeckung versichert ist.

Dabei wird häufig so geprüft, als hätte der Schadenverursacher denselben Haftpflichtschutz wie Du.

Was bedeutet aktiver Rechtsschutz?

Ein besonders wichtiger Punkt ist der sogenannte aktive Rechtsschutz innerhalb der Forderungsausfalldeckung.

Musst Du Deinen Anspruch zunächst gerichtlich durchsetzen, können Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten entstehen. Nicht jeder Privathaftpflichttarif übernimmt diese Kosten automatisch.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt deshalb, auf eine Forderungsausfalldeckung mit aktivem Rechtsschutz zu achten. Ohne diese Erweiterung kann zwar der eigentliche Schaden versichert sein, die Kosten für Klage und Vollstreckung können jedoch bei Dir verbleiben.

Prüfe daher, ob Dein Vertrag nicht nur den Forderungsausfall, sondern auch die notwendigen Kosten zur Durchsetzung Deiner Ansprüche absichert.

Welche Schäden können versichert sein?

Eine gute Forderungsausfalldeckung kann insbesondere bei hohen Personen- und Sachschäden wichtig werden.

Dazu können gehören:

  • Schmerzensgeld,
  • Verdienstausfall,
  • dauerhafte Einkommenseinbußen,
  • Kosten für Pflege oder Haushaltshilfe,
  • bestimmte Umbaukosten nach einer schweren Verletzung,
  • beschädigte oder zerstörte private Gegenstände,
  • aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vermögensschäden.

Die Entschädigung ist normalerweise auf die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme und die tatsächlich festgestellte Forderung begrenzt. Außerdem können Mindestschadenhöhen oder Selbstbeteiligungen vereinbart sein.

Wann kann die Forderungsausfalldeckung ausgeschlossen sein?

Die Ausschlüsse unterscheiden sich erheblich. In den GDV-Musterbedingungen sind unter anderem bestimmte Schäden an Kraftfahrzeugen, Immobilien, Tieren sowie beruflich oder gewerblich genutzten Sachen ausgeschlossen. Auch Kosten der Rechtsverfolgung sind im Grundmodell nicht automatisch umfasst. Versicherer können jedoch leistungsstärkere Bedingungen vereinbaren.

Besonders genau solltest Du auf folgende Punkte achten:

Vorsätzlich verursachte Schäden

Verursacht jemand den Schaden absichtlich, besteht in vielen Standardbedingungen kein Schutz. Es gibt jedoch Tarife, die bestimmte vorsätzliche Gewalttaten in die Ausfalldeckung einbeziehen. Der genaue Wortlaut der Bedingungen ist entscheidend.

Schäden durch Hunde oder Pferde

Schäden durch private Hunde- oder Pferdehalter sind nicht in jeder Ausfalldeckung automatisch eingeschlossen. Die GDV-Musterbedingungen sehen hierfür eine mögliche zusätzliche Erweiterung vor.

Schäden durch Kraftfahrzeuge

Bei einem Verkehrsunfall mit einem versicherungspflichtigen Kraftfahrzeug bestehen besondere gesetzliche Sicherungssysteme. Schäden an Kraftfahrzeugen selbst sind in vielen Forderungsausfalldeckungen der Privathaftpflicht ausgeschlossen.

Vertragliche Ansprüche

Zahlt Dir beispielsweise ein Handwerker eine berechtigte Rückforderung nicht zurück oder liefert ein Verkäufer eine bezahlte Ware nicht, handelt es sich nicht automatisch um einen versicherten Haftpflichtschaden. Forderungsausfalldeckungen beziehen sich grundsätzlich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche, nicht auf normale Zahlungs- oder Erfüllungsansprüche aus Verträgen.

Was gilt bei Schäden durch Kinder?

Auch hier ist die gesetzliche Haftung entscheidend. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen gilt grundsätzlich eine erhöhte Altersgrenze bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Die Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden ihres Kindes. Sie können allerdings verantwortlich sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt, besteht möglicherweise überhaupt kein Schadensersatzanspruch.

Ohne einen gesetzlichen Anspruch gegen das Kind oder die Eltern kann auch die Forderungsausfalldeckung häufig nicht leisten. Manche Tarife bieten jedoch weitergehende Regelungen. Deshalb lohnt sich auch hier ein genauer Vergleich.

Worauf solltest Du bei Deinem Vertrag achten?

Eine leistungsstarke Forderungsausfalldeckung sollte möglichst:

  • ohne oder mit niedriger Mindestschadenhöhe leisten,
  • eine hohe Versicherungssumme bieten,
  • Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden umfassen,
  • aktiven Rechtsschutz einschließen,
  • notwendige Gerichts- und Vollstreckungskosten übernehmen,
  • auch bestimmte vorsätzliche Gewalttaten berücksichtigen,
  • Schäden durch nicht versicherte Hunde- oder Pferdehalter einschließen,
  • einen möglichst umfangreichen Auslandsschutz bieten,
  • keine hohe Selbstbeteiligung vorsehen.

Gerade ältere Privathaftpflichtverträge enthalten häufig keine oder nur eine eingeschränkte Forderungsausfalldeckung. Deshalb sollte nicht nur der Beitrag, sondern vor allem der Leistungsumfang geprüft werden.

Fazit: Deine Haftpflicht kann Dich auch als Geschädigten schützen

Die Privathaftpflichtversicherung wird meist als Schutz für Schäden betrachtet, die Du anderen zufügst. Eine gute Police kann jedoch noch mehr: Mit der Forderungsausfalldeckung schützt sie Dich auch dann, wenn Dir jemand einen schweren Schaden zufügt und selbst nicht dafür bezahlen kann.

Besonders bei Personenschäden können schnell Forderungen in sechs- oder siebenstelliger Höhe entstehen. Ist der Verursacher nicht versichert und zahlungsunfähig, kann die Forderungsausfalldeckung Deine finanzielle Existenz schützen.

Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass dieser Baustein im Vertrag erwähnt wird. Mindestschadenhöhe, Versicherungssumme, aktiver Rechtsschutz, Ausschlüsse und notwendige Nachweise können sich deutlich unterscheiden.


FAQ zur Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht

1. Was bedeutet Forderungsausfall bei der Privathaftpflicht?

Ein Forderungsausfall entsteht, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt und rechtlich dafür haftet, Deine berechtigte Schadensersatzforderung aber nicht bezahlen kann.

2. Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich selbst geschädigt werde?

Nur dann, wenn Dein Vertrag eine passende Forderungsausfalldeckung enthält und die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Muss der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung haben?

Entscheidend ist, dass Dein Anspruch nicht erfüllt wird. Das kann daran liegen, dass der Verursacher nicht versichert ist, seine Versicherung nicht leistet oder er selbst nicht zahlungsfähig ist.

4. Benötige ich immer ein Gerichtsurteil?

In vielen Tarifen ist ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer gerichtlicher Vergleich erforderlich. Leistungsstärkere Bedingungen können abweichende oder vereinfachte Regelungen enthalten.

5. Was ist eine Mindestschadenhöhe?

Manche Versicherer leisten erst, wenn der Schaden einen bestimmten Betrag überschreitet. Liegt die Forderung darunter, erhältst Du keine Entschädigung aus der Ausfalldeckung.

6. Was bedeutet aktiver Rechtsschutz?

Der aktive Rechtsschutz übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten, die entstehen, wenn Du Deinen Anspruch gegen den Schadenverursacher gerichtlich feststellen und vollstrecken lassen musst.

7. Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?

Nicht automatisch. Viele Tarife schließen vorsätzliche Schäden aus. Einige leistungsstarke Verträge versichern jedoch bestimmte vorsätzliche Gewalttaten mit.

8. Greift die Ausfalldeckung bei einem Schaden durch einen Hund?

Das hängt vom Tarif ab. Schäden durch Hunde- oder Pferdehalter müssen in vielen Verträgen ausdrücklich in die Forderungsausfalldeckung eingeschlossen sein.

9. Zahlt die Forderungsausfalldeckung bei Schäden durch kleine Kinder?

Nur wenn ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch besteht oder der Tarif eine besondere Erweiterung vorsieht. Deliktunfähige Kinder haften gesetzlich häufig nicht.

10. Ist eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll?

Ja. Sie kann Dich vor hohen finanziellen Folgen schützen, wenn ein nicht oder unzureichend versicherter Schadenverursacher zahlungsunfähig ist. Besonders wichtig ist sie bei schweren Personenschäden.