Die Änderungen im Pflegegesetz
Zum 1.1.2017 wurden die Pflegestufen 1-3 im Zuge des erneuerten Pflegegesetzes in die Pflegegrade 1-5 überführt. Die Umstellung sollte dafür Sorge tragen, dass bei Neuanträgen die Pflegebedürftigkeit der Patienten besser eingeteilt werden kann. Bereits Pflegebedürftigte zu diesem Zeitpunkt erhielten Bestandsschutz. Zum Beispiel gibt es seit Anfang 2017 den Pflegegrad 1. Dieser gilt auch schon für …