Parkplätze an Einkaufsläden sind nicht immer wirklich Einkaufswagen tauglich gebaut. Nicht selten passiert es daher, dass ein Einkaufswagen sich selbständig macht und gegen ein anderes Auto rollt, während man fleißig den Einkauf verräumt.
In unserem Fall hat der Geschädigte den Vorfall seiner Autoversicherung gemeldet, der Nachteil hierbei ist aber, dass die Schadenfreiheitsklasse sich dadurch im neuen Jahr verschlechtert. Wir haben daher geschaut ob in der Privathaftpflichtversicherung Schäden beim Be- und Entladen mit versichert sind. In diesem Fall konnte man den Schaden dann auch über die Privathaftpflichtversicherung laufen lassen.
Weil der Autoversicherer aber bereits gezahlt hatte, hat die Privathaftpflicht unseres Kunden den Betrag dann an den Autoversicherer weitergeleitet, sodass die Schadenfreiheitsklasse nicht belastet wurde.