Parkett Kunst- ein echter Fall

Der Fall

Und noch einmal berichten wir aus dem Bereich Kinderkreativität, die Eltern nicht glücklich macht.

Beim Umzug entschieden sich die zwei Kinder der Familie sich die Zeit anderweitig zu vertreiben. Sie zogen sich in eine Ecke zurück und bemalten das Parkett mit Stiften, leider ließen sich die Farben trotz der Bemühungen der Eltern nicht mehr entfernen. Der Vermieter wollte aber gerne sein Parkett ohne die Kunstwerke der Kinder haben. Auch in diesem Fall kam die Privathaftpflichtversicherung der Familie für die Schadensbeseitigung auf.

FAQs: Privathaftpflicht & Kinder

1. Sind Kinder automatisch in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
Ja, in den meisten Tarifen sind Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung im Vertrag der Eltern abgesichert – solange sie im gleichen Haushalt leben.

2. Ab welchem Alter haften Kinder überhaupt für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren haften im Straßenverkehr gar nicht. Zwischen 7 und 10 Jahren haften sie nur eingeschränkt, z. B. wenn eine besondere Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Ab 10 Jahren können Kinder im Straßenverkehr grundsätzlich haften.

3. Was bedeutet „Deliktunfähigkeit“ bei Kindern?
Unter 7 Jahren gelten Kinder als deliktunfähig – das heißt: Sie können rechtlich nicht für verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden.

4. Übernimmt die Privathaftpflicht auch Schäden, wenn mein Kind deliktunfähig ist?
Nur wenn der Tarif eine Ausfalldeckung für deliktunfähige Kinder beinhaltet. Moderne Top-Tarife leisten hier auch ohne rechtliche Haftung.

5. Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit von Kindern versichert?
Ja – aber nur in guten Tarifen. Ein Vergleich lohnt sich, denn ältere oder günstige Verträge schließen grob fahrlässiges Verhalten oft aus.

6. Was ist, wenn mein Kind bei Freunden etwas kaputt macht?
Eine gute Privathaftpflicht ersetzt in der Regel auch Schäden an fremdem Eigentum, z. B. Fernseher, Handy oder Möbel bei Freunden.

7. Sind geliehene oder gemietete Dinge abgedeckt, die Kinder beschädigen?
Auch das hängt vom Tarif ab. Mietsachschäden und geliehene Gegenstände sollten unbedingt eingeschlossen sein.

8. Bis wann sind Kinder über die Eltern mitversichert, wenn sie ausziehen?
So lange sie sich in der Schul- oder Erstausbildung befinden – selbst bei eigener Wohnung. Bei Beginn einer zweiten Ausbildung oder Arbeit brauchen sie einen eigenen Vertrag.

9. Was passiert, wenn mein Kind mich selbst oder Geschwister verletzt?
Schäden innerhalb der Familie sind oft ausgeschlossen, aber hochwertige Tarife bieten Forderungsausfalldeckung bzw. Haftung innerhalb des Haushalts.

10. Sind auch Schäden durch Haustiere meiner Kinder versichert?
Kleintiere ja (z. B. Hamster, Katze). Hunde oder Pferde brauchen eigene Tierhalterhaftpflichtversicherungen, unabhängig vom Kind.

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