Tierkrankenversicherung und Tier-OP Versicherung

Eine Tierkrankenversicherung ist für Haustierbesitzer ein unverzichtbares Instrument, um finanzielle Sicherheit bei unerwarteten tierärztlichen Kosten zu gewährleisten. Die Notwendigkeit einer solchen Versicherung ergibt sich aus den potenziell hohen Kosten für Tierarztbesuche, medizinische Behandlungen und sogar Operationen, die im Falle von Krankheiten oder Verletzungen entstehen können.

Warum benötigt man eine Tierkrankenversicherung?

Haustiere sind wie Familienmitglieder und verdienen daher die bestmögliche medizinische Versorgung. Leider können tierärztliche Behandlungen teuer sein und unerwartete Ausgaben verursachen, die das Budget eines Haustierbesitzers belasten können. Eine Tierkrankenversicherung bietet eine finanzielle Absicherung, um sicherzustellen, dass das Haustier die benötigte medizinische Versorgung erhält, ohne dass der Besitzer sich Sorgen um die Kosten machen muss.

Vorteile einer Tierkrankenversicherung:

-Kostendeckung: Die Versicherung übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für tierärztliche Behandlungen, Medikamente und chirurgische Eingriffe, je nach Art der Police und Deckungsniveau.

– Sicherheit: Besitzer können beruhigt sein, dass sie im Falle eines medizinischen Notfalls für ihr Haustier finanziell abgesichert sind, ohne sich Gedanken über hohe Tierarztkosten machen zu müssen.

-Erschwinglichkeit: Im Vergleich zu den potenziell enormen Kosten für Tierarztrechnungen bieten Tierkrankenversicherungen eine erschwingliche Möglichkeit, die Gesundheit des Haustiers zu schützen.

Einschränkungen und Ausschlüsse:

Trotz der Vorteile gibt es auch Einschränkungen und Ausschlüsse, die bei Tierkrankenversicherungen berücksichtigt werden müssen. Diese können beinhalten:

-Vorbestehende Bedingungen: Die meisten Versicherungen decken keine vorbestehenden Bedingungen ab, die vor Abschluss der Police diagnostiziert wurden.

-Deckungsgrenzen: Einige Versicherungen haben Höchstgrenzen für die Deckung von Tierarztkosten pro Jahr oder pro Ereignis.

-Selbstbeteiligung: Viele Versicherungen erfordern eine Selbstbeteiligung pro Anspruch oder Versicherungszeitraum, die vom Besitzer gezahlt werden muss.

Rassespezifische Erkrankungen:

Bestimmte Rassen neigen dazu, an spezifischen Gesundheitsproblemen zu leiden. Einige Versicherungen können bestimmte rassespezifische Erkrankungen ausschließen oder eine höhere Prämie für Rassen verlangen, die anfälliger für bestimmte Krankheiten sind. Es ist wichtig, dies bei der Auswahl einer Versicherung zu berücksichtigen, insbesondere wenn man ein reinrassiges Tier besitzt.

Die Tier-Op-Versicherung

Eine Tier-OP-Versicherung ist eine spezifische Form der Tierkrankenversicherung, die auf die Kosten von chirurgischen Eingriffen für Haustiere abzielt. Sie bietet finanzielle Sicherheit für Besitzer, die sich vor den hohen Kosten von Operationen für ihre Tiere schützen möchten.

Deckung und Vorteile:

-Chirurgische Eingriffe: Die Tier-OP-Versicherung deckt die Kosten für chirurgische Eingriffe, einschließlich Notoperationen und planmäßiger Operationen zur Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen.

-Medizinische Versorgung: Neben den Operationskosten können auch damit verbundene medizinische Leistungen wie Voruntersuchungen, Nachsorge und Medikamente abgedeckt sein.

-Finanzielle Sicherheit: Besitzer erhalten finanzielle Sicherheit, um ihre Haustiere angemessen versorgen zu können, ohne sich über hohe Operationskosten Gedanken machen zu müssen.

Einschränkungen und Ausschlüsse:

-Vorbestehende Bedingungen: Wie bei anderen Tierkrankenversicherungen können auch hier vorbestehende Bedingungen von der Deckung ausgeschlossen sein.

-Rassespezifische Erkrankungen: Bestimmte Rassen sind anfälliger für bestimmte Gesundheitsprobleme. Einige Versicherungen können daher rassespezifische Erkrankungen ausschließen oder eine höhere Prämie für diese Rassen verlangen.

-Zeitliche Rahmen für Behandlungen: Tier-OP-Versicherungen können zeitliche Rahmen für die Behandlung nach einer Operation festlegen. Dies bedeutet, dass nur Behandlungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Operation durchgeführt werden, abgedeckt sind.

-Maximaldeckung: Einige Versicherungen haben Höchstgrenzen für die Deckung von Operationskosten, entweder pro Ereignis oder pro Versicherungszeitraum.

-Selbstbeteiligung: Wie bei anderen Versicherungen können auch hier Selbstbeteiligungen pro Anspruch oder Versicherungszeitraum anfallen.

Die Unterschiede zwischen einer Tierkrankenversicherung und einer Tier-OP-Versicherung

Deckungsbereich:

  • Tierkrankenversicherung: Deckt eine breitere Palette von tierärztlichen Kosten ab, einschließlich Krankheiten, Verletzungen, Vorsorgeuntersuchungen und Medikamente.
  • Tier-OP-Versicherung: Konzentriert sich speziell auf die Kosten von chirurgischen Eingriffen und Operationen für Haustiere.

Ziel:

  • Tierkrankenversicherung: Bietet finanzielle Sicherheit für verschiedene tierärztliche Behandlungen.
  • Tier-OP-Versicherung: Deckt spezifisch die Kosten von Operationen für Haustiere ab.

Einschränkungen:

  • Tierkrankenversicherung: Kann bestimmte Ausschlüsse wie vorbestehende Bedingungen, rassespezifische Erkrankungen und zeitliche Rahmen für Behandlungen haben.
  • Tier-OP-Versicherung: Kann auch Ausschlüsse haben, aber ist spezifischer auf Operationen und chirurgische Eingriffe fokussiert.

Häufige rassespezifische Krankheiten bei Hunden

Hüftdysplasie

Die Hüftdysplasie ist eine orthopädische Erkrankung, bei der das Hüftgelenk des Hundes abnormal entwickelt ist, was zu Schmerzen, Lahmheit und eingeschränkter Beweglichkeit führt. Es betrifft besonders große oder schnell wachsende Rassen wie Deutsche Schäferhunde, Labrador Retriever, Rottweiler und Berner Sennenhunde. Ursachen können genetische Veranlagung, Umweltfaktoren und Ernährung sein. Die Krankheit resultiert aus einer Fehlanpassung zwischen Hüftkopf und Hüftpfanne, was zu Instabilität und Verschleiß führt. Frühzeitige Diagnose und Behandlung sind wichtig, um die Lebensqualität des Hundes zu erhalten. Behandlungsoptionen umfassen Medikamente, Physiotherapie und in fortgeschrittenen Fällen chirurgische Eingriffe wie eine Hüftgelenksersatzoperation.

Kurze Übersicht aus paar Gesellschaften im besten Tarif (Bedingungen können sich jederzeit ändern)

Gesellschaft Besonderheiten
Adcuri / Barmenia Mitverischert (18 Monate Wartezeit)
Agila Mitversichert
Allianz Mitversichert (einmalig 5.000€ für die gesamte Laufzeit
HanseMerkur Mitversichert
Helvetia Mitverischert (6 Monate Wartezeit)
R+V Mitversichert (12 Monate Wartezeit)
Uelzener Mitverischert (max. 3.000€ pro Jahr – besondere Operationen)

Ellbogengelenkdysplasie

Die Ellbogendysplasie ist, ähnlich wie die Hüftdysplasie, eine orthopädische Erkrankung bei Hunden, bei der die Entwicklung des Ellbogengelenks gestört ist. Sie führt zu Lahmheit, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Diese Erkrankung betrifft oft große Hunderassen wie Labrador Retriever, Golden Retriever, Deutscher Schäferhund und Berner Sennenhund, kann aber auch bei kleineren Rassen auftreten. Die Ursachen sind multifaktoriell, einschließlich genetischer Veranlagung und Umweltfaktoren wie unzureichende Bewegung oder falsche Ernährung. Eine frühzeitige Diagnose durch einen Tierarzt ist wichtig, um geeignete Behandlungsoptionen zu identifizieren, zu denen Schmerzmanagement, Physiotherapie und in einigen Fällen chirurgische Eingriffe gehören können, um die Lebensqualität des Hundes zu verbessern.

Kurze Übersicht aus paar Gesellschaften im besten Tarif (Bedingungen können sich jederzeit ändern)

Gesellschaft Besonderheiten
Adcuri / Barmenia Mitversichert (18 Monate Wartezeit)
Agila Mitversichert
Allianz Mitversichert (einmalig 5.000€ für die gesamte Laufzeit
HanseMerkur Mitversichert
Helvetia Mitversichert (6 Monate Wartezeit)
R+V Mitversichert (12 Monate Wartezeit)
Uelzener Mitversichert

Brachyzephale Syndrom

Das Brachyzephale Syndrom ist eine anatomische Fehlbildung bei Hunden mit verkürzten Schädeln, die zu Atemproblemen, Überhitzung, Schwierigkeiten beim Essen und anderen gesundheitlichen Problemen führt. Es betrifft hauptsächlich brachyzephale Rassen wie Mops, Bulldoggen, Französische Bulldoggen und Boston Terrier. Die verkürzten Schädel verursachen Engpässe in den Atemwegen, was zu Atemnot und Überhitzung führt, besonders bei Hitze oder körperlicher Anstrengung. Symptome können Schnarchen, Keuchen, Gurgeln und Schwierigkeiten beim Atmen sein. Die Behandlung umfasst oft lebenslange Managementstrategien wie Gewichtskontrolle, kühle Umgebungen und verminderte körperliche Anstrengung, während schwerwiegendere Fälle chirurgische Korrekturen erfordern können, um die Atemwege zu erweitern und das Leiden des Hundes zu lindern..

Kurze Übersicht aus paar Gesellschaften im Besten Tarif (Bedingungen können sich jederzeit ändern)

Gesellschaft Besonderheiten
Adcuri / Barmenia nicht versichert
Agila Mitversichert
Allianz nicht versichert
HanseMerkur Mitversichert
Helvetia Mitversichert (6 Monate Wartezeit)
R+V Mitversichert (12 Monate Wartezeit)
Uelzener Mitversichert (max. 3.000€ im Jahr)

Patellaluxation

Patellaluxation ist eine orthopädische Erkrankung, bei der die Kniescheibe des Hundes aus ihrer normalen Position springt. Es betrifft oft kleine bis mittelgroße Rassen wie Chihuahuas, Yorkshire Terrier, Malteser, und Zwergspitze. Ursachen können genetische Veranlagung, traumatische Verletzungen oder Fehlausrichtungen der Gliedmaßen sein. Symptome sind Hinken, Lahmheit und gelegentliche „Hopser“ beim Gehen. In leichten Fällen kann eine konservative Behandlung mit Medikamenten und Physiotherapie ausreichend sein. Bei schwereren Fällen ist eine chirurgische Korrektur erforderlich, um die Kniescheibe wieder in ihre normale Position zu bringen und dauerhafte Schäden zu verhindern. Frühe Diagnose und Behandlung sind entscheidend, um Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit des Hundes zu erhalten. Handelt es sich um eine leichte Patellaluxation, so kann der Tierarzt die Kniescheibe des Hundes von Hand einrenken. Demnach sind die Kosten niedrig. Leidet der Hund bereits über eine längere Dauer an der Krankheit, so ist ein operativer Eingriff erforderlich. Eine Versicherung dieser Krankheit bietet die Barmenia, wobei diese mit 18 Monaten lange Wartezeiten hat.

Gesellschaft Besonderheiten
Adcuri / Barmenia Mitversichert (18 Monate Wartezeit)
Agila Mitversichert
Allianz Mitversichert
HanseMerkur Mitversichert
Helvetia Mitversichert (6 Monate Wartezeit)
R+V Mitversichert (12 Monate Wartezeit)
Uelzener Mitversichert (max. 3.000€ im Jahr)

Tarifbesonderheiten

Summenbegrenzung im Jahr

Achte darauf, dass einige Tarife eine Summenbegrenzung haben. Häufig wird in Foren die Agila empfohlen. Gerade hier ist in den „schlechteren“ Tarifen eine maximale Erstattung von 1.500€ oder 2.500€ im Jahr. Diese sind nicht die einzigen mit einer maximalen Erstattung. Neuere Tarife bieten bereits unbegrenzte Leistung an.

Eine OP oder Behandlung kann erheblich teurer sein. Wenn man dann auf der Kostendifferenz sitzen bleibt, ist es sehr ärgerlich.

Beitragserhöhung oder Reduzierung der Erstattung

Auf den ersten Blick sehen die Tarife gleich aus. Schaue dir die Bedingungen genauer an, wenn es um die Entwicklung im Alter geht. Es gibt Tarife, die bei bestimmten Alterssprüngen eine fest vereinbarte Erhöhung des Beitrages haben. z.B. bei der Barmenia. Die Sprünge sind meistens nur paar Euro, dafür erhält man weiterhin die volle Leistung.

Wiederrum gibt es Tarife, bei dem Beitrag konstant bleibt, dafür wird im Alter weniger erstattet. Bei der R+V im schlechtesten Tarif wird ab dem 8. Lebensjahr nur noch 60% der Rechnung erstattet.

Selbstbehalt

Ist dir der Beitrag zu hoch, kannst du bei einigen Tarifen einen Selbstbehalt vereinbaren. Dies sollte gut überlegt sein. Denn 10% oder 20% der Rechnung kann im Leistungsfall sehr hoch sein.

Nur OP oder Komplettschutz?

Das ist eine individuelle Entscheidung. Der Komplettschutz ist meistens doch höherpreisiger, eine OP- Versicherung hingegen erschwinglich.

Wichtig ist zu beachten, dass eine OP-Versicherung eine Zahnreinigung zum Beispiel nicht zahlt, ebenso wie die Entfernung einer Granne. Auch die zeitliche Begrenzung nach einer OP ist bei einem OP-Tarif als Entscheidungshilfe zu beachten.

Wie immer gilt auch hier, wenn du Hilfe bei der Entscheidung brauchst oder genauere Informationen zu einzelnen Tarifen, melde dich gerne bei uns für eine Beratung!









Skifahren nur noch mit Haftpflichtversicherung

Seit dem 1.1.2022 gibt es ein neues Gesetz für Skifahrer in den Skigebieten Italiens und Südtirols.

Es schreibt vor, dass jeder Skifahrer eine Haftpflichtversicherung haben muss und einen entsprechenden Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung vorweisen können muss.

Ohne gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis droht ein Bußgeld in Höhe von 100-150€ und ein möglicher Entzug des Skipasses.

Die Pistenbetreiber sind verpflichtet den Skifahrern, die keine Privathaftpflichtversicherung haben oder keinen Nachweis über diese mit in den Urlaub genommen haben, die Möglichkeit zu geben eine Versicherung bei Ihnen abzuschließen.

Um jeglichen Problemen bezüglich der Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren zu entgehen, empfiehlt es sich entweder eine Police in Kopie mit sich zuführen oder sich vorab einen vereinfachten Nachweis über den Bestand einer Privathaftpflichtversicherung bei der Versicherung anzufordern.

Jede Versicherte Person muß aufgelistet sein!!!

Vorteil dieses vereinfachten Nachweises ist es, dass auf einen Blick sowohl die mitversicherten Personen zu ersehen sind (Achtung: nicht immer sind automatisch alle Familienmitglieder mit abgesichert) und auch die Versicherungssumme für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt sind.

Dieser Nachweis über die Haftpflichtversicherung ist in deutsch und italienisch.

Bitte genug Zeit vor dem Urlaub einplanen, damit der Nachweis auch pünktlich, ausgefüllt vom Versicherer im Urlaubskoffer landen kann.


Aber wozu denn eine Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert die Privatperson ab für durch sie verursachte Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen eines Dritten.

Die Unfallwahrscheinlichkeit beim Skifahren ist als hoch zu bewerten. Rund 20% der jährlichen Sportunfälle deutscher Versicherten sind Ski- oder Snowboardunfälle berichtet die GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) und das obwohl die Skisaison nur einige Wochen im Jahr stattfindet.

Laut ASU (Auswertung für Skiunfälle) verletzen sich rund 40.000 Deutsche pro Jahr bei Ski- oder Snowboardunfällen, davon 7.000, die stationär in ein Krankenhaus verbracht werden müssen.

Jeder 5. Unfall ist auf eine Kollision zurückzuführen und hier kommt die Privathaftpflichtversicherung zum tragen, die den Unfallverursacher bei Ansprüchen des Geschädigten absichert, ohne Privathaftpflichtversicherung muss der Verursacher sonst mit seinem Privatvermögen haften.

Gerade Personenschäden können gerne in den Tausenderbereich gehen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur im Falle der Schadensersatzansprüche, sondern ist als passive Rechtschutz auch in der Lage nicht berechtigte Ansprüche gerichtlich zurückzuweisen.


Lohnt sich bei diesen hohen Unfallzahlen eventuell auch eine Unfallversicherung für den Skiurlaub?

Der wahrscheinlich bekannteste verunfallte Skifahrer der letzten Jahre ist Michael Schuhmacher.

Bei der Abfahrt außerhalb der befestigten Pisten gestürzt, so heftig, dass der Helm in zwei Teile zerbrach und der Sturz schwerste Kopfverletzungen nach sich zog.


Welche Vorteile birgt eine Unfallversicherung im Falle eines (schweren) Unfalls?

Im ersten Augenblick denkt man an die Krankenversicherung, die ja im Falle eines Unfalls auch im Ausland die Kosten für die Behandlung trägt. Allerdings gibt es da einige wichtige Einschränkungen: die gesetzliche Krankenversicherung kommt für keine gesundheitlichen Folgeschäden eines Unfalls auf. Bedeutet, ist der Unfall so schwer, dass eine Invalidität zurückbleibt, so kommt niemand für den finanziellen Schaden auf.

Des Weiteren trägt die gesetzliche Krankenversicherung auch keinen Rücktransport an den Heimatort oder ins wohnortnahgelegene Krankenhaus.

Die private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Folgeschadens nach einem Unfall, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, eine Invaliditätsleistung (je nach Vertrag) in Form von einer hohen Einmalzahlung oder eine monatliche Rente, die z.B. den Gehaltsausfall und Umbaukosten kompensieren kann.

Viele Tarife übernehmen die Bergungskosten, bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur die Rettung übernommen. Sollte man sich wegen einer „Kleinigkeit“ bergen lassen müssen oder zb. wegen Erschöpfung oder schlechter Sicht so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.


Zusätzliche Empfehlung:

Schutzbrief

Der Schutzbrief über einen Automobilclub übernimmt auch zum Teil die Bergungskosten und Rücktransport.

Reisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Krankheitskosten aus dem Ausland. Dafür is die Reisekrankenversicherung geeignet.


Wären diese Fragen für deinen nächsten Skiurlaub geklärt, stellt sich noch die Frage, wie und ob man auch das notwendige Equipment absichert.

Es gibt die Möglichkeit deine Skiausrüstung, sowohl dein eigenes Material als auch geliehenes Equipment gegen Diebstahl und gegen Beschädigung z.B. Bruch abzusichern. Damit der Urlaub nicht nach dem Apres Ski und einem Ski weniger schon enden muss.)

Hast du noch Fragen oder wünschst du eine oder mehrere Absicherungen, sprich uns gerne an.

Wir helfen dir schnell und unkompliziert weiter um deinen nächsten Skiurlaub zu einem schönen und sicheren Erlebnis zu machen.



Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen
Stelle dir deine Privathaftpflicht zusammen





Wie sind Flüchtlinge aus der Ukraine hier versichert?

Versicherungen bei Flüchtlingen?

Aktuell fliehen über eine Millionen Menschen aus ihrer Heimat in der Ukraine vor dem Krieg durch Wladimir Putin.

Deutschland hat bisher 147.000 (Stand 14.03.2022) offiziell gemeldete Flüchtlinge in Deutschland gezählt. Weitere werden erwartet.

Nun haben diese Menschen ihre Heimat, ihr Hab und Gut zurücklassen müssen.Haben eine anstrengende Reise hinter sich gebracht und nun die Frage wie es weitergehen soll vor sich.

Wir schauen uns jetzt 3 Versicherungsbereiche und die aktuellen Regelungen für Flüchtlinge in diesen Bereichen an:


Die Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man jemand anderem zufügt.

Egal ob Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, aufgenommene Flüchtlinge mit in den Tarif der Privathaftpflichtversicherung mit aufzunehmen ohne zusätzliche Kosten.

Solltest du Geflüchtete bei dir aufgenommen haben, lohnt es sich einmal beim Versicherer anzufragen (anfragen zu lassen) ob dein Versicherer diese Option zurzeit bietet.


Die KFZ- Haftpflichtversicherung

Ohne „internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK)“, auch bekannt als „Grüne Karte“, oder eine „Grenzversicherung“ oder „Grenzpolice“ ist es eigentlich nicht erlaubt in Deutschland mit einem ukrainischen Fahrzeug zu fahren. Die „Grüne Karte“ gilt als Nachweis darüber, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht und im Falle eines Schadens der Geschädigte nicht auf den Kosten „sitzen bleibt“.

Zurzeit geht die  deutsche Assekuranz davon aus, dass auch viele Flüchtlinge mit Fahrzeugen, ohne in Deutschland gültigen Versicherungsschutz, in Deutschland ankommen werden und herum fahren.

Da diese Menschen zurzeit existenzielle Probleme haben, die primär zu lösen sind, hat sich die deutsche Assekuranz darauf verständigt KFZ- Haftpflichtschäden ukrainischer Flüchtlinge zu regulieren, zunächst befristet bis zum 31.05.2022.

Als Geschädigter kannst du dich beim Büro „Grüne Karte“ melden und dir wird weitergeholfen. Die Daten findest du auf deiner „Grünen Karte (IVK)“.


Die Krankenversicherung

Zurzeit besteht für ukrainische Flüchtlinge keine Aufnahmeberechtigung in die gesetzlichen Krankenkassen laut SGB V.

Für die Flüchtlinge ist laut Asylbewerberleistungsgesetz zunächst die Kommune bzw. das ansässige Sozialamt zuständig und somit Leistungsträger.

Erst nach einer 18-monatigen Wartefrist kann man die Flüchtlinge auftragsweise einer Krankenkasse zuführen. Wobei diese dann nicht als Mitglied der Krankenkasse geführt werden , sondern lediglich eine Betreuung durch die Krankenkasse übernommen wird (§ 264 SGB V).

Heißt die Krankenkassen bekommen das Geld durch die Kommunen erstattet.

Bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis haben Flüchtlinge hingegen freies Kankenkassenwahlrecht.

Falls du eine geflüchtete Person/ Familie aufgenommen hast oder unterstützt, kannst du dich bei Fragen gerne an uns wenden.





Versichert sein – Auch auf dem Bau!

Endlich ist es soweit! Der Ball kommt so langsam ins Rollen und die Planungen für den Bau deines Eigenheims beginnen. Du und dein Partner habt bestimmte Vorstellungen, wie ihr euer Haus gestalten möchtet. Soll es ein Flachdach oder doch ein Satteldach werden? Wie viele Etagen soll das Haus besitzen? Oder kommt vielleicht doch eher ein Bungalow in Frage? Das alles sind Fragen, mit denen du dich beschäftigst, wenn es um die Planung deines Hauses geht. Ein Hausbau ist schließlich kein Kinderspiel und kann auch nervenraubend sein. Ähnlich ist es mit Sanierungsarbeiten, die auch nicht immer so einfach zu bewältigen sind, wenn man alleine oder zu zweit ist. Daher freut man sich als Bauherr immer über helfende Hände, egal ob es Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder sind.

Doch worauf solltet ihr achten, wenn ihr auf dem Bau arbeitet und was passiert, wenn du oder jemand der Bauhelfer in Folge eines Baustellenunfalls einen körperlichen Schaden davon trägt? Wer übernimmt die Kosten im Falle eines solchen Unfalls? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nachfolgende Text…

Alle Bauhelfer – auch die Bauherren – packen an und beginnen so langsam aber sicher mit dem Hausbau. Dennoch solltest du nicht außer Acht lassen, dass ein Unfall, insbesondere wenn es um Bauarbeiten geht, von einer Sekunde auf die andere passieren kann. Hinzu kommt das erhöhte Verletzungsrisiko, wenn unerfahrene Personen beim Hausbau mithelfen. Aus diesem Grund solltest du sowohl deine Gesundheit, als auch die deiner Helfer nicht aufs Spiel setzen, im Gegenteil, du solltest sie absichern.

Bauherrenhaftpflicht und Bauhelferunfallversicherung

In diesem Fall tust du das mit der Bauherrenhaftpflicht bzw. der Bauhelferversicherung. An dieser Stelle ist es wichtig, beide Versicherungen voneinander zu differenzieren. Als Bauherr trägst du das Risiko bzw. die Haftung im Schadenfall, heißt also, dass du für alle Unfälle und Schäden haftest, die andere Personen auf deiner Baustelle erleiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Unbefugte davon betroffen sind oder deine Bauhelfer. Falls ein Unfall passiert, musst du Schadenersatz leisten. Gut dass es die Bauherrenhaftpflicht gibt, welche die Kosten deckt. Zumindest an Fremde. Die Bauhelfer müssen separat über eine Unfallversicherung versichert werden. Versichert sind Personenschäden,  Sachschäden als auch Vermögensschäden. Aspekte wie Verletzung, Invalidität oder Tod des vom Unfall Betroffenen, sind den Personenschäden zuzuordnen. Die Entstehung von Kosten in Folge einer Verletzung oder in Folge von Arbeitsunfähigkeit ist nicht zu verhindern. Auch die Kosten für eine medizinische Behandlung oder therapeutische Maßnahmen sind mit abgesichert.

Sachschäden

Was hat es eigentlich mit Sachschäden auf sich? Gehen wir davon aus, dass ein guter Freund von dir auf deiner Baustelle bei deinem Hausbau hilfst. Dabei kommt seine Kreissäge, die er mitgebracht hat, zu Schaden und ist nicht mehr funktionsfähig. Somit liegt ein Sachschaden seines Eigentums vor und die Bauherrenhaftpflicht von dir übernimmt die Kosten (wenn es dein Verschulden ist).

Vermögensschäden

Mit Vermögensschäden sind Schäden gemeint, die auf die finanzielle Situation des Betroffenen zurückzuführen sind. Wenn ein Passant durch unachtsames Verhalten des Bauherrns verunglückt und invalide wird, so besteht ein Risiko, dass der Betroffene in eine finanzielle Notlage gerät. Hat der Bauherr keine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen, so muss er für den Schaden selbst aufkommen. In der Regel wird eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio € für Sach- oder Personenschäden empfohlen. Glücklicherweise wird durch die meisten Versicherungen ein Betrag in dieser Höhe als Untergrenze bereits angeboten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens jedoch zwei bis drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Falls die Versicherungsdauer ein Jahr beträgt, die Bauarbeiten sich jedoch über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, solltest du deinen Versicherer darüber informieren. Im Anschluss wird die Versicherungsdauer verlängert.

Bauhelferversicherung

Die Bauhelferversicherung unterscheidet sich nicht enorm von der Bauherrenhaftpflicht. Sie sichert die privaten Bauhelfer ab, die ihren Freunden, ihrer Familie oder Bekannten beim Hausbau helfen. Stürzt ein Bauhelfer beispielsweise in eine tiefe Baugrube und verletzt sich dabei, so übernimmt die Bauhelferversicherung jegliche Kosten, die mit dem Unfall einhergehen.

So solltest du wissen, dass diese Versicherung dich auch bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Zu den Kosten , die gedeckt werden, gehören, wie auch bei der Bauherrenhaftpflicht, medizinische Behandlungskosten und Kosten für therapeutische Maßnahmen etc. Gemeint sind also alle Kosten, die mit dem Unfall einhergehen. Natürlich variieren sie je nach Art und Höhe des Unfalls. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau (BGBau) angemeldet- und darüber abgesichert werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einen Lohn für ihre Arbeit erhalten oder nicht.

Wird der Bauhelfer nicht gemeldet, so erwartet ihn ein Bußgeld bis zu 2.500€.

Sei dir darüber bewusst, dass die Absicherung über die BGBau nur Basisschutz gewährleistet. Kommt es durch einen schwerwiegenden Unfall zur Vollinvalidität oder sogar zum Tod des Geschädigten, so leistet sie keine Zahlungen. Daher ist es für den Versicherungsnehmer sicherlich von Vorteil, schließt er – zusätzlich zur verpflichtenden Versicherung durch die BGBau – eine Bauhelferversicherung ab. Diese leistet auch im Falle einer Invalidität oder im Todesfall Zahlungen. Da das Unfallrisiko auf Baustellen sehr hoch ist, ist solch eine Versicherung sehr empfehlenswert.

Unfall – Was nun?

Stelle dir folgendes vor: Du als Bauherr arbeitest gemeinsam mit deinen Bauhelfern auf der Baustelle. Alles scheint in Ordnung zu sein. Doch plötzlich kracht es. Einer deiner Bauhelfer ist vom Gerüst gestürzt und erleidet dadurch möglicherweise einen Knochenbruch, was übrigens nicht selten vorkommt. Neben den anderen Bauhelfern trägst du als Bauherr besonders viel Verantwortung, wenn es um ihre Sicherheit auf  deiner Baustelle geht. Nun stellt sich für dich die Frage, wie du im Fall der Fälle vorgehen solltest.

Zuallererst ist es wichtig für dich Ruhe zu bewahren, denn wie du bestimmt schon weißt, handelt man mit klarem Kopf am Besten. Sichere zuerst die Unfallstelle ab und stelle sicher, dass jegliche Personen außerhalb des Gefahrenbereichs gebracht werden. Merkst du, dass der Betroffene schwer verletzt ist, so solltest du umgehend einen Rettungswagen rufen. Vergiss nicht, im Anschluss sofort erste Hilfe zu leisten. Dies kann im besten Fall Leben retten oder die Lage des Geschädigten zumindest stabil halten, bis der Rettungswagen bei der Unfallstelle eintrifft. Dementsprechend solltest du die Wirkung einer solchen Hilfeleistung keinesfalls unterschätzen. Stellst du fest, dass der Verunglückte leicht verletzt ist, solltest du ihn dennoch zum Durchgangsarzt begleiten. Dieser kümmert sich um die Behandlung des Geschädigten.





Weitere Blogbeiträge zu ähnlichen Themen




Krankenkassen werden teurer

Wieder mal haben einige Krankenkassen die Zusatzbeiträge erhöht oder tun dies in nächste Zeit. Die Krankenkasse kann schnell und leicht gewechselt werden. 95% der Leistungen sind gesetzlich geregelt. Die anderen 5% sind diverse Sonderleistungen, wie Bonuszahlungen, Terminservice und weitere Services. Es gibt nur sehr wenige Unterschiede.

Sie wünschen ganz bestimmte Leistungen wie Naturheilverfahren, Akkupunktur, professionelle Zahnreinigung, …?
Dann vergleiche doch einfach mal, welche Krankenkasse genau zu dir passt.

Buchen jetzt einen Termin mit uns und lassen dich beraten.





Krankenversichern von Saisonarbeitern

Saisonarbeiter versichern?
Sobald ein Erntehelfer oder sonstiger Saisonarbeiter bei uns sozialversicherungspflichtig arbeitet,
sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir erledigen für Sie die Krankenversicherung mit einem vereinfachten Antragsverfahren, sodass die Anmeldung und Abmeldung schnell geht.
Möchten Sie dazu mehr erfahren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sprechen Sie uns an!




Interessantes Urteil wegen Echthaarperücken!

Im Falle einer Person die unter totalem Harrausfall litt, entschied ein Gericht jetzt, dass die Krankenkasse jährlich eine neue Echthaarperücke zu zahlen hat. Eine Kunsthaarperücke sei nicht ausreichend. Zu der Entscheidung trug bei, dass selbst eine gut gepflegte Perücke nach einem Jahr tragen eine wochenlang dauernde Reinigung benötige und der Person nicht zuzumuten sei für die Zeit ein Kopftuch zu tragen. (Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 30.11.2016,AZ.: S9 KR 756/15 und S9 KR 920/16)





Krankentagegeld mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Kennen Sie das auch?

Die „Gesunden“ erhalten ohne Probleme Absicherung- die Menschen, die bereits „Wehwehchen“ haben, erhalten nur erschwert oder garkeine Absicherung.

Wir können nicht alle versichern, aber immer wieder gibt es die ein oder andere Möglichkeit doch eine Lösung zu finden.

Eine Aktion ist jetzt das Krankentagegeld, welches so noch bis zum 30.06.2017 möglich ist.

Die nicht versicherbaren Krankheiten sind eindeutig geregelt, heißt wer nicht an unten stehenden Erkrankungen leidet, ist trotz anderer gesundheitlicher Probleme versicherbar.

 

Sie wünschen eine andere Absicherung oder Alternativen? Sprechen Sie uns an. Vielleicht haben wir das passende für Sie.




Chronisch Krank?! Hohe Zuzahlungen bei Arzneimitteln?

Es gibt die Möglkichkeit sich, unter bestimmten Kriterien, von den Zuzahlungen für Medikamente befreien zu lassen.

Dazu ist es nötig jährlich einen neuen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Ob diese Befreiung für Sie in Frage kommt, können sie mit dem folgenden Link schnell ausrechnen:

Zuzahlungsrechner




Standard-, Basis-, und Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung – was Kunden wissen sollten

Für privat Krankenversicherte gibt es mit dem Standard- bzw. Basistarif die Option auf geringere Beiträge und ein niedrigeres Leistungsniveau. Was die beiden Tarifarten voneinander und vom sogenannten Notlagentarif unterscheidt

Die Gesetzgebung hinsichtlich der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ständig im Fluss. Vor allem deshalb kursiert eine Vielzahl von Fachbegriffen, die für Versicherte bzw. Interessenten verwirrend sein kann. Verbreitet ist etwa die Fehleinschätzung: „Wenn mein Einkommen mal sinken sollte, kann ich ja immer noch in den Notlagentarif wechseln.“ Warum das nicht möglich ist und wer unter welchen Bedingungen in den Basis- oder Standardtarif wechseln kann, wird im Folgenden kurz und bündig erklärt.

Standardtarif (für ältere Versicherte)
Der Standardtarif ist der Vorläufer des Basistarifs, besteht aber auch nach dessen Einführung noch fort. Er wurde 1994 in der PKV für Personen eingeführt, die mindestens 65 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind. Leistungen (auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV) und Tarifbeiträge (maximal in Höhe des GKV-Höchstbeitrags) sind bei allen Versicherern gleich. Seit dem Jahr 2000 können auch jene Versicherten ab 55 Jahren in den Standardtarif wechseln, deren Jahreseinkommen die GKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016: 56.250 Euro) nicht überschreitet. Privat versicherte Ehepaare zahlen seitdem gemeinsam nur noch maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages. Wechselberechtigte können nach wie vor den Standardtarif wählen, sofern sie vor dem 1. Januar 2009 bereits privat krankenvollversichert waren. Später Eingetretene haben dagegen lediglich ein Zugangsrecht zum in aller Regel teureren Basistarif.

Basistarif
Seit dem 1. Januar 2009 sind PKV-Anbieter verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Sein Leistungsumfang entspricht weitestgehend dem der GKV; werden die gesetzlichen Leistungen gekürzt, wird auch der Basistarif angepasst. Wichtig: Mediziner, die ausschließlich Privatpatienten behandeln, verlangen gegebenenfalls höhere Honorare, als im Basistarif abgesichert sind. In dessen Rahmen wird maximal der 1,8-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte bzw. der 2,0-fache Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet. Vertragsärzte der Krankenkassen sind jedoch zur Versorgung zum Basistarif-Satz verpflichtet. Der Beitrag beläuft sich maximal auf den GKV-Höchstbeitrag zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (derzeit 1,1 Prozent). 2016 liegt er damit bei höchstens 665,29 Euro, wozu noch die Prämien für die Pflegepflichtversicherung kommen. Bei von der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt bescheinigter Hilfebedürftigkeit kann der Beitrag zum Basistarif halbiert werden. Dieser kann zudem ohne Selbstbeteiligung (SB) des Versicherten oder mit einer SB von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbart werden. Für diese Wahl gilt eine dreijährige Bindefrist (in der ein Wechsel nicht möglich ist), mit Ausnahme eines Wechsels in den Basistarif ohne SB. Folgende Personen haben Anspruch auf den Basistarif:
freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft
alle ab dem 1. Januar 2009 in die private Krankenvollversicherung eingetretenen Personen
PKV-Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren
PKV-Versicherte unter 55 Jahren, wenn sie zuvor im Standardtarif waren, einen gesetzlichen Rentenanspruch bzw. Ruhegeldanspruch haben oder anerkanntermaßen hilfebedürftig sind.
Obwohl es vor der Aufnahme in den Basistarif eine Gesundheitsprüfung gibt, wird jeder gesetzlich berechtigte Antragsteller aufgenommen (Kontrahierungszwang), und zwar ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Notlagentarif (NLT)
Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht zum 1. Januar 2009 können private Krankenversicherungsverträge nicht mehr wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt werden. Stattdessen ruhten die Versicherungen (mit Anspruch auf Notfallleistungen), während die Beitragsschulden sich weiter auftürmten. Um das zu verhindern, gibt es seit dem 1. August 2013 den Notlagentarif. Er greift automatisch, wenn die Beitragsrückstände auch nach dem rund sechsmonatigen Mahnverfahren nicht beglichen werden, und endet mit der vollständigen Tilgung der fälligen Beträge. Ein Wechsel unter Berufung auf das Tarifwechselrecht (Paragraf 204 VVG) ist daher ebenso wenig möglich wie ein PKV-Neuabschluss im Notlagentarif. Erstattet werden Behandlungen bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft (bei Kindern und Jugendlichen auch quasigesetzliche Vorsorgeuntersuchungen und einige Schutzimpfungen). Beihilfeberechtigte erhalten 20, 30 oder 50 Prozent, je nach Vertrag. Der Beitrag ist für alle Versicherten gleich, Nachlässe und Zuschläge werden also ausgesetzt. Aktuell liegt er bei 79,14 Euro für Normalversicherte und Beihilfeberechtigte ohne Beihilfeanspruch.