Zuzahlungen- welche Regeln gelten zur Befreiung bei der Krankenkasse?

Die Krankenkassen fordern ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei einer Reihe von medizinischen Versorgungen eine Zuzahlung. Darunter fallen Medikamente, Therapien, Heil- und Hilfsmittel und auch Krankenhausaufenthalte , Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahmen und Haushaltshilfen.

Gerade für chronisch kranke Menschen können sich die Zuzahlungen schnell aufsummieren.

Damit die Belastung für Patienten nicht übermäßig wird, gibt es die Möglichkeit bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Als Belastungsgrenze gilt bei grundsätzlich gesunden Menschen 2% des Bruttoeinkommens eines Jahres für alle in einem Haushalt lebenden Personen.

Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Belastungsgrenze bei 1% des Bruttoeinkommens.

Wie kann ich die Befreiung beantragen?

Wichtig ist es alle Belege für eine Zuzahlung aufzubewahren, dann kannst du entweder am Anfang des Jahres oder sobald du den Betrag der Belastungsgrenze überschritten hast, die Belege zusammen mit einem Einkommensnachweis und dem entsprechenden Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen.

Zuzahlungsrechner

Wer ist denn eigentlich chronisch krank?

Als chronisch krank gilt, wer für mindestens ein Jahr einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde und zudem entweder eine Behinderung mit einem GdB von mindestens 60% oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60% hat, oder einen Pflegegrad von 3,4 oder 5 hat, oder konsequente medizinische Versorgung benötigt, damit sich der Gesundheitszustand nicht verschlimmert.

Was gilt für Empfänger von Bürgergeld?

Die Belastungsgrenze lag für Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe bei 135,12€ und bei chronisch Kranken bei 67,56€ im Jahr 2024.

Wichtig zu wissen ist, dass man den Antrag auf Befreiung jedes Jahr neu stellen muss.

FAQ: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

1. Was bedeutet Zuzahlungsbefreiung?
Mit einer Zuzahlungsbefreiung musst Du keine oder nur sehr begrenzte gesetzliche Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte leisten – sobald Deine persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.


2. Für welche Leistungen gilt die Zuzahlungsbefreiung?
Sie gilt u. a. für:
– Arznei- und Verbandmittel
– Heil- und Hilfsmittel
– Krankenhausaufenthalte
– Reha-Maßnahmen
– Fahrkosten zu bestimmten Behandlungen


3. Wer kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?
Jede gesetzlich versicherte Person kann eine Befreiung beantragen – vorausgesetzt, die individuelle Belastungsgrenze (je nach Einkommen) wurde erreicht oder im Voraus pauschal gezahlt.


4. Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die Grenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken sogar bei 1 % – bezogen auf das Familieneinkommen. Freibeträge für Kinder, Ehepartner oder Pflegebedürftige werden abgezogen.


5. Wie stelle ich einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?
Du reichst bei Deiner Krankenkasse einen formlosen Antrag ein – oft gibt es ein Formular. Zusätzlich brauchst Du:
– Einkommensnachweise
– Nachweise über Zuzahlungen (z. B. Quittungen, Kassenbons)
– ggf. Nachweis über chronische Erkrankung


6. Muss ich die Zuzahlungen erst leisten und bekomme sie später zurück?
In der Regel ja – außer, Du zahlst zu Beginn des Jahres eine Pauschale (Vorauszahlung) in Höhe Deiner Belastungsgrenze. Dann bekommst Du gleich eine Befreiungskarte für das ganze Jahr.


7. Wie lange gilt die Zuzahlungsbefreiung?
Immer für das laufende Kalenderjahr. Du musst sie jedes Jahr neu beantragen – es erfolgt keine automatische Verlängerung.


8. Bekomme ich eine Bescheinigung über die Befreiung?
Ja, nach Anerkennung erhältst Du eine schriftliche Befreiungsbescheinigung bzw. eine elektronische Kennzeichnung, die Apotheken oder Ärzte direkt abrufen können.


9. Gilt die Befreiung auch für meine Kinder oder meinen Ehepartner?
Ja – wenn Du eine familienversicherte Person bist, gilt die Zuzahlungsbefreiung auch für mitversicherte Angehörige. Die Belastungsgrenze bezieht sich dann auf das gesamte Haushaltsbruttoeinkommen.


10. Was passiert, wenn ich doch mehr bezahlt habe als nötig?
Wenn Du Deine Quittungen aufbewahrst und die Belastungsgrenze nachträglich überschritten hast, kannst Du eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen.