Unser neuster Schadenfall hat sich zwischen zwei Jugendlichen ereignet. Die Jungs (beide 12 jahre alt) waren auf dem Weg zum Sportplatz. Der Sohn unserer Kundin hat den Schulranzen seines Freundes mit ein wenig mehr Schwung auf dem Boden des Sportplatztes abgestellt. Das darin mitgeführte Handy ging dabei kaputt.
Der an die Privathaftpflicht gemeldete Schaden, inklusive Fotos und Rechnung, wurde innerhalb von 2 Tagen überwiesen.
FAQ: Privathaftpflichtversicherung bei Kindern
1. Ab wann haftet mein Kind überhaupt für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren (bzw. unter 10 Jahren im Straßenverkehr) gelten in Deutschland als deliktunfähig – das heißt: Sie können rechtlich nicht haftbar gemacht werden. Trotzdem entstehen oft Schäden, die jemand bezahlen muss.
2. Was passiert, wenn mein deliktunfähiges Kind einen Schaden verursacht?
Die Privathaftpflicht vieler Versicherer springt freiwillig ein, auch wenn das Kind eigentlich nicht haftbar ist. Das nennt man „Ausgleich von Gefälligkeitsschäden“ oder „Mitversicherung deliktunfähiger Kinder“ – ein wichtiger Baustein in modernen Tarifen.
3. Ist mein Kind automatisch über meine Haftpflicht mitversichert?
Ja, in der Regel sind Kinder über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – solange sie minderjährig und nicht verheiratet sind und sich in der ersten Schul- oder Berufsausbildung befinden.
4. Muss ich mein Kind extra anmelden oder melden?
Nein, bei den meisten Versicherern ist kein zusätzlicher Antrag notwendig – die Mitversicherung gilt automatisch. Eine Mitteilung kann aber sinnvoll sein, z. B. bei der Geburt oder bei Adoption.
5. Was passiert, wenn mein Kind einen anderen Schüler verletzt?
Körperverletzungen, z. B. durch einen Sturz auf dem Schulhof, sind in der Regel mitversichert, sofern das Kind deliktfähig ist oder der Tarif auch bei Deliktunfähigkeit leistet.
6. Gilt die Privathaftpflicht auch für Sachschäden in der Kita oder Schule?
Ja, auch Schäden in Betreuungseinrichtungen können abgedeckt sein – etwa, wenn ein Spielzeug, eine Brille oder ein Möbelstück kaputt geht. Voraussetzung ist ein leistungsstarker Tarif.
7. Deckt die Haftpflicht auch Schäden am Handy anderer Kinder?
Wenn Dein Kind z. B. versehentlich ein fremdes Handy beschädigt, kann das mitversichert sein – abhängig vom Tarif und der Frage, ob das Kind haftbar gemacht werden kann.
8. Sind Spielkameraden oder Gastkinder auch mitversichert?
Gastkinder oder Freunde, die zu Besuch sind, sind in der Regel nicht automatisch mitversichert – allerdings sind Schäden, die Dein Kind ihnen zufügt, durch Eure Haftpflicht mit abgedeckt, wenn entsprechende Klauseln vorhanden sind.
9. Was ist mit Schäden durch Internetnutzung oder Social Media?
Viele moderne Haftpflichtversicherungen decken auch Schäden durch die private Internetnutzung, z. B. wenn das Kind aus Versehen urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet.
10. Warum lohnt sich ein Tarifvergleich bei Kindern besonders?
Weil nicht alle Tarife gleich gut sind. Gute Policen enthalten Leistungen für deliktunfähige Kinder, Forderungsausfalldeckung und Schlüsselverlust, was besonders bei Kindern in Kita oder Schule sinnvoll ist.