Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung zahlt monatlich Leistungen, wenn bei dir ein Pflegegrad durch den MD (Medizinischen Dienst) festgestellt wurde und von der Krankenkasse dann anerkannt worden ist.

Je nach Pflegegrad (Pflegegrad 1-5) variiert die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden.

Im vergangenen Jahr wurde die Beiträge bereits um 5% angehoben, im Januar 2025 nochmals um 4,5%.

Außerdem soll durch die Zusammenlegung von Verhinderungspflege und dem kompletten Kurzzeitpflegebudget ab dem 01.01.2025 eine weitere Entlastung für pflegende Angehörige geschaffen werden. Bisher konnte für die häusliche Pflege die Verhinderungspflege und lediglich 50% der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Mehr Infos zu den neusten Änderungen findest du auch hier Pflege 2025 » Erhöhung der Pflegeleistungen

Trotz der Veränderungen im Pflegegesetz wird im Pflegefall die gesetzliche Leistung meistens nicht ausreichen, besonders nicht für eine stationäre Unterbringung. Das heißt, dass im Pflegefall ohne private Pflegeversicherung erstmal das aufgebaute Vermögen verbraucht wird. Im Anschluss sind dann die eigenen Kinder oder Enkelkinder in der Pflicht (rechtliche Grundlagen beachten) für die Versorgung mit aufzukommen. Eine private Pflegevorsorge macht also Sinn.

Wenn du dich für eine private Pflegeversicherung interessierst, melde dich gerne bei uns.