Sterbegeldversicherung- Schonvermögen?
Am 1. April 2017 wurde der Vermögensfreibetrag für Personen, die Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung von bisher 2.600 Euro auf nunmehr 5.000 Euro. Diese Neuregelung betrifft grundsätzlich Personen, die Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch beziehen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese erhöhte Freigrenze nicht nur für alleinstehende Menschen gilt, sondern auch …