Was ist Sterbegeld?
Sterbegeld, auch als Sterbeversicherung bekannt, ist eine spezielle Form der Versicherung, die dazu dient, die finanzielle Belastung im Todesfall zu mildern. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Geldsumme aus, die den Hinterbliebenen hilft, die Kosten für die Beerdigung und andere damit verbundene Ausgaben zu decken.
Steuerliche Grundlagen
Sterbegeldleistungen sind in vielen Ländern in der Regel steuerfrei. Dies bedeutet, dass die Geldsumme, die an die Begünstigten ausgezahlt wird, in der Regel nicht der Einkommensteuer unterliegt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nicht durch Steuern geschmälert wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in einigen Ländern Freibeträge gibt, die nicht überschritten werden dürfen, damit die Leistung steuerfrei bleibt. In Deutschland müssen Hinterbliebene keine Einkommenssteuer auf das Sterbegeld zahlen.
Vorsorge für den Todesfall
Die Beiträge für Sterbegeldversicherungen sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Personen, die eine solche Police abschließen, in der Lage sind, Steuervorteile zu nutzen. Dies kann ein finanzieller Anreiz sein, eine Sterbegeldversicherung als Teil der Vorsorge für den Todesfall in Betracht zu ziehen.
Aber Achtung: Solltest du den Vertrag zur Sterbegeldversicherung vorzeitig auflösen, fallen Steuern an!
Unterliegt Sterbegeld der Erbschaftssteuer?
In der Regel gehört das Geld aus einer Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse. Es kommt jedoch darauf an ob der Begünstige der Versicherung namentlich benannt wurde und ob es sich um den/ die eigentlichen Erben handelt oder ob es sich um nicht namentlich benannte Erben handelt.
Wer zählt denn als Hinterbliebene?
Wichtig ist, dass als Hinterbliebene Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaft/ bekannter Lebensgefährte gelten. Diese müssen dann wie oben bereits erwähnt keine Einkommenssteuer auf das Sterbegeld zahlen.
Das gilt jedoch nicht für die Eltern des erwachsenen Verstorbenen. Das Düsseldorfer Landgericht urteilte jetzt ab, dass die Eltern auf das Sterbegeld ihres verstorbenen Sohnes Einkommenssteuer zahlen müssen.
Aber nicht nur die Sterbegeldversicherung ist ein wichtiger Teil um Vorsorge zu treffen. Auch Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung sind sinnvolle Vorkehrungen für den Fall der Fälle.