Der Rechnungszins und der Garantiezins sind zwei wichtige Begriffe in der Versicherungswirtschaft, insbesondere bei Lebens- und Rentenversicherungen. Beide betreffen die Verzinsung der eingezahlten Beiträge, unterscheiden sich jedoch in ihrer Bedeutung und Anwendung:
Rechnungszins
- Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem eine Versicherung kalkuliert, um zukünftige Verpflichtungen (z. B. Rentenzahlungen oder garantierte Auszahlungen) zu berechnen.
- Er dient dazu, den Beitrag der Versicherten zu bestimmen, indem er die erwarteten Kapitalerträge berücksichtigt.
- Ein hoher Rechnungszins bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können, da die Versicherung davon ausgeht, das Geld gewinnbringend anzulegen.
- In der Praxis wird der Rechnungszins oft durch gesetzliche Vorgaben oder regulatorische Rahmenbedingungen begrenzt.
Garantiezins
- Der Garantiezins ist der Zinssatz, den die Versicherung dem Kunden auf die Sparanteile der eingezahlten Beiträge fest zusagt.
- Er gibt an, welche Mindestverzinsung das angesparte Kapital über die gesamte Vertragslaufzeit erhält.
- Der Garantiezins wird vom Gesetzgeber festgelegt (in Deutschland z. B. durch die Finanzaufsicht BaFin) und kann sich je nach wirtschaftlicher Lage ändern.
- Da sich das Zinsniveau in den letzten Jahren stark gesenkt hat, wurde der Garantiezins für Neuverträge immer weiter reduziert.
Die Unterschiede
- Der Rechnungszins ist eine interne Kalkulationsgröße der Versicherung, die zur Beitragsberechnung verwendet wird.
- Der Garantiezins ist die Mindestverzinsung, die dem Kunden vertraglich zugesichert wird.
- Der Garantiezins kann niedriger als der Rechnungszins sein, da Versicherungen in ihrer Kalkulation oft vorsichtiger agieren.
Der Erhöhung des Höchstrechnungszins
Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf 1 % in diesem Jahr hat bedeutende Auswirkungen auf die Versicherungsbranche, insbesondere auf Lebens- und Rentenversicherungen. Um das zu verstehen, schauen wir uns erst an, was der Höchstrechnungszins genau ist.
Was ist der Höchstrechnungszins?
- Der Höchstrechnungszins ist der maximal zulässige Rechnungszins, den Versicherer in der Kalkulation ihrer Tarife verwenden dürfen.
- Er wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) festgelegt und gibt vor, wie hoch der Zinssatz sein darf, mit dem zukünftige Versicherungsleistungen berechnet werden.
- Der Höchstzinssatz schützt Versicherungsnehmer, indem er sicherstellt, dass Versicherer keine zu optimistischen Annahmen für ihre Kapitalerträge treffen, die sie später möglicherweise nicht erfüllen können.
Was bedeutet die Erhöhung auf 1 % konkret?
- Günstigere Beiträge für neue Verträge
- Da der Rechnungszins direkt in die Berechnung der Versicherungsbeiträge einfließt, führt eine Erhöhung dazu, dass die monatlichen Beiträge für Neuverträge günstiger ausfallen können.
- Versicherer müssen weniger Kapital ansammeln, um die garantierten Leistungen zu erfüllen, weil sie höhere Zinserträge in ihrer Kalkulation annehmen können.
- Höhere garantierte Leistungen
- Die garantierten Renten und Auszahlungen für Neuverträge steigen.
- Wer jetzt eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, erhält eine höhere garantierte Rente als jemand, der dies in den Vorjahren mit einem niedrigeren Höchstrechnungszins tat.
- Attraktivere klassische Lebens- und Rentenversicherungen
- In den letzten Jahren wurden klassische Lebens- und Rentenversicherungen mit Garantien immer unattraktiver, da der Höchstrechnungszins 2022 auf 0,25 % gesenkt wurde.
- Mit der Anhebung auf 1 % werden diese Produkte wieder interessanter für Kunden, da die garantierte Verzinsung steigt.
- Auswirkungen auf bestehende Verträge?
- Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses gilt nur für Neuverträge.
- Wer bereits eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einem niedrigeren Rechnungszins (z. B. 0,25 %) abgeschlossen hat, profitiert nicht automatisch von der Erhöhung.
Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf 1 % macht klassische Lebens- und Rentenversicherungen wieder attraktiver, da sie höhere garantierte Leistungen bieten und neue Versicherungsverträge günstiger kalkuliert werden können. Bestehende Verträge bleiben jedoch unverändert. Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses ist in sofern sinnvoll, weil sie im ungünstigsten Fall die Untergrenze darstellt.