Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente
Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einer grundlegenden Veränderung. Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot (AVD) soll die bekannte Riester-Rente ab dem 01. Januar 2027 abgelöst werden. Ziel der Reform ist es, die staatlich geförderte Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditestärker zu gestalten.
Viele Menschen haben sich in den vergangenen Jahren gefragt, ob die Riester-Rente noch zeitgemäß ist. Kritisiert wurden vor allem:
- hohe Kosten
- komplizierte Förderregeln
- geringe Renditen
- starre Garantievorgaben
- mangelnde Transparenz
Genau hier soll das neue Altersvorsorgedepot ansetzen.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags handelt es sich um die aktuell bekannten Reformpläne. Bis zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes können sich einzelne Regelungen noch ändern. Deshalb sollten die endgültigen gesetzlichen Vorgaben vor einer Entscheidung immer geprüft werden.
Warum wird die Riester-Rente ersetzt?
Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
Die Idee war grundsätzlich gut:
Der Staat unterstützt Bürger beim Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
In der Praxis zeigte sich jedoch, dass viele Riester-Verträge:
- teuer waren,
- nur geringe Renditen erwirtschafteten,
- und von vielen Menschen als zu kompliziert empfunden wurden.
Gleichzeitig haben sich die Kapitalmärkte verändert. ETFs und kostengünstige Investmentfonds sind heute für viele Anleger eine attraktive Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen.
Das Altersvorsorgedepot soll deshalb stärker auf Kapitalmarktanlagen setzen und gleichzeitig die staatliche Förderung vereinfachen.
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?
Das Altersvorsorgedepot ist das geplante Nachfolgemodell der Riester-Rente.
Dabei handelt es sich um ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot, das insbesondere auf:
- ETFs
- Investmentfonds
- Anleihenfonds
setzt.
Ziel ist es, langfristig höhere Renditechancen zu ermöglichen und gleichzeitig die Förderung einfacher und transparenter zu gestalten.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Für bestehende Riester-Verträge gilt grundsätzlich:
Bestandsschutz
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann diesen weiterhin unverändert fortführen. Niemand wird gezwungen, in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln.
Kann man vom Riester-Vertrag ins AVD wechseln?
Ja.
Nach den aktuellen Plänen soll ein Wechsel möglich sein.
Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:
- Die Förderung im Riester-System endet dauerhaft.
- Eine gleichzeitige Förderung von Riester und AVD ist nicht möglich.
- Bereits vorhandenes Kapital kann übertragen werden.
- Der bisherige Riester-Bestandsschutz geht verloren.
- Es besteht eine Beratungs- und Dokumentationspflicht.
Gerade deshalb sollte ein Wechsel individuell geprüft werden.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass staatlich geförderte Altersvorsorge in hochspekulative Anlagen fließt.
Deshalb sind ausschließlich bestimmte Anlageformen zulässig.
Erlaubt sind unter anderem:
- ETFs
- Investmentfonds nach europäischem OGAW-Standard
- Anleihenfonds
Nicht erlaubt sind:
- Einzelaktien
- Kryptowährungen
- hochspekulative Anlagen
- Krypto-Assets
Damit soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Renditechancen und Anlegerschutz geschaffen werden.
Die neue staatliche Förderung ab 2027
Eine der größten Änderungen betrifft die Förderung.
Die bisherige komplizierte Riester-Logik mit Mindesteigenbeiträgen soll entfallen.
Stattdessen ist eine deutlich einfachere Förderung vorgesehen.
Grundzulage
Nach aktuellem Stand gilt:
- 50 % Förderung für Einzahlungen bis 360 Euro jährlich
- 25 % Förderung für Einzahlungen zwischen 361 Euro und 1.800 Euro jährlich
- maximale Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr
Kinderzulage
Familien sollen weiterhin besonders gefördert werden.
Geplant sind:
- 100 % Förderung für Einzahlungen bis 300 Euro jährlich
- Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
Gerade Familien mit mehreren Kindern könnten dadurch erheblich profitieren.
Berufseinsteigerbonus
Für junge Menschen ist zusätzlich ein Bonus vorgesehen.
Wer den Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, soll einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?
Zu den unmittelbar förderfähigen Personen gehören nach aktuellem Stand:
- Arbeitnehmer
- Angestellte
- Auszubildende
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Land- und Forstwirte
- Gewerbetreibende
- viele Selbstständige und Freiberufler
Wer ist nicht unmittelbar förderfähig?
Nicht unmittelbar förderfähig sind unter anderem:
- sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer
- Hausfrauen und Hausmänner ohne förderfähigen Ehepartner
- Studenten
- Rentner
- Pensionäre im Ruhestand
Mittelbare Förderung für Ehepartner
Eine Besonderheit bleibt erhalten:
Wer selbst nicht unmittelbar förderfähig ist, kann über einen förderfähigen Ehe- oder Lebenspartner mittelbar förderfähig werden.
Voraussetzung:
- Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- beide besitzen einen eigenen Altersvorsorgevertrag
Wie viel darf eingezahlt werden?
Die jährliche Einzahlung soll auf maximal:
6.840 Euro pro Jahr
begrenzt werden.
Davon werden nach aktuellem Stand bis zu:
1.800 Euro staatlich gefördert.
Wie werden die Auszahlungen besteuert?
Das neue Altersvorsorgedepot folgt grundsätzlich dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
Das bedeutet:
Während der Ansparphase erfolgt die Förderung.
Die Leistungen werden später in der Rentenphase versteuert.
Was passiert mit nicht geförderten Beiträgen?
Wer zusätzlich eigenes Geld einzahlt, das nicht staatlich gefördert wurde, erhält teilweise eine andere steuerliche Behandlung.
Je nach Auszahlungsform können:
- Ertragsanteilsbesteuerung
- oder steuerliche Vergünstigungen bei Kapitalauszahlungen
zum Tragen kommen.
Was passiert im Todesfall?
Ein wichtiger Vorteil des neuen Systems ist die geplante Vererbbarkeit.
Todesfall während der Ansparphase
Das vorhandene Kapital soll grundsätzlich vererbbar sein.
Übertragung auf Ehepartner
Wird das Kapital auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen, bleiben:
- Zulagen
- steuerliche Vorteile
erhalten.
Vererbung an andere Personen
Erfolgt die Vererbung an andere Erben, müssen erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Todesfall in der Rentenphase
Hier hängt die Vererbbarkeit von der gewählten Auszahlungsform ab.
Bei einer lebenslangen Rente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod.
Bei einem Auszahlungsplan kann verbleibendes Kapital vererbbar sein.
Vorteile des Altersvorsorgedepots
Das geplante Modell bietet einige interessante Vorteile:
Höhere Renditechancen
Durch den Einsatz von ETFs und Fonds können langfristig höhere Erträge möglich sein.
Einfachere Förderung
Die neue Zulagenlogik ist deutlich leichter verständlich.
Mehr Transparenz
Die Struktur soll verständlicher werden als viele bisherige Riester-Verträge.
Vererbbarkeit
Das angesparte Vermögen bleibt in vielen Fällen erhalten.
Familienförderung
Kinderzulagen bleiben ein wichtiger Bestandteil.
Mögliche Nachteile und Risiken
Natürlich gibt es auch Risiken.
Kapitalmarktrisiken
Fonds und ETFs können im Wert schwanken.
Gesetzliche Änderungen
Bis 2027 können sich Details noch verändern.
Verlust des Riester-Bestandsschutzes
Ein Wechsel sollte gut überlegt sein.
Keine Doppelförderung
Nach dem Wechsel ist eine Rückkehr ins Riester-System nicht vorgesehen.
Fazit: Die größte Altersvorsorge-Reform seit Jahren
Mit dem Altersvorsorgedepot könnte die private Altersvorsorge in Deutschland deutlich moderner werden.
Mehr Renditechancen, eine vereinfachte Förderung und mehr Flexibilität sollen dazu beitragen, dass wieder mehr Menschen privat für das Alter vorsorgen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte jedoch nicht vorschnell wechseln. Der Bestandsschutz kann je nach Vertrag sehr wertvoll sein.
Da sich die gesetzlichen Regelungen bis zum Start am 01.01.2027 noch ändern können, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der eigenen Situation.
FAQ zum Altersvorsorgedepot (AVD)
1. Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Geplant ist der Start zum 01. Januar 2027.
2. Wird die Riester-Rente abgeschafft?
Für Neuverträge soll das AVD die Riester-Rente ersetzen. Bestehende Verträge bleiben erhalten.
3. Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein, bestehende Verträge genießen Bestandsschutz.
4. Kann ich von Riester ins AVD wechseln?
Ja, nach aktuellem Stand soll ein freiwilliger Wechsel möglich sein.
5. Sind ETFs erlaubt?
Ja, ETFs gehören ausdrücklich zu den zulässigen Anlageformen.
6. Sind Kryptowährungen erlaubt?
Nein, Kryptowährungen und Krypto-Assets sind nicht förderfähig.
7. Wie hoch ist die maximale Förderung?
Aktuell sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr vorgesehen.
8. Gibt es weiterhin Kinderzulagen?
Ja, nach aktuellem Stand bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.
9. Ist das Altersvorsorgedepot vererbbar?
Grundsätzlich ja, insbesondere während der Ansparphase.
10. Kann sich bis 2027 noch etwas ändern?
Ja. Die endgültigen gesetzlichen Regelungen können bis zum Inkrafttreten noch angepasst werden.





