Photovoltaikanlagenpflicht?- Was wo gilt

Bei Dachsanierungen und Neubauten müssen Eigentümer in vielen Bundesländern eine Solaranlage installieren. Aber wie so oft, gibt es deutschlandweit keine einheitlichen Regelungen.

Was gilt wo?

  • Bayern: Ab 2025 sollen bei Erneuerungen des äußeren Dachs bei Wohngebäuden Solaranlagen verbaut werden- eine Verpflichtung besteht noch nicht. Hingegen gilt bei nicht wohnlich genutzten Gebäuden ab 50 qm bereits jetzt die Pflicht eine Solaranlage zu installieren.
  • Berlin: Bei Neubauten oder Umbauten des Dachs muss eine Solaranlage auf mind. 30% des Dachs verbaut werden, wenn es mind. 50qm groß ist.
  • Baden- Württemberg: 60% der Dachfläche müssen bei Neubau oder Dachsanierung als Solaranlage genutzt werden. Alternativ ist auch eine Solarthemieanlage möglich.
  • Brandenburg: Bei gewerblichen Gebäuden ab 50qm Dachfläche gilt sowohl bei Dachsanierungen, als auch bei Neubauten eine Solarpflicht auf 50% der Dachfläche.
  • Niedersachsen: Eine Pflicht gibt es bisher nur auf Nicht- Wohngebäude deren Dachfläche 75qm überschreitet. 2025 ist geplant diese auch auf Neubauten und Dachsanierungen von Wohngebäuden auszuweiten.
  • Bremen: Seit Juli 2024 gilt bei Dächern mit mehr als 50qm eine Pflicht für Solaranlagen bei einer Dachsanierung. Diese muss dann mindestens die Hälfte des Daches einnehmen. Ab Juli 2025 gilt das auch für alle Neubauten.
  • Hamburg: Ab 50qm Dachfläche gilt bei Neubauten und bei Dachumbauten eine Solarpflicht, diese muss bei Umbauten 30% der Nettodachfläche ausmachen und bei Neubauten 30% der Brottodachfläche.
  • Schleswig- Holstein: Bisher die Pflicht für die Anbringung von Solaranlagen auf Neubauten oder bei Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden. Im kommenden Jahr sollen weitere Regelungen folgen.
  • Nordrhein- Westfalen: Eine Solaranlage ist Pflicht für alle neuen Nicht-Wohngebäude mit mehr als 50qm Dachfläche. Ab kommendem Jahr gilt das dann auch auf Neubauten von Wohngebäden und ab 2026 gibt es diese Pflicht auch bei Dachsanierungen.
  • Rheinland-Pfalz: Für öffentliche Gebäude und für gewerbliche Bauten gilt bei Neubauten und Dachsanierungen eine Solaranlagenpflicht. Für Wohngebäude die neu erbaut werden und mehr als 50qm Dachfläche haben oder bei Dachsanierungen, müssen seit 2024 Vorrichtungen für Solaranlagen mit verbaut werden.

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