Kürzlich erreichte uns die Information, dass die DEVK alte KFZ Versicherungsverträge auflöst.
Die Kunden werden gebeten sich zeitnah bei ihrem Kundenberater zu melden, um eine Umstellung des Vertrags einzuleiten. Sollten die Kunden der Bitte nicht nachkommen, so löst der Versicherer in dem Fall zur Hauptfälligkeit ( 01.01.2026) den Vertrag auf.
Inhaltsverzeichnis
Warum macht ein Versicherer das mit jahrelangen Bestandskunden?
Über die genauen Gründe können wir an dieser Stelle nur spekulieren, aber folgend haben wir die wahrscheinlichsten Szenarien zusammengestellt:
1. Wirtschaftliche Gründe – Rentabilität des Vertrags
- Versicherer kalkulieren Tarife regelmäßig neu, z.B. wegen gestiegener Schadenquoten oder Reparaturkosten.
- Bestehende Verträge können durch alte Konditionen für den Versicherer unwirtschaftlich geworden sein.
- Durch eine Umstellung auf neue, besser kalkulierte Tarife will der Versicherer Verluste vermeiden.
Beispiel: Ein alter Tarif bietet hohe Leistungen für wenig Beitrag. Der Versicherer merkt, dass er draufzahlt – also wird der Vertrag zur Hauptfälligkeit gekündigt, wenn keine Umstellung erfolgt.
2. Änderungen im Tarif- oder Bedingungswerk
- Neue Tarife enthalten oft aktuelle Leistungen (z.B. erweiterter Schutz bei Unwettern, neue Elektroauto-Klauseln).
- Der Versicherer möchte, dass alle Kunden auf den neuesten Stand wechseln, um z.B. Regulierungen effizienter zu gestalten.
In vielen Fällen ist die Umstellung für den Kunden auf einen neuen Vertrag sogar sinnvoll.
3. Regulatorische Anforderungen
- Es gibt Fälle, in denen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben Anpassungen verlangen.
- Wenn der Altvertrag diese nicht erfüllt, muss er entweder angepasst oder beendet werden.
4. Fusionen, Bestandsübertragungen oder interne Strukturänderungen
- Wenn ein Versicherer mit einem anderen fusioniert oder einen Altbestand verkauft, kann der neue Anbieter andere Tarife und Bedingungen vorgeben.
- Der Kunde wird dann zur Umstellung aufgefordert, andernfalls droht eine Kündigung zur Hauptfälligkeit.
5. Vertragliche Kündigungsrechte zur Hauptfälligkeit
- Jeder Versicherer darf einen Vertrag ordnungsgemäß zur Hauptfälligkeit kündigen, also zum Ablaufdatum.
- Das gilt auch dann, wenn der Kunde jahrelang schadenfrei war.
- Die Kündigung ist formal rechtens, auch wenn sie aus Sicht des Kunden unverständlich oder unfair wirkt.
Was bedeutet das für Dich als Kunde?
Wenn du so ein Schreiben bekommst:
– Ruhe bewahren
–Angebot prüfen lassen
–Vergleich anfordern
–Alternative Versicherer prüfen
In vielen Fällen findest du gleichwertigen oder besseren Schutz zu fairen Preisen – idealerweise mit Unterstützung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler wie uns.
Werden andere Versicherungsgesellschaften dem Beispiel folgen?
Auch diese Frage lässt sich nicht mit Sicherheit beantworten. Wir gehen allerdings davon aus, dass weitere Versicherungsgesellschaften dem Beispiel der DEVK in nächster Zeit folgen könnten.
Wie verhälst du dich in dem Fall am Besten?
Solltest du ein solches Schreiben von deiner Versicherung erhalten, melde dich bei uns. Wir schauen dann in welchem Tarif und bei welcher Versicherungsgesellschaft du in Zukunft am Besten aufgehoben bist.