KFZ- Versicherung, Typklassen und wahrheitsgemäße Angaben

Typklassen bei der KFZ Versicherung

Die Höhe des KFZ-Versicherung Beitrags wird von einigen Faktoren beeinflusst unter anderem von der Schadensfreiheitsklasse,vom Fahrerkreis oder ob es sich um ein Garagenfahrzeug handelt. Bei der Berechnung der Prämie sind die Typklasse und die Regionalklasse auch immer ein Faktor.

2023 gab es wieder eine Veränderung der Typklassen.

 

Was ist eine Typklasse bei der KFZ-Versicherung?

Einfach gesagt, analysieren die GDV-Statistiker die Schadensbilanzen von den 2 vorausgegangenen Jahren. Dabei gilt generell: Je höher die Klasse, desto teurer wird die Versicherungsprämie des Fahrzeugs. Dabei entscheidet die Leistung für den geschädigten Unfallgegner, also Leistungen, die von der KFZ-Haftpflicht übernommen wird, wie stark sich die Typklasse verändert.

Heißt: Kleiner Parkunfall, vielleicht ein Kratzer am anderen Auto – wirkt sich zum Beispiel kaum erhöhend auf die Typklasse aus. Verursache ich jedoch einen größeren Unfall, bei dem ich vielleicht sogar beide Autos teuer reparieren lassen muss, dann fließen auch diese Schäden in die Berechnung ein und beeinflussen die Typklasse negativ ( die Typklasse steigt).

Die Typklasse-Statistik der GDV umfasst 30.000 Fahrzeugmodelle. Auf der Service-Seite der GDV können Sie herausfinden, ob Sie selbst von Änderungen betroffen sind.

Auch die Regionalklassen wurden 2023 angepasst. Diese haben auch einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie.

Garagenfahrzeug?

Wie oben schon erwähnt wird die Prämie aber auch davon beeinflusst ob es sich um ein Garagenfahrzeug handelt oder nicht.

Bei Garagenfahrzeugen ist die Prämie (deutlich) günstiger, weil sich einige Risiken für den Versicherer minimieren im Gegensatz zu einem Auto, dass nachts am Straßenrand geparkt wird.

Es sind erfahrungsgemäß weniger Maderbisse, Sturm-, Hagel, Diebstahl- oder Vandalismusschäden zu erwarten, weil das Fahrzeug größtenteils geschützt und verschlossen untergestellt ist.

Wenn man beim Abschluss eines KFZ Versicherungsvertrages angibt eine Garage zu besitzen, sollte man diese allerdings auch regelmäßig (immer) nutzen. Ansonsten handelt es sich um Falschangaben und da die Versicherer immer genauer in der Prüfung der Sachverhältnisse im Schadenfall werden, ist das Risiko das die falsche Angabe auffällt groß.

Auch bei anderen Abfragepunkten wie der vorraussichtlichen jährlichen Fahrleistung sollte man nach besten Wissen und Gewissen die Angaben machen.

Was passiert, wenn falsche Angaben auffallen?

Die Höhe der Strafe liegt allgemein im Ermessen des Versicherers. Er hat im Betrugsfall sogar das Recht zu kündigen. Meist werden jedoch Beiträge drastisch angepasst oder Selbstbeteiligungen im Schadenfall erhöht.

Die Versicherung hat in der Praxis das Recht zu kontrollieren, ob du beispielsweise eine Garage besitzt, oder nicht. Sie dürfen sogar einsehen ob diese Garage auch ordnungsgemäß aufgeräumt ist um ein Fahrzeug unterzubringen. Ein Sachverständiger erkennt schnell, ob ein Fahrzeug überhaupt in die Garage passt, oder diese vielleicht doch nur als Abstellplatz für sonstige Dinge Verwendung findet. Deine Nachbarn könnten zudem als Zeugen befragt werden, ob du dein Fahrzeug tatsächlich regelmäßig in der Garage parkst. Im schlimmsten Fall erwarten dich Geldstrafen, Beitragserhöhungen und enorme Abzüge bei der Schadenrückerstattung.

Ein prägnanter Fall ergab, dass ein Versicherungsnehmer sein gestohlenes Auto von seiner Versicherungsgesellschaft nur zum Teil ersetzt bekam, da das Fahrzeug in der Tatnacht nicht in der Garage stand. Das Gericht gab der Versicherung Recht, da dies eine Obliegenheitsverletzung war. Die Möglichkeit eines Diebstahls stünde im klaren Zusammenhang mit der Tatsache, dass das Fahrzeug nachts ohne Schutz abgestellt wurde.

Zum Thema jährliche Fahrleistung reicht es schon, wenn dein Fahrzeug schadenbedingt in der Werkstatt gelandet ist. Gewöhnlich gibt die Werkstatt unter anderem auch den aktuellen Tachostand an den Versicherer weiter, sodass dieser einen Einblick hat ob die angegebene Jahresfahrleistung überschritten wurde.

Versicherer haben im Falle von Falschangaben die Möglichkeit der Kündigung des Vertrags, die Selbstbeteiligung der Reperatur zu erhöhen oder/und Beiträge für das Jahr nachzufordern.
Beitragssenkende Merkmale der Versicherung sollten somit stets wahrheitsgemäß beantwortet werden!

Wichtig auch: Wenn Frost den Versicherungsschutz gefährdet

Gefrorene Landschaften sehen immer schön aus. Nur blöd, wenn du dann das Auto nutzen möchtest und die Scheiben auch eingefroren sind.
Egal ob kratzen oder sprühen. Bevor du los fährst, müssen die Glasscheiben vom Eis befreit sein. Es reicht nicht nur ein Guckloch. Das gleiche gilt auch für beschlagene Scheiben.
Du riskierst sonst nicht nur ein Bußgeld, sondern auch deinen Versicherungsschutz, wenn durch die Sichteinschränkung ein Unfall geschieht.

Gleiches gilt für die Bereifung. Die sollte der Jahreszeit angepasst sein. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur Blech- und Personenschäden, sondern auch den Versicherungsschutz.

Dazu mehr: http://mingers-kreuzer.de/falsche-bereifung-wann-entfaellt-der-versicherungsschutz-bei-unfaellen/

Solltest du noch Fragen haben oder etwas ändern wollen, meld dich gerne bei uns!